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Gutachten nach §21

  • Vielleicht hätten sich die Nicht-Hessen aus diesem Thread mangels Kenntnis der hessischen "Sonder-Lösung" raushalten sollen... :D


    Aber es hat doch noch ein gutes Ende genommen.
    Der zunächst seltsam anmutende hessische Weg führt nämlich tatsächlich auch zum Ziel... man beachte nur, was an Umbauten in Hessen rumfährt... ;)

  • Zitat

    Original von horsepower
    Vielleicht hätten sich die Nicht-Hessen aus diesem Thread mangels Kenntnis der hessischen "Sonder-Lösung" raushalten sollen... :D


    Aber es hat doch noch ein gutes Ende genommen.
    Der zunächst seltsam anmutende hessische Weg führt nämlich tatsächlich auch zum Ziel... man beachte nur, was an Umbauten in Hessen rumfährt... ;)



    ....vielleich hätte ein Hesse mal sagen sollen das eine Sonderlösung gibt....... 8)


    ...offensichtlich wissen die Hessen aber auch nicht das es eine Sonderlösung ist...... :P


    Nun wissen es die Unwissenden und freuen sich darüber das der Rest der Länder noch normal Funktioniert



    :P :D ;)

  • Es gibt da verschiedene länderspezifische Regelungen. Dadurch, dass sich einige Sachverständige halt eher als Dienstleister verstehen, als als öffentlich rechtlich Beliehene, wurde diese zusätzliche Kontrollinstanz eingerichtet. Natürlich ist dieses Prozedere nervig. Auslöser ist allerdings die Tatsache, dass es immer mal wieder Einzelabnahmen gibt, bei denen nun mal objektiv gegen Vorschriften verstoßen wird und die einfach nicht eintragungsfähig sind.