Das Magazin für umgebaute Motorräder

American-V2-Magazin

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Auspuffanlage in Deutschland

  • Dir passiert in D so gut wie nix ausser einer Geldstrafe. Beschlagnahmung ausgeschlossen, es sei denn du fährst ohne Bremsen + Licht!


    Allerdings können sie dich juristisch dran kriegen, wenn du noch einen Hauptwohnsitz in D hast.

    ´Keith Richards ist, von Kakerlaken abgesehen, die einzige Lebensform, die einen Atomkrieg überlebt. (Bill Clinton)

  • @ flatmoister


    die regelung mit dem baujahr gibts glaub ich so nicht in Ö.
    hier kannst es ab einem alter von 25 jährchen max. als oldtimer anmelden, dann darfst du zwar (fast) alles haben, aber nur max. 60 tage im jahr damit fahren und musst fahrtenbuch führen, und wenn dich die bullen aufhalten und in deinem fahrtenbuch keine angefangene fahrt steht, dann gibts richtig ärger.

  • falls man wirklich durch München will/muss, empfehle ich dir kauf dir ein Taxi dann kannste hier so richtig Wilde Sau spielen :-).