Soweit mir bekannt ist hat ein staatl. anerkannter Sachverständiger (Dipl. - Ing.) die Möglichkeit über eine Einzelabnahme auch Teile ohne TÜV (Teile-) Gutachten einzutragen. Die Eintragung erfolgt dann gemäß §19 Abs. 2 StVZO. Mit Gutachten erfolgt die Eintragung nach §19 Abs. 3 StVZO.
Ist das korrekt?
Welche Voraussetzungen muss das entsprechende Teil erfüllen?
Welche Kosten entstehen für die Eintragung?
Ist ein Materialgutachten und ein TÜV (Teile-) Gutachten per Definition das selbe?
Habe gerade eine kleine Diskussion zu dem Thema und brauche "input". Im konkreten Fall geht es um den Anbau von Stoßdämpfern ohne TÜV Gutachten und die Möglichkeit diese trotzdem (ohne Vitamin B) eintragen zu lassen.