Das Magazin für umgebaute Motorräder

American-V2-Magazin

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Führerscheinentzug

  • Zitat

    Original von Silverscull
    @devil-ETSF : Woher hat wohl die grande Nation ihren Namen, du historischer Analphabet ??!


    Ich glaub ich muss ma wieder in die Besatzungszone, freche Franken einbremsen. :P

  • Naja, wenn`s nix besseres gibt, wird in die Achillisferse gebissen, so sind se halt, die Bayern !!! :D :P

  • Grüß Euch!


    Will Euch ja nicht beim Austausch Eurer Brüderlichkeiten stören.
    Aber falls wen interessiert wie das in Österreich mit Alk+Schein ausschaut:



    0,1 Promille
    Eine 0,1-Promillegrenze gilt für alle Fahranfänger (Probeführerschein) innerhalb einer zweijährigen Probezeit, für alle Lenker von LKW über 7,5 t, für alle Buslenker, für alle Lenker und Begleiter in der Fahrausbildung und für Mopedlenker bis zum Alter von 20 Jahren.





    Rechtsfolgen je Promillehöhe
    Rechtsfolgen beim ersten Alkoholdelikt ohne Unfall nach Promillehöhe (wenn man alkoholisiert in einen Unfall verwickelt ist und / oder wenn man innerhalb von fünf Jahren bereits wegen Alkohols am Steuer bestraft wurde, werden viel strengere Rechtsfolgen wirksam, was im Einzelfall entschieden wird.):



    01, bis 0,49 Promille: gilt für Probeführerschein, LKW über 7,5 t, Bus, Moped unter 20 Jahre und Fahrausbildung: Konsequenz: Vormerkdelikt. Nur bei Probeführerscheinbesitzern: Nachschulung (Euro 495,--) und Verlängerung der Probezeit um ein Jahr aber keine Geldstrafe. Bei anderen Geldstrafe von Euro 136,-- bis 2.180,--; bei Buslenkern Mindeststrafe Euro 363,-.



    0,5 bis 0,79 Promille: Vormerkdelikt, Geldstrafe ab 1.9.2009 zwischen Euro 300,-- bis 3.700,-- (davor 218,-- bis 3.633,--). Beim zweiten Mal innerhalb von zwei Jahren: Nachschulung, beim dritten Mal innerhalb von zwei Jahren mindestens drei Monate Führerscheinentzug



    0,8 bis 1,19 Promille: Ein Monat Führerscheinentzug, Geldstrafe ab 1.9.2009 zwischen Euro 800,-- bis 3.700,-- plus Schulung genannt Verkehrscoaching (davor 581,-- bis 3.633,--).



    1,2 bis 1,59 Promille: Ab 1.9.2009 vier Monate Führerscheinentzug (davor 3 Monate), Geldstrafe ab 1.9.2009 zwischen Euro 1.200,-- bis 4.400,-- (davor 872,-- bis 4.360,--) und verkehrspsychologische Nachschulung (Euro 495,--).



    Ab 1,6 Promille: Ab. 1.9.2009 sechs Monate Führerscheinentzug (davor 4 Monate), Geldstrafe ab 1.9.2009 zwischen Euro 1.600,-- bis 5.900,-- (davor 1.162,-- bis 5.813,--), verkehrspsychologische Nachschulung (Euro 495,--), Amtsärztliche Untersuchung, verkehrspsychologischer Test (Euro 363,--)



    Achtung: Bei Verweigerung des Alkomattests im Zuge der Alkoholkontrolle gilt die Höchststrafe (Rechtsfolgen wie bei ab 1,6 Promille).


    Es sei nochmals erwähnt: Bei einem Unfall werden strengere Rechtsfolgen wirksam als bei bloßem Fahren in alkoholisiertem Zustand. Bei einem Unfall mit Personenschaden handelt es sich nicht mehr um eine Übertretung verwaltungsrechtlicher Gesetze (Führerscheingesetz FSG und Straßenverkehrsordnung - StVO), sondern des Strafgesetzbuches (StGB) und daher kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem möglicherweise eine Haftstrafe verhängt wird. Eine Doppelbestrafung ist allerdings nicht zulässig.



    Achtung: Die Haftpflichtversicherung muss dem Geschädigten zwar den Schaden ersetzen, kann aber beim alkoholbeeinträchtigten Lenker bis zum Betrag von Euro 11.000,-- Regress (Rückforderung) nehmen (AKHB Art 9 Z 2.2 iVm Art 11 Z1). Rechtsschutz- und Kaskoversicherung sind zur Gänze leistungsfrei.


    Tipps
    1. Niemals die Alkoholkontrolle verweigern es kann nur besser werden.


    2. Niemals im Auto alkoholisiert schlafen oft ist es dann strittig, ob der Schlüssel gesteckt ist oder nicht. Außerdem passieren alkoholisiert immer wieder tödliche Fehler: unabsichtlich löst man die Bremsen oder man startet doch und drückt das Gaspedal im Tiefschlaf durch, wodurch bei Niederdruckwetter Abgase einströmen können oder der heiße Katalysator z. B. auf Grasuntergrund kann Feuer fangen.


    3. Niemals nach erfolgter Führerscheinabnahme mit dem Auto weiterfahren das zählt als ein zweites Delikt, es folgen dann häufig Zwangsmaßnahmen und beim zweiten Delikt sind die Rechtsfolgen viel umfassender.


    4. Immer im Voraus planen: erst wenn die Art der Heimfahrt geklärt ist, den ersten Schluck trinken. Mit zunehmender Alkoholisierung sinkt die Kritikfähigkeit.


