Servus,
Ist es erlaubt das Rücklicht über das seitliche Kennzeichen zu haben?
Gruß
Daniel
Hoffe das wurde nicht schon 1000 mal gefragt
Servus,
Ist es erlaubt das Rücklicht über das seitliche Kennzeichen zu haben?
Gruß
Daniel
Hoffe das wurde nicht schon 1000 mal gefragt
Das wurde bestimmt nicht 1000mal gefragt, sonder 2000 mal
Nein ist offiziel nicht erlaubt.
Auch wenns eingetragen ist, normalerweise nicht zulässig.
Gilt auch bei dem "Katzenauge", das muss normal auch mittig.
Beim Katzenauge sind se aber kulanter als beim Licht.
Wenn du kein Rücklicht in der Mitte haben willst, dann empfehle ich dir
solche Blinker/Rücklicht-Kombis.
Bekannt sind mir da die Hersteller Kellermann und Highsider/Shin-Yo.
Gruß
ZitatAlles anzeigenOriginal von Dano
Das wurde bestimmt nicht 1000mal gefragt, sonder 2000 mal
Nein ist offiziel nicht erlaubt.
Auch wenns eingetragen ist, normalerweise nicht zulässig.
Gilt auch bei dem "Katzenauge", das muss normal auch mittig.
Beim Katzenauge sind se aber kulanter als beim Licht.
Wenn du kein Rücklicht in der Mitte haben willst, dann empfehle ich dirsolche Blinker/Rücklicht-Kombis.
Bekannt sind mir da die Hersteller Kellermann und Highsider/Shin-Yo.
Gruß
Ist auch die einzigste Möglichkeit die der TÜV abnimmt, es sei denn du fährst einen "Oldtimer"
Hab ich mir schon fast gedacht