Da immer wieder die Frage nach verschiedenen Vorschriften für ältere Motorräder unter dem Aspekt der "Schrauberfreiheit" für ältere Maschinen auftaucht, hier mal ein paar Links mit einer Sammlung von sogenannten Übergangsvorschriften für Motorräder.
Sprich: Bis welches Bj. darf ich was.
Es ist für juristische Laien meistens etwas schwierig herauszufiltern, welche Vorschriften für ihren Einzelfall gelten, da vieles gar nicht in den Gesetzestexten, sondern in den Begleittexten steht, an welche man oftmals nicht so einfach herankommt. Auch diese Listen sind jedoch nicht abschließend oder vollständig.
Hier die Links:
http://www.herbert-stalp.de/moppeds/stvzo.html
http://www.181-berlin.de/index2.php?option=com_content&do_pdf=1&id=27