Das Magazin für umgebaute Motorräder

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aktuelle Regelung für hintere Fender


  • bei uns sollte man sowas auf kleiner Flamme lassen, sonst isser weg!

  • also ich hab mich auch vorab beim tüver schlau gemacht und da kam folgendes raus.


    vor 2000: radabdeckung musste die besagte 15cm regelung erfüllen (radmitte, 15cm nach oben, querstrich, bis dahin muss abgedeckt sein


    nach 2000 (EG-Betriebserlaubnis): ist die länge der radabdeckung frei wählbar, sprich so kurz wie du meinst, einziges kriterium, es darf keine gefahr für den Fahrer entstehen, zb. kleidungsstücke die eingezogen werden.


    ABER: und jetzt kommts


    die Regelung, meinte er, gilt nur für PKW!!!!
    Motorräder sind Grauzone, die Regel bezieht sich, wie gesagt nur auf PKW, und somit ist frei wählbar ob oder ob nicht nach EG-Betriebserlaubnis gebaut wird.
    und somit hab ich auch die Eintragung bekommen!

  • mein tüv sagt, eine gedachte senkrechte von der radachse aus nach oben, so lang sollte der fender sein, besser noch 5 cm nach hinten, also, alles ermessenssache der graukittel.
    so hab ich meinen fender auch gebaut und problemlos eingetragen bekommen, inkl. an der schwinge verschraubt.
    im übrigen habe ich bei kritischen dingen bessere erfahrungen mit der dekra gemacht

    freiheit ist, die freiheit zu haben, sich frei zu nehmen!

    Einmal editiert, zuletzt von Lothar ()

  • ach so, dann ist der tüv ein "wunderland" wo man sich aus sämtlichen bestimmungen das beste rauspickn kann :D also dann nehm ich das alte baujahr vom rahmen, damit ich keinen blinker brauch und starres heck verbauen kann und motor wo abgasnormen nicht zählen, und beim fender nehm ich die neuen bestimmungen und mach den hinten so kurz wie ich will und laß den vorne einfach weg. ahja, und bei der lautstärke hätte ich dann gerne wieder die alten bestimmungen und hätte gerne 104 db eingetragen....


    ja ne, is klar.....


    ich staune immer wieder was so alles daher kommt, warsch. kann man sich auch aussuchen bei der 15er regelung ob man die linie durch die achsmitte horizontal oder vertikal verwendet :D


    f.t.w wernerson

    Einmal editiert, zuletzt von wernerson ()

  • legal ist es schon so wie wernersen das schreibt
    entweder neu richtline oder alte
    und aussuchen ist da auch nicht - da musste schon das beachten was in den papieren steht


    auch bringt es nix ,wenns in bayern geduldet wird und in hamburg nicht, wenn der graukittel der es eintragen soll, das so haben will, musste dich nachdem richten, sonst schreibt der nur ne rechnung und keine abnahme


    grundsätzlich gilt aber das das kennzeichen ein kennzeichen ist und keine abdeckung - da muss dann also auf jedenfall ne platte hinter, wenns ne abdeckende funktion haben soll

  • Moin,


    habe gerade den Fred hier gelesen und frage mich, woran ich erkennen kann, ob mein Hocker nun EU oder NichtEU zugelassen ist. Steht das in den Papieren irgendwo? Ist tatsächlich alles ab dem Jahr 2000 (habe ich oben gelesen) mit EU-Zulassung?


    Grüße,
    Smali

    Maximal zwei Zylinder braucht der Mann...

  • Also ich war gestern mal beim TÜV und habe unter anderem auch über den hinteren Fender, Radabdeckung, Schutzblech gesprochen. Für meinen TÜV'er ist eine ausreichende Abdeckung (sein Ermessen) ausreichend.

  • Servus


    Wie oben schon mal beschrieben, dürfen alte Motorräder (Deutsche Zulassung) nicht benachteiligt werden (gegenüber EU-Zulassung) u.a. auch bei den Radabdeckungen.
    Also ist die alte Vorschrift wegen 150 mm blabla usw. hinfällig.



    Gruß

  • Das ist auch mein Wissenstand, dass diese Regelung davon abhängt, wann das Motorrad zugelassen wurde. Bei meiner VN 1500 Bj. 89 würde auf diese Regelung beharrt. Der TÜV war jedoch so gnädig, das Nummernschild als "Verlängerung" des Hecks gelten zu lassen. Bei der VN 2000 Bj. 2004 sagte der TÜV, dass es baujahrbedingt egal sei, wie kurz mein Heck ist, ich soll damit machen was ich will......meines Wissens war die Schwelle um Baujahr 98 rum....

  • Da kann man sich das Maul zerreisen wie man will. Eintragungen bezüglich Eigenbauten sind immer schwammig und nie zu 100% wasserdicht - kommt halt drauf an wer einen dann aus dem Verkehr winkt. Und wie ich auch in anderen Foren gern schreibe, nützt einem der komplett abgenommene Bock gar nix, wenn der Mehlmütze mit der Kelle auffällt, das deine Dentalspiegel nicht verkehrssicher sind. Mir ist das im Prinzip wurscht ob ein oder mehrere Sachen nicht überall konform sind. Also nicht den Kopf zerbrechen wenn es um eine "difuse" Eintragung geht, obgleich man sich bewusst ist das der Endtopf grenzwertig tönt.
    Mike

    derjenige unter euch, welcher frei von sünde ist, werfe den ersten stein

  • ich frage mich gerade, warum um gottes willen ein heckfender eingetragen werden soll???


    ich habe jetzt schon 3 umbauten gemacht, alle mitschwingend.


    der dekramann hat lediglich mal geguckt, ob das alles vernünftig verarbeitet wurde und ob der reifen
    freiläuft und gut!!!


    selbst zu einer schmiedeeisernen sissybar hat er nur gesagt: "sieht gut aus" und wieder gut!!!


    die einzige einschränkung, die eingetragen wurde war jeweils "nur solobetrieb".


    ich lasse nur eintragen, was wirklich eingetragen werden muss.


    und um die plakette zu kriegen fahr ich sowieso nicht zur dekra, oder tüv.


    die hole ich mir in der werkstatt meines vertrauens, wo die jungs von der gtü prüfen und da ich da auch immer mit dem auto hinfahre, gibt es keine werkstattgebühr, wenn ich mit dem mopped zur hu komme.


    gruss hellermann

  • Gewisse Einzelabnahmen machen schon Sinn, wenn sich die Vorschriftenlage ändert, Verstellbare Auspuffanlagen verboten werden, würde eine beweisbare alte Anlage (Eintragung) dem Bestandsschutz unterliegen.
    Und offen fahren wäre so oder so nicht erlaubt (Aber wenn juckt´s?)
    Desweiteren wird auch der Zusammenbau der einzelnen Komponenten mitabgenommen (Bremszange Hersteller A / Pumpe Hersteller B / Leitungen .....)