Wichtige Hinweise an alle Biker
Unsere Gesetzgeber haben sich ja mal wieder etwas Neues ausgedacht, um uns abermals Geld aus der Tasche ziehen zu können: die AUK!
Für Alle, welche den Ablauf noch nicht kennen:
Die AUK trat zum 01.04.2006 in Kraft und ist u.a. Pflicht für alle Zweiräder über 45km/h bzw. 50ccm, die nach dem 01.01.1989 erstmalig zugelassen wurden!
Die Messung wird alle zwei Jahre vor der HU (TÜV) durchgeführt. Erst wenn diese in Ordnung ist, wird die HU gemacht. Sofern die CO-Werte nicht stimmen, gibt es keinen neuen TÜV!!! Selbst wenn technisch alles in Ordnung ist!
Werte für G-Kat-Fahrzeuge: max. 0,3 Volumenprozent CO im Abgas
Werte für Katlose und U-Kat-Fzg.: max 4,5 Vol.% CO
Achtung: Änderungen oder Verschärfungen in der Zukunft sind nicht ausgeschlossen!!!
Die ersten Probleme tauchen auf!
Alle Fahrzeuge, die werksseitig mit einem G-Kat bestückt sind, schaffen die AUK nicht mit einem Zubehördämpfer (auch nicht, wenn dieser mit einem Zubehör-Kat ausgerüstet ist!)
Getunte oder aufgebohrte Motoren können zum Problem werden! (z.B. S&S oder RevTech, etc.). Auch Fahrzeuge mit geänderten Steuerzeiten oder anderen Tuningmaßnahmen (G-Pack oder Power Commander) könnten Schwierigkeiten haben! Auch ältere BMW-Motorräder (mit G-Kat) können teilweise die 0,3% nicht (mehr) einhalten (o.k., interessiert hier wohl keinen).
Sehr wichtig! Unbedingt die originalen "Tüten" aufbewahren (und nicht wieder z.B. bei ebay "verhökern")! Besonders für Kat-Anlagen!!!