Das Magazin für umgebaute Motorräder

American-V2-Magazin

Werbebanner

Beiträge von koesti

    weiter geht´s:


    Das kleine WiGri in Koestis Garten geht so ab 16:00 Uhr los. Mein Vorschlag: Wir grillieren Hamburger, ich beschaffe dann Getränke, Floisch, Brötchen und das sonstige Zubehör und wir machen das per Umlage. Bitte bis morgen Früh um 10:00 Uhr um die Personenzahl damit ich genug von der Kuh durch den Wolf drehen kann!!!!!!!!!!!



    Ich freu mir!

    Geheimcode "Topper hat ein Rad ab"



    Also: Die Sause findet am Samstag, dem 26.01.2013 ab ca. 19:30 Uhr im Jungle in Trohe statt. Wenn jemand schon früher kommen will, wir können auch vorher ein klitzekleines Wintergrillen (oder Winterwokken) bei mir im Garten veranstalten....


    Komplette Anschrift für die Navinutzer:


    Gaststätte Jungle
    Mühlweg 14
    35418 Buseck-Trohe


    http://joomla.jungle-trohe.de/



    Haut rein!!!!!!!!!!!!!!

    Die Party soll ja keinen Gewinn abwerfen, die Überschüsse werden ja auch an das Projekt Jail-Mail der BN gespendet....


    Vergütungsfreie Veranstaltungen
    nach §52 Urheberrechtsgesetz.
    Nach § 52 UrhG sind bestimmte Veranstaltungen von einer Vergütungspfl icht freigestellt. Hierbei sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: Die Veranstaltung darf nicht dem Erwerbszweck des Veranstalters oder eines Dritten dienen.


    Die Teilnehmer der Veranstaltung müssen ohne Entgelt zugelassen werden.
    Ausübende Künstler dürfen keine besondere Vergütung erhalten.
    Es muss sich um eine Veranstaltung der Jugendhilfe, der Sozialhilfe, der Alten- und Wohlfahrtspfl ege, der Gefangenenbetreuung oder eine Schulveranstaltung handeln.


    Die Veranstaltung muss eine soziale oder erzieherische Zweckbestimmung verfolgen.


    Die Veranstaltung darf entsprechend dieser Zweckbestimmung nur einem bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen zugänglich sein.


    Wortlaut des Gesetzestextes:
    § 52 Öffentliche Wiedergabe
    (1) Zulässig ist die öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes, wenn die Wiedergabe keinem Erwerbszweck des Veranstalters dient, die Teilnehmer ohne Entgelt zugelassen werden und im Falle des Vortrags oder der
    Aufführung des Werkes keiner der ausübenden Künstler (§ 73) eine besondere Vergütung erhält. Für die Wiedergabe ist eine angemessene Vergütung zu zahlen. Die Vergütungspfl icht entfällt für Veranstaltungen der Jugendhilfe,
    der Sozialhilfe, der Alten- und Wohlfahrtspfl ege, der Gefangenenbetreuung sowie für Schulveranstaltungen, sofern sie nach ihrer sozialen oder erzieherischen Zweckbestimmung nur einem bestimmt abgegrenzten Kreis
    von Personen zugänglich sind. Dies gilt nicht, wenn die Veranstaltung dem Erwerbszweck eines Dritten dient; in diesem Fall hat der Dritte die Vergütung zu zahlen.



    Alternativ hier die echten "Partytarife":


    https://www.gema.de/fileadmin/…e/Tarife_ad/tarif_u_v.pdf

    LG Mannheim, Az:(12) 4 Ns 48/96, Urteil vom 23.01.1997 (aus NJW 1997, 1995ff.)



    Sachverhalt: Der Angeklagte war in der Vorinstanz vom Amtsgericht Mannheim
    aufgrund der Aussage eines Zeugen wegen falscher uneidlicher Falschaussage
    (§ 153 StGB) verurteilt worden. Die hiergegen gerichtete Berufung führte
    zum Freispruch des Angeklagten aus tatsächlichen Gründen.