    5. Niemals "Schwarzfahren" - ohne Lenkberechtigung kein Versicherungsschutz und Bestrafung



    Hier der gesamte Text:
    http://www.alles-fuehrerschein…hp5?title=Alkohol-Strafen



    Für die, die es ganz genau wissen wollen:
    http://www.api.or.at/sp/texte/…0verwaltunsstrafrecht.htm


    Die Strafen gelten sicher auch für Euch. Wie es mit dem Schein bei
    Nichtösterreichern aussieht weiß ich nicht.


    Servus
    Skysegel

    3 Mal editiert, zuletzt von Skysegel ()

  • Noch ein Beitrag zum Thema Alk.


    Das Problem ist nicht was man heute getrunken hat. (Dont drink and drive)
    Heikel wird es mit dem Vortag > Restalkohol.


    Beispiel:
    Vor langer Zeit endete ein Countryabend bei mir an der Schnapsbude in einer großen Partie. Vorauszusehen: Der Erste zahlt eine Runde und kein anderer lässt nach, zwischendurch manchmal eine Runde Bier.
    Als Wenigbisgarnichtundschongarkeinenschnapstrinker wurde mir das natürlich etwas zuviel.
    Wollte es wissen, ließ mich von der Fahrerin (nüchtern) zum Polizeiposten fahren und ließ mich Alkomat testen. (Ich kenne die Kapplständer über gemeinsame Feuerwehreinsätze). Ergebnis 2,2 Promille. Wir haben dann ein zweites Mal gemessen, weil die das aufgrund meines Auftretens nicht glauben konnten.
    Habe dann am Posten eine Dose Gösser Bier eingesaugt, wieder geblasen: 2,3 Promille.


    Was ich damit sagen will:Die Sache war sicher extrem, aber du brauchst in dem Fall ca. 23 Stunden um wieder auf 0 Prom zu sein.
    Gilt´s halt auch zu bedenken wenns mal etwas später geworden ist.
    Servus
    Skysegel

    Einmal editiert, zuletzt von Skysegel ()

  • Das Vorgehen unserer Polimanzisten ist halt Quotenerfüllung von Bußgeldervorgaben.
    Das würde auch Geschwindigkeitsänderungen von 100 auf 80 ig auf 3-Spurigen Autobahnen erklären. Komischerweise stehen die Polis immer da, wo die vollste Kasse zu erwarten ist!

  • Die Lösung : 528,- incl. Gebühren, 4 Wochen Lappen zum desinfizieren, Punkte weis ich bis jetzt noch net. :drink: :kotz:

  • Hey Obi, zieh um nach Norddeutschland, da kann man noch mit lautem
    Auspuff fahren, Feuer in der Öffentlichkeit anzünden, normales Deutsch reden,
    ( ok verschiedene Platt-Dialekte abgesehen)
    Hättest mal deine XV behalten sollen, die hätte heute mehr Wert. Ich fahr weiter XV, jetzt mit größerem Motor.


    Gruß, der Longrider

  • Zitat

    Original von Paliah
    Das Vorgehen unserer Polimanzisten ist halt Quotenerfüllung von Bußgeldervorgaben.
    Das würde auch Geschwindigkeitsänderungen von 100 auf 80 ig auf 3-Spurigen Autobahnen erklären. Komischerweise stehen die Polis immer da, wo die vollste Kasse zu erwarten ist!


    Ja logisch , der Bauer erntet ja auch nur da , wo was wächst .

    Gott schütze mich vor meinen Freunden , mit meinen Feinden werde ich alleine fertig

  • Ich sag nur: Sonntag Morgen, 6.00 Uhr früh, 30er Zone vor einem Kindergarten direkt neben einer Autobahnausfahrt................... 8o

    Alle Menschen werden als Unikat geboren, doch die meisten sterben als Kopie.

  • Zitat

    Original von chopper-th
    Hey Obi, zieh um nach Norddeutschland, da kann man noch mit lautemAuspuff fahren, Feuer in der Öffentlichkeit anzünden, normales Deutsch reden,( ok verschiedene Platt-Dialekte abgesehen)
    Hättest mal deine XV behalten sollen, die hätte heute mehr Wert. Ich fahr weiter XV, jetzt mit größerem Motor.


    Gruß, der Longrider


    Wie wahr :D :D :D

  • Also ich kenne einen, der (leider) 8mal durch die MPU gefallen ist- so langsam schwinden seine Hoffnungen, trotz professioneller Hilfe.


    Diese MPU muss man fürchten wie der Teufel das Weihwasser.


    Ekelhaft ist, dass man dann zum Spielball profilneurotischer Selbstdarsteller wird, die sich dann noch gesundstoßen.



    Jan

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    Ride on. Carpe noctem.


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    Apehanger-, Thermoband- und Sissybar- freie Zone!



  • .....???....., jammert hier jemand ??? Es gibt Fragen, Antworten und Meinungen, kein gejammer.


    Schön für Dich wenn du soooo gesetzeskonform durch dein Leben wandelst, jedem das seine. :rolleyes: 8) ;)


  • Ich kenne einige die teils 7-10 Jahre brauchten, bis die wieder nen Schein machen durften.


    Übrigens die MPU ist nicht das Prob, sondern die Wixer von Psychologen.


    Zitat

    Original von RATTE62



    und wenn einer 8 mal durch die mpu fällt, dann hat das sicher auch nen grund....


    Ja so ca 40 - 70 % willkür, der Rest auf Grund der Einstellung zum Alk / Suchtmittel etc bla bla und bla.


    Du kannst sicher sein, wenn allein hier im cf Leute just for fun ne MPU machen würden - ich bin überzeugt das einige die Rote Kate bekommen würden - egal ob se im suff fahren oder nicht.