Ich habe mir im Internet einen Seitlichen Kennzeichenhalter für mein Motorrad bestellt. Der Artikel wird vom Verkäufer noch lackiert und dann versendet. Jetzt ist meine Frage was mache ich wenn der Artikel mir doch nicht gefällt. Habe ich Anspruch auf das Rückgaberecht oder muss ich denn Artikel behalten weil er ja schon lackiert worden ist??
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Wenn Du die Farbe vorgegeben hast wird´s eng..
Es sei denn es lägen Mängel vor, die eine Verwendung
im STVo nicht zulassen. Bei Sachmängeln... rügen, Frist zur
Beseitigung setzen usw... wird wohl nicht so lustig werden....Gruß Fred
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Wenn lackiert für Dich - und Farbe ohne Mängel - NULL Chance.
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Zitat
Original von rr-fahrer
Wenn lackiert für Dich - und Farbe ohne Mängel - NULL Chance.....und auch nicht bei "nichtgefallen" wenn der Artikel den Beschreibungen entspricht.
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Soweit mir das Bekannt ist gibt es ja kein Umtauschrecht oder Rückgaberecht.
Bei Internet und Haustürgeschäften gibt es jedoch ein wiederufsrecht von 14 Tagen.
Jedoch gilt dieses nicht für alle Artikelgruppen. Dazu wird wohl auch dein Kennzeichenhalter gehören der ja extra für dich Lackiert wird.
Bei Artikeln die eine Falsche Produktbeschreibung haben oder wo sogar eine Arglistige töuschung vorliegt gibt es jedoch immer die Rückerstattung sowie die Sachmängelhaftung meines wissens.Grüße Dragstyler