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Gutachten nach §21

  • Heute war ich auf der Zulassungsstelle und wollte mit einem Gutachten nach §21 einen anderen Lenker und eine andere Reifengröße eingetragen haben.


    Haben die mich doch wieder weggeschickt und mir gesagt, ich muß mein Gutachten mit einem Antrag auf Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis an die Zulassungsstelle Fulda schicken und die Prüfen das Gutachten und erteilen, wenn es in Ordnung ist, die Erlaubnis, damit die Zulassungsstelle hier in Kassel den Fahrzeugschein aktualisiert.


    Kosten 39,- Euro + Zulassungsstelle Kassel für den Papierkram und wenn ich Pech haben sollte, war alles für die Katz. Steht zwar nicht zu erwarten, aber da es Ernst ist, konnte ich nach der Info nicht mal lachen und 1. April ist auch nicht.


    Wieder na Masche zum Abzocken.


    Hatte das schon mal jemand?


    Grüße Jan

  • Ich habe ein Gutachten von TÜV/DEKRA! Und das ist natürlich für mein Motorrad.

    Einmal editiert, zuletzt von muurikka ()

  • Ich würd sagen fahr zu nem anderen Prüfer und lass es mit ner Einzelabnahme eintragen, so viel ich weiß ist das doch ein Material Gutachten, oder? das bezieht sich ja nur auf die Festigkeit des Werkstoff's
    je nach dem hat der Prüfer nicht ganz unrecht, aber wie gesagt versuchs mal bei nem anderen Prüfer, vielleicht hast da mehr Glück.

    Das muss Kessel in den Ohren
    und
    muss brennen im Gesicht

  • Lies dir nochmal den ersten Beitrag durch, ich glaube nicht, dass ich mich so undeutlich ausgedrückt habe, das Problem ist nicht der Prüfer oder das Gutachten, sondern die Zulassungsstelle...

  • Zitat

    Original von muurikka
    Lies dir nochmal den ersten Beitrag durch, ich glaube nicht, dass ich mich so undeutlich ausgedrückt habe, das Problem ist nicht der Prüfer oder das Gutachten, sondern die Zulassungsstelle...


    ...laß Dir mal den Sachverhalt von dem/der Sachbearbeiter/in schriftlich geben und geh damit zu dem Vorgesetzten der Person. Das bewirkt oft Wunder


    Wenn der TÜV für eine bauliche Veränderung ein Gutachten erstellt hat und diese bauliche Veränderung genehmigt, dann muß die Zulassungsstelle die Veränderung in den Papieren korrigieren.......denn dafür sind sie da.....oder lass dir schriftlich bestätigen das sie sich weigern eine Änderung der Fahrzeugpapiere vorzunehmen.



    Oder geh am Montag nochmal hin. Dann wird es auch eingetragen. Die hatten heute keinen Bock nochwas zu machen.........

  • ?( entweder hab ich jetzt was falsch verstanden oder...?!?!


    Geh ich jetzt richtig in der Annahme das der Lenker mit dem besagten Wisch gekauft wurde, und nun damit bei der Zulassungsstelle eingetragen werden soll???


    Dann sollte doch zu vor der Tüv mal ein auge drauf werfen, da doch laut §21 sich es um ein Materialgutachten handelt.


    So wie ich es verstanden hab war er noch nicht beim Tüv.

    Das muss Kessel in den Ohren
    und
    muss brennen im Gesicht


  • Bitte antworte nicht mehr auf dieses Thema, oder lies nochmal und versuche, es zu verstehen!


    Hier mal das Infoblatt.


    Ich befürchte, damit wird sich der Phill dann auch rumplagen müsssen.

  • Wenn ich das so lese gehe ich doch richtig in der Annahme das du entweder eine Einzelabnahme beim Tüv machst oder es in Fulda beantragst.


    Steinigt mich wenn ich jetzt schon wieder an der Materie vorbei rede!

    Das muss Kessel in den Ohren
    und
    muss brennen im Gesicht

  • Falsch, die Vorführung beim Gutachter ist zwingende Voraussetzung, denn dieses Gutachten muß mit eingereicht werden.


    Ich habe die Veränderungen beim TÜV/DEKRA vorgeführt, abnehmen und ein Gutachten erstellen lassen.


    Auf Basis dieses Gutachtens gab es bisher die Einzelzulassung.


    Jetzt macht dies aber die Zulassungsstelle Kassel nicht mehr, sondern für Nordhessen überprüft die Zulassungsstellle Fulda jedes Gutachten nochmals und legt fest, ob es dafür eine Einzelzulassung gibt oder nicht.


    Wenn Fulda es genehmigt, bekomme ich in Kassel die Veränderungen in die Papiere eingetragen und habe erst dann wieder ein Fahrzeug, das offiziell bewegt werden darf.


    Wenn Fulda es ablehnt, heißt es Rückbau, wobei ich mir beim Lenker keine Gedanken mache, sondern eher beim Reifen.


    War es jetzt verständlich?


