Hallo Biker,
hier etwas zum Thema was ist erlaubt und was nicht.
Hallo Biker,
hier etwas zum Thema was ist erlaubt und was nicht.
und so topaktuell, das die Bußgelder noch in DM angegeben sind.
Sorry, aber der Link ist wertlos, einzig das beruhigt mich:
ZitatHeizbare Lenkergriffe Deren Anbau ist bedenkenlos möglich, allerdings muß - wie bei nachträglichen Umbau auf H4-Scheinwerfer - die erhöhte Stromentnahme aus der Batterie berücksichtigt werden.
:wallbash: :wallbash:
F.F.T.
[quote]Original von rambowduck
und so topaktuell, das die Bußgelder noch in DM angegeben sind.
Sorry, aber der Link ist wertlos, einzig das beruhigt mich:
[QUOTE]
Die Gesetzeslage hat sich nicht geändert, nur die Währung.
Jaja.. hat alles seine Gültigkeit
Grottenfalsche alles
wie z.B.
An Krafträdern, die vor dem 1.1.1988 erstmals zugelassen worden sind, ist eine Bremsleuchte nicht erforderlich!
Es genügt, wenn das Bremslicht nur beim Betätigen der Fußbremse aufleuchtet!
Da würde mein Tüver mich vom Hof werfen
Einzig was in dem Absatz stimmt ist das hier:
Krafträder, die vor dem 1.1.1983 erstmals zugelassen worden sind, dürfen anstelle einer roten auch mit einer gelb leuchtenden Bremsleuchte ausgerüstet sein.
Ich lass mir die neuesten Verkehrs / Zulassungsregeln immer ganz frisch vor Ort vom Schutzmann erzählen!
Kostet zwar was, ist aber topaktuell!!!
Alte Vorschriften, die Bj. abhängig sind,haben immer noch Gültigkeit, z.B. Bezug Lautstärke, Ochsenaugen als alleinige Blinker, nur ein Spiegel, usw.
auch die Geschichte mit dem Bremslicht erst ab 1988.