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American-V2-Magazin

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Seitliches

  • nur mal Sicherheitshalber zur Info, für diejenigen, die beabsichtigen ein seitliches Kennzeichen eintragen zu lassen. Bisher galt die 94/92 EWG, was sich in ZUKUNFT ändern wird!!


    Hatte das vor einem halben Jahr schon mal von meinem TÜVer gehört und nun geht es wohl voran:


    Eientlich ging es ja um Seitliches "MIT" Gutachten oder seitliches nach 94/92 EWG....Louis definiert es noch etwas härter, schaut selbst.


    Kann man sogar schon bei Louis lesen:


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    5. Kennzeichenhalter
    Das Kennzeichen muß bei belastetem Fahrzeug mit der Unterkante wenigstens 300mm, darf mit der Oberkante jedoch höchstens 1200mm über der Fahrbahn angeordnet sein.
    Eine Neigung von max. 30 Grad ist zulässig.
    Das Kennzeichen muß beleuchtet sein. Ist ein Bike nach deutschem Recht zugelassenen, existierte bislang keine Vorschrift für eine mittige Befestigung des Kennzeichens deshalb waren seitliche Kennzeichen hier eintragefähig. Der TÜV Rheinland hat jedoch inzwischen ein entsprechendes Gutachten zurückziehen müssen. Für die Zukunft soll in diesem Punkt das deutsche Recht durch EG-Recht ersetzt werden und dies schreibt die mittige Befestigung vor. Echte Chopperfans werden das sehr bedauern.



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    entscheidet selbst ob ihr euren UMBAU beschleunigt, vielleicht ist es noch nicht bei "allen" TÜVs angekommen.

  • Das Gutachten was zurückgezogen wurde ist von anno tuk.


    Der seitliche KH von Genscher z.B. ist nach §19/3 noch gültig, nach Auskunft von meinem TÜV-Onkel!!


    Aber mal ne andere Frage. Gilt das für Mopeds nach EG-Zulassung, wie die BW?


    Bei diesen Bikes gibts nämlich "fast keine" Beschränkung bei der Heckkürzung. Sie muss nur ausreichend sein (mind. bis Radmitte).


    Aber ich schweife schon wieder ab...