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Einmal eingetragen, immer eingetragen ???

  • Guden,


    hab da mal ne Frage.


    Wenn ich bei nem Moped z.B. ne suuuuper lange Gabel verbaut habe oder Hardtail oder Ähnliches und das ganze ist eingetragen.


    Kann ein Prüfer bei nem späteren Termin (nächste HU) die Eintragung auch wieder "entfernen" oder bemängeln wenns ihm gar nicht passt oder so ???


    Rookie

  • Mir hat mal einer aus der der Staatsschutzabteilung wortwörtlich gesagt was eingetragen ist kann man ganz schnell wieder austragen


    Ging damals um eingetragene Porker Pipes!

    ´Keith Richards ist, von Kakerlaken abgesehen, die einzige Lebensform, die einen Atomkrieg überlebt. (Bill Clinton)

  • @ Ratte: Es gibt in Berlin Sachverständige, die sich davon überzeugen lassen, dass ein Hardtail an einer alten Triumph nicht unbedingt ein technischer Rückschritt ist, wenn man die Maschine im Offroadbereich einsetzen will. Sowas wurde mit dieser Argumentation tatsächlich bei Triumphs und BSAs eingetragen.



    Ich hatte mal vor Jahren an meiner 1961er Enfield Ochsenaugen eingetragen, obwohl sie bauartbedingt keine Blinker gebraucht hätte. War gar nicht so einfach, den TÜV-Prüfer davon zu überzeugen, die Ochsenaugen wieder auszutragen... ;-)





    Zur Sache:


    Eintragungen können grundsätzlich wieder ausgetragen werden.


    Dies ist nur bei offensichtlich widerrechtlichen Eintragungen problematisch. Die Grenze liegt übrigens bei der Eingriffsbefugnis der Sachverständigen: Keinesfalls darf bei einer Feststellung einer widerrechtlichen Eintragung die Herausgabe von Fahrzeug und Papieren verweigert werden. Ihr seid immer noch die Eigentümer und die Prüfer haben keine Festsetzungsbefugnis und dürfen gegen euren Willen ein Fahrzeug nicht sicherstellen. Da gab es in der Vergangenheit mal Fälle.



  • Ja, das sehe ich ganz genau so.


    Bis auf einen Punkt, den ich möglicherweise missverstanden habe: Ein Prüfer darf dir nicht die Weiterfahrt untersagen. Das darf nur die Polizei.
    Auch die Entwertung der Papiere ist heikel und Austragungen sind ein Grenzfall. Da gibt es ganz feine Grenzen.


    Beispiel: Du hast die Papiere noch in der Hand. Wenn der Prüfer einen Mangel oder eine widerrechtliche Eintragung feststellt und die Papiere fordert, kannst du die Herausgabe verweigern und einfach von Hof fahren. Er selbst darf dich nicht daran hindern.