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Drosselung und Zulassung

  • Nabend zusammen, noch nicht lang hier und die erste Frage. Hoffe dass das hier rein passt.

    Wie ich in der Vorstellung geschrieben habe, habe ich meine Shadow am Freitag gekauft und jetzt Montag umgemeldet. Leider ist mir erst im Nachhinein aufgefallen das in der Zulassung noch Drosselblenden aufgeführt sind und die KW mit 25 beziffert ist. Meine erste Frage, der Verkäufer hat die Blenden noch bei sich bzw. sagt sie waren nicht verbaut. Müsste also noch ein Vorbesitzer getan haben. Kann es sein dass der TÜV das nicht prüft bzw. dann Zulassung geändert wird? Und zweitens, abgesehen davon das ich es schon gern vernünftig in der Zulassung hätte, gibt es Bedenken bei Kontrollen Polizei etc? Und, etwas blöd vielleicht aber Anfänger, merkt man den Unterschied zwischen 25 und 33,, Geschwindigkeit, Anzug usw?

  • Das wird man schon merken, ich würde das einfach umtragen lassen, offen hat die ja auch bloß 45PS, reicht ja heut eh.

    Je nach TÜV wollen die aber schonmal 'nen Wisch von der Werkstatt, daß die Drossel entfernt wurde.

  • Ja, was mich nur wundert, einbauen und eintragen lassen hat sie ja der erste Besitzer und auch wieder rausgenommen irgendwann. Nur das es danach nie geändert worden ist, weder beim TÜV noch im Brief oder der Zulassung. Abgesehen davon das es mich stört, ist es doch sicher rechtlich steuertechnisch auch nicht in Ordnung. Sicher nicht die „Welt“ aber trotzdem.