Das Magazin für umgebaute Motorräder

American-V2-Magazin

Werbebanner

Überholen im Stau?

  • Hi Leute!
    Folgende Situation: Innenstadt, zugestaute Hauptstraße. Moppedfahrer fährt links am Stau vorbei, da die Straßenbreite das hergibt. Auto kommt von rechts aus einer untergeordneten Straße/Ein-Ausfahrt (Stau an der Stelle mit Lücke) und schießt den Biker ab der gerade am Stau vorbeifährt. Geschwindigkeit des Bikers angemessen (max.30kmh).
    Droht dem Biker jetzt eine Teilschuld wegen unklarer Verkehrslage(heißt das so?) oder z.B. wegen Überholen im Stau? Hat wohl die Polizei so ermittelt, kann das sein?
    Wenn ich mich recht erinnere gabs da mal ein Urteil, daß Moppedfahrer am Stau vorbeifahren dürfen. Find ich aber nicht mehr.
    Weiß vielleicht jemand was genaueres oder hat evtl. nen Link zu nem passenden Urteil.
    Danke schonmal.


    p.s. Der Moppedfahrer ist auf dem Weg der Besserung. Im Falle einer Teilschuld würden wohl zusätzliche Kosten für das geschrottete Mopped anfallen, da die Versicherung dann wohl auch teilt.

    ----- Multitasking ist Körperverletzung ! -----

    Einmal editiert, zuletzt von Jaman ()

  • Hai,
    auf die schnelle hab ich mal das wegen am Stau vorbeifahren gefunden, aber das hängt mit dem Stau auf Autobahnen zusammen. Wird in diesem Fall wohl nicht viel helfen ....

  • Da wir von innerstädtischem Verkehr reden ist meines Wissens nach das "überholen" verboten solange du keinen Mindestabstand von glaub 1,5m zum Nachbarfahrzeut einhalten kannst.
    Wenn das der Fall wäre darfst du afaik aber trotzdem nur an stehenden Fahrzeugen vorbeifahren, weil das als "vorbeifahren an einem Hindernis" gewertet werden kann. Sollten die Autos aber noch fahren oder auch nur Rollen fürchte ich, wird es eine Mitschuld geben.

  • Ergänzung: Innerstädtisch sit es übrigens egal ob du Links oder Rechts überholst. Da herrscht in Deutschland das Recht der freien Spurwahl. Das Rechtsfahrgebot gilt afaik nur auf der Bahn und ausserorts.

  • prinzipiell muss man unterscheiden zwischen ruhendem und fließenden verkehr, daraus ergibt sich dann der unterschied von vorbeifahren ( am ruhenden verkehr ) und überholen ( am fließenden verkehr)


    ein stau vor ampeln oder warum auch immer- gilt das es sich um fließenden verkehr handelt- also überholen !
    RECHTS AM STAU DURCHRUTSCHEN IST ALSO VERBOTENES RECHTS ÜBERHOLEN z.b.
    ganz links durchmogeln ginge noch, wenn die sicherheitsabstände eingehalten werden können z.b. allerdings muss dann an der kreuzung auch die fahrtrichtung dieser spur beibehalten werden ( wenn mehrere markiert sind z.b.)


    die freie fahrstreifenwahl gilt zwar igo, aber nur bei markierten fahrstreifen- nicht innerhalb eines fahrstreifens !


    prinzipiell gilt auch : wenn ich mich auf einer vorfahrtsstrasse befinde, gilt das vorfahrtsrecht uneingeschränckt über die gesamte breite der strasse ( von rechts bis ganz nach links )


    also wie ihr seht ist das ganze so einfach nicht- und wird sicher nur durch die juristen zu klären sein... alles andere ist spekulation, halbwissen und bringt nix.


    deswegen in dem fall unbedingt einen verkehrs juristen mit einbeziehen- und sich vermutlich auf einen längeren rechtsstreit gefasst machen ( mit glück kann es aber auch schnell gehen- was ich bei den versicherungen und ihren einstellungen bezweifle ;-)


    "In God We Trust, Vengeance is Mine, Sayeth the Lord, No fear."


    Ironwerk.de

  • Er bekommt Teilschuld.


    Agumentation des Richters: Hätte der Motorradfahrer sich Vorbiltlich verhalten (also in der Schlage, brav gewartet), währe der Unfall eventuell/wahrscheinlich nicht passiert.


    ...Erfahrung aus erste Hand ;)

  • Hi,
    hab mir den Thread mal angesehen und beruflich damit zu tun.Ich will hier nicht als Klugscheißer dastehen aber es wird zu einer Teilschuld kommen denn :


    A.) §11 StVO unklare Verkehrslage
    B.) § 2 StVO Benutzung der Fahrbahn
    C.) § 7 StVO Benutzung von Fahrstreifen
    und § 1 StVO Grundregel sowieso immer und überall


    Den Tip mit dem Juristen würde ich mir also zu Herzen nehmen.
    Ob es Sinn macht einen Motorradfahrer im Stau stehen zu lassen ist eine andere Frage. In Sittensen auf der A1 ist mal einer mit Hitzestau vom Bock gekippt.


    Gruß

    Einmal editiert, zuletzt von Eicka ()