Das Magazin für umgebaute Motorräder

American-V2-Magazin

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noch ma winterreifen

  • nicht schlecht :D


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ich beantrage rückwirkend ab 3. Dezember 2010 bis auf weiteres eine
    Aussetzung der Verkehrssteuer für mein Motorrad an jenen Tagen, an
    denen die Schneeverhältnisse in xxx [- hier Ort einsetzen] einen
    Fahrzeugbetrieb ohne Winterreifen gesetzlich (ausdrücklich nicht:
    tatsächlich) nicht zulassen.


    Begründung:


    Für sämtliche Kraftfahrzeuge ist eine sog. Winterreifenpflicht
    vorgeschrieben, der Betrieb der Fahrzeuge bei winterlichen
    Straßenverhältnissen ohne Winterreifen ist vom Gesetzgeber untersagt
    worden, selbst wenn er möglich wäre (§ 2 Abs. 3a StVO).


    Diese gesetzliche Regelung ist neu, bislang waren die für mein
    Motorrad zugelassenen Reifen bestens für den Winterbetrieb geeignet,
    auch wenn es sich nicht explizit um Winterreifen handelt bzw.
    gehandelt hat.


    Zwar gibt es einige wenige Reifenhersteller, die für einige wenige
    Motorradtypen Winterreifen anbieten, mein Motorrad gehört jedoch wie die
    überwiegende Zahl an Motorrädern in Deutschland nicht dazu.


    Dieser Umstand führt dazu, daß ich mein Motorrad an Tagen, an denen
    witterungsbedingt eine Teilnahme am Verkehr ohne Winterreifen
    gesetzlich nicht mehr zulässig ist, nicht mehr zum Verkehr auf
    öffentlichen Straßen halte bzw. halten kann, denn dies ist jetzt
    gesetzgeberisch ausgeschlossen worden. Damit entfällt die
    Steuerpflicht an diesen Tagen (arg. e. § 1 Abs. 1 Nr. 1 des
    Kraftfahrzeug-steuergesetzes). Etwas anderes kann erst dann gelten,
    wenn irgendein Reifenhersteller irgendwo auf dieser Welt Winterreifen
    herstellt, die zum Betrieb mit meinem Motorrad zugelassen sind. Eine
    solche Situation ist gegenwärtig noch nicht absehbar, ich würde Sie
    entsprechend informieren.


    Eine Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 des
    Kraftfahrzeugsteuergesetzes möchte ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt
    ausschließen. Auch die Nutzung eines Saisonkennzeichens kommt nicht in
    Betracht, da ich wenigstens an einigen derjenigen Tage im Winter, die
    einen Betrieb meines Motorrades mit den zugelassenen Reifen rechtlich
    erlauben, mein Motorrad zu seinem ursprünglichen Zweck nutzen möchte.


    Sollten Sie eine exakte Auflistung derjenigen Tage benötigen, an
    denen ich mein Motorrad nur aus Liebhabergründen, aus gesetzlichen
    Gründen jedoch nicht zum Betrieb im Verkehr halte, bitte ich um einen
    Hinweis.


    Zur Vereinfachung schlage ich eine pauschale Lösung vor, nämlich eine
    Aussetzung der Steuerpflicht entsprechend zwei Monaten pro Jahr.




    wenn viele mitmachen, rauchen zumindest beim Finanzamt mal die Köppe!

    ich gönne jedem alles, solange es nicht auf meine kosten geht

  • Zitat

    Original von darkjam
    na mach ma :rolleyes:



    Anstatt " na mach mal" ,was hier ueberhaupt nicht positiv rueberkommt,wuerde ich (wenn ich in Deutschland leben wuerde) mal mit in die Bresche springen und mein zustaendiges Finanzamt ebenfalls so einen Brief schreiben.
    In dieser Sache ist Solidaritaet angesagt !!!!!




    Aber solange jeder so denkt,kann mann eben nichts veraendern !


    Rumjammern ist ja einfacher ! (Meine Meinung ! )


  • wat? wer jammert denn? hier sind -20 grad und zum Fenster seh ich nix mehr raus vor Schnee was soll ich also mit winterreifen. Ausserdem, wenn das ein demokratischer Staat wär würde heir einiges anders laufen, isser aber net und die Meinung und Interressen von "Randgruppen" interresiert die einen Scheiss und das ist die Wahrheit.

    "Make some shit, put some into it. It is what you build... have fun with it, that what matters" M.Van Schyndel

  • Zitat

    Original von darkjam


    wat? wer jammert denn? hier sind -20 grad und zum Fenster seh ich nix mehr raus vor Schnee was soll ich also mit winterreifen. Ausserdem, wenn das ein demokratischer Staat wär würde heir einiges anders laufen, isser aber net und die Meinung und Interressen von "Randgruppen" interresiert die einen Scheiss und das ist die Wahrheit.



    Zitat

    Aber solange jeder so denkt,kann mann eben nichts veraendern !


  • an dieser Stelle sollte dann etwas kommen, daß man sein teil selbstverständlich auf privatem grund und boden und nicht im öffentlichen straßenverkehrsraum abgestellt hat.