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  • Zitat

    Original von blackwidowrider
    es gibt eine schöne definition aus derm juristen bereich dafür :


    wenn jmd. das trieb oder fahrwerk in bewegung setzt, der fährt. d.h. z.b. wer besoffen im auto sitzt und friert und den motor anmacht, trunkenheitsfahrt, wer das auto besoffen paar meter rollen lässt ebenso...
    um diese vorwürfe von vorne herein auszuschließen in jeden fall schlüssel abziehen.
    es gibt auch noch die schnelle betriebsbereitschaft, d.h. wenn schlüssel im schloss, kann das auch schon probleme bereiten.


    genaueres und die aktuelle rechtssprechung dazu wissen sicher die herren der jurisfration ;-)


    Also, das wollten mir die lieben Ordnungshüter auch ma´unterjubeln. 1. besoffen in der Blechbüchse Pennen, 2. Motor laufen lassen wg. Arscheskälte und 3. das mitten auf ´ner art Verkehrsinsel. Konnten mir nur was wg. dem laufenden Motor, nach ewigem gelaber war´n 10,-E fällig. PS.: Ich lag auf der Ladefläche von mei´m Kombi und bis ich des in meinem Zustand nach vorn g´schafft hab um die Türen von innen zu entriegeln war denen anscheinend klar, daß se nix von wegen "schnelle Betriebsbereitschaft" annehmen können. :D :D

  • Also ehrlich, wenn du einen Helm auf dem Kopp hast und der Schlüssel würde steckt würde ich dir als Bulle auch einen verpassen.
    Entweder wolltest du fahren oder warum setzt man sonst einen Helm beim Motorrad schieben auf ?(
    Also, freundlich lächeln und zahlen. Wenn man schon................ist ;)