    Grüße Jan

    Einmal editiert, zuletzt von muurikka ()

  • jetzt hört sich des schon anderst an, hatte zu erst verstanden das du mit dem Gutachten vom bau teil direkt zur Zulassungsstelle wolltest.
    Na ja egal.


    Wenn sich deine Bescheuerte Zulassungstelle aber querstellt, wirst da mit beschwerden warscheinlich nicht viel weiter kommen, kannst ja mal versuchen was Bulldog sagt: .....

    Das muss Kessel in den Ohren
    und
    muss brennen im Gesicht



  • ...Leute Ihr sprecht/schreibt immer von Einzelzulassung/Einzelbetriebserlaubnis 8o


    ....Du willst nichts Zulassen sondern eine, durch den TÜV bescheinigte, Fahrzeugängerung eintragen lassen bzw die Fahrzeugpapiere ändern lassen.


    Auf dem Beiblatt was abgebildet ist lese ich von Zulassungsbestimmungen für die Erteilung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)


    Was bitte hat eine Änderung mit einer Zulassung zu tun???????????????????????????????????


    Sind die alle bekloppt?????

  • Weil mit einer technischen Änderung die Betriebserlaubnis erlischt, klingelts jetzt?


    Korrekt hätte ich nicht Einzelzulassung sondern Einzelbetriebserlaubnis schreiben müssen, zutreffend ist jedenfalls die rechte Spalte des Beiblattes, so zumindest die offizielle Aussage.


    Offensichtlich hatte noch keiner weiter so ein Problem, dann seid froh.

  • Also wenn ich das richtige sehe willst du eine Änderung die nach §19-2 abgenommen wurde in den Fahrzeugschein eintragen lassen, richtig?


    In diesem Fall musst du in Hessen eine Kopie das TÜV Gutachtens, deines Persos und einen Antrag, entweder nach Marburg oder Fulda (je nachdem wo du wohnst) schicken (via E-Mail geht am schnellsten). Für 39 + Versand bekommste dann nen Wisch mit dem du alles eintragen lassen kannst. Ist frech, das weiß ich, aber geht nicht anders. Hab ich selbst für meinen selbst gebauten seitl. Kennzeichenhalter grad durch.


    Links dazu:
    http://www.landkreis-fulda.de/Einzelgenehmigung.594.0.html
    http://www.marburg-biedenkopf.…-betriebserlaubnisse.html

  • Zitat

    Original von muurikka
    Weil mit einer technischen Änderung die Betriebserlaubnis erlischt, klingelts jetzt?


    Korrekt hätte ich nicht Einzelzulassung sondern Einzelbetriebserlaubnis schreiben müssen, zutreffend ist jedenfalls die rechte Spalte des Beiblattes, so zumindest die offizielle Aussage.


    Offensichtlich hatte noch keiner weiter so ein Problem, dann seid froh.



    .....bei mir klingelt nichts.


    Der Grund?


    Der TÜV hat Dir bereits eine Betriebserlaubnis erteilt und das in dem Gutachten niedergeschrieben. Die Zulassungsstelle hat dieses in den Papieren zu ändern und nichts anderes


    Aber Du hast recht, ich bin froh das es in Niedersachsen nicht so läuft...


    FFN hat da nen schönen Spruch, Niedersachsen ist das schönste Bundesland der Welt.


    Mein Tip: nimm das Gutachten vom TÜV einfach immer mit und lass es darauf ankommen.......oder frag einfach mal einen Fachanwalt für Vekehrsrecht.......

  • Klar man kann sich dumm stellen, aber im Gutachten steht selbstverständlich, dass die Berichtigung der Fahrzeugpapiere unverzüglich zu erfolgen hat.


    Naja mal schauen, was Fulda sagt.

  • Zitat

    Original von muurikka
    im Gutachten steht selbstverständlich, dass die Berichtigung der Fahrzeugpapiere unverzüglich zu erfolgen hat.




    ....da steht doch der Satz den Du brauchst.


    Damit ist gesagt das Deine Betriebserlaubnis seitens des TÜV erweitert wurde und das Fahrzeug der FZO entspricht, es muß durch die Zulassungsstelle nur berichtigt werden......


    Und was ich sagte hat nichts mit dumm stellen zu tun....ich persönlich würde in so einem Fall in einer Kontrolle sagen das sich die Zulassungsstelle weigert meine Papiere zu ändern......


  • Alles Halbwissen, wenn ich das sagen würde, würde ich ja zugeben, vorsätzlich mit einem Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis rumzufahren, danke für den Tipp.


    Vergeßt es einfach, ich wollte eigentlich wissen, ob jemand anders auch die Probleme hat, scheinbar nicht, Thema erledigt!

  • Ich kenne das auch!
    Hatte das Gleiche hier auch auf der Zulassungsstelle.
    Nur dass ich mit Gebühren etc. für die Einzelbetriebserlaubnis 120 bezahlt habe.

  • Zitat

    Original von muurikka
    Alles Halbwissen



    ...ja genau ich mach das auch zum ersten mal und deswegen hab ich auch beim TÜV und in Verkehrskontrollen keine Probleme weder mit meinen eigenen Umbauten noch mit denen die ich umgebaut hab.


    Viel Spaß noch