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Rotlichtverstoß durch “Mitzieheffekt” - OLG Karlsruhe vom 21.12.2009 - Az. 2 (6) SsBs 558-09/AK 243/

  • Ein länger als eine Sekunde andauernder Rotlichtverstoß zieht im Regelfall neben einem Bußgeld ein einmonatiges Fahrverbot nach sich. Von der Verhängung eines Fahrverbots kann das Gericht jedoch ausnahmsweise beim Vorliegen eines sogenannten Augenblicksversagens absehen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe nahm eine solche momentane entschuldbare Unaufmerksamkeit im Falle einer Autofahrerin an, die an einer Ampelanlage zunächst auf der Linksabbiegerspur angehalten hatte.


    Infolge eines Wahrnehmungsfehlers fuhr sie nach Umschalten der Ampel für den Geradeausverkehr auf Grün mit diesen Fahrzeugen los, obwohl das für den Linksabbiegerverkehr geltende Lichtzeichen weiterhin Rot anzeigte. Das Gericht meinte, dies könne auch einem sorgfältigen und pflichtbewussten Verkehrsteilnehmer passieren und beließ es bei einem Bußgeld ohne gleichzeitiges Fahrverbot.


    Beschluss des OLG Karlsruhe vom 21.12.2009
    Aktenzeichen: 2 (6) SsBs 558-09/AK 243/09
    Pressemitteilung des OLG Karlsruhe

  • Man kommt eigentlich fast immer um ein Fahrverbot herum, wenn man gute Gründe hat. Ich selbst habe ein Rotlicht überfahren, und man wollte meine Fahrkarte kassieren. Da ich zu dem Zeitpunkt jedoch Beruflich auf meine Pappe angewiesen war (Berufskraftfahrer), musste ich lediglich ein erhöhtes Bußgeld zahlen. Zuvor verlangte man von mir eine Kopie meines Arbeitsvertrages, sowie Gehaltsabrechnungen. Gekostet hat mich der Spaß seinerzeit alles in allem rund 350 zzgl. 4 Punkte in der Flensburger Strassenmeisterschaft, aber ich hab die Karte behalten 8)

    Der Mensch lebt nicht vom Pils allein, es muss auch mal ein Schnäppschen sein!

  • Hi Leto! Neuen Avatar? (ich sag jetzt nix zu deinem alten X()


    Ich bin auch schon mal bei dunkelgelb rübber.
    Ich dachte erst das blitzt :foto:weil ich zu schnell war (Leipzig) aber nach ein paar Tagen kam die Post mit dem s.g. Rotlichtverstoß.
    Bin auch gleich zum Anwalt (hatte schon 6 Punkte) und der hat erst mal alles durch die Mangel genommen. Meßprotokolle u.s.w.
    Dann wurde ich verknackt zu 1 Monat + 3 Punkten und Geldstrafe. Daraufhin ist mein Anwalt in Berufung. Das zog sich so 10 Monate hin. Bis das OLG Naumburg die Strafe abgewandelt hat mit der Begründung: Das widerspricht dem Grundsatz von Schuld und Sühne!
    Soll heißen, man sollte mich gleich bestrafen, damit die Strafe auch die erzieherische Wirkung hat.
    Es blieb beim Punkteaufbau :D und bei einer Geldstrafe.
    Dank also dem Anwalt!







    und meiner Rechtschutzversicherung :allesgut:

  • Wo sind die guten alten Zeiten geblieben.............


    Ich bin auch schonmal über Rot gefahren, dass war Anfang der 80 ziger. Als die Poli mich angehalten haben, musste ich nur 20 DM an Ort und Stelle bezahlen. Das waren noch Zeiten. :D :D

  • hm ja... die guten alten zeiten.


    als die gummistiefel noch aus holz waren und man besen noch mit "u" geschrieben hat! :rolleyes:


    aber wie gesagt... bissl "argumentation" sollte zunmindest den lappen bewaren (natürlich ohen unfall oder gefährdung)