    Aus den Urteilsgründen:


    Das Gericht glaubte dem Zeugen nicht und führte
    aus: „Dies sind jedoch nicht die einzigen Bedenken, die man gegen den
    Zeugen haben muß. Er gab sich zwar betont zurückhaltend, schien bei jeder
    Frage sorgfältig seine Antwort zu überlegen und vermied es geradezu betont,
    Belastungstendenzen gegen den Angeklagten hervortreten zu lassen, indem er
    in nebensächlichen Einzelheiten Konzilianz ja geradezu Elastizität
    demonstrierte, im entscheidenden Punkt, der - für ihn vorteilhaften -
    angeblichen mündlichen Genehmigung des beantragten Urlaubs aber stur blieb
    wie ein Panzer.


    Man darf sich hier aber nicht täuschen lassen. Es handelt
    sich hier um eine Erscheinung, die speziell für den vorderpfälzischen Raum
    typisch und häufig ist, allerdings bedarf es spezieller landes- und
    volkskundlicher Erfahrung, um das zu erkennen - Stammesfremde vermögen das
    zumeist nur, wenn sie seit längerem in unserer Region heimisch sind.


    Essind Menschen von, wie man meinen könnte, heiterer Gemütsart und jovialen
    Umgangsformen, dabei jedoch mit einer geradezu extremen Antriebsarmut,
    deren chronischer Unfleiß sich naturgemäß erschwerend auf ihr berufliches
    Fortkommen auswirkt. Da sie jedoch auf ein gewisses träges Wohlleben nicht
    verzichten können - sie müßten ja dann hart arbeiten - versuchen sie sich
    „durchzuwursteln“ und bei jeder Gelegenheit durch irgendwelche Tricks
    Pekuniäres für sich herauszuschlagen.


    Wehe jedoch, wenn man ihnen dannetwas streitig machen will!
    Dann tun sie alles, um das einmal Erlangte
    nicht wieder herausgeben zu müssen, und scheuen auch nicht davor zurück,
    notfalls jemanden „in die Pfanne zu hauen“, und dies mit dem freundlichsten
    Gesicht. Es spricht einiges hierfür, daß auch der Zeuge mit dieser
    Lebenseinstellung bisher „über die Runden gekommen ist“. Mit Sicherheit hat
    er nur zeitweise richtig gearbeitet. Angeblich will er nach dem Hinauswurf
    durch den Angeklagten weitere Arbeitsstellen innegehabt haben, war jedoch
    auf Nachfrage nicht in der Lage, auch nur eine zu nennen!“





    *BRÜLL*


    Grüße noch Monnem und LU

    Mahlzeit,


    vielleicht kann mir einer der DV-Experten hier mal unter die Arme greifen.


    Ich telefoniere/internette mit einer Fritzbox 6360. Bin auch sehr zufrieden...


    An der Box selbst sind zwei Fritzfone eingebucht, klappt wunderbar.


    Im Büro (andere Etage) steht ein HP Officejet 6500. Diesen versuche ich seit drei Stunden mit der Tiptel DECT 50 an die Fritzbox zu hängen. Die Basiseinheit hängt am Phone1 Ausgang der Fitzbox, das Fax an der Gegenstelle. In der Fritzbox habbich den Phone1 Ausgang als Fax eingerichtet. Ich kann das Fax erreichen (empfangen) aber kriege am Fax kein Freizeichen um ein Fax zu senden....


    Vielleicht fährt hier ja jemand die gleiche Variante und kann einem alten Mann mal auf´s Fahrrad helfen????


    Thx

    da wird Juicy wohl doch noch länger unter den Lebenden weilen... Noch drei Folgen, ich bin mal gespannt, wer das Staffelende erlebt.


    Am Rande: Ich nehme die verdeutschelte Version in Kabel1 für mein holdes Weib auf, schon faszinierend wie macher Schauspieler in fünf Jahren altert......


    Mein Tipp: Tigg und Bobby fallen in dieser Staffel noch :)

    Du meinst vermutlich den "Radaufstandsversatz", also ein aussermittig laufendes Hinterrad.


    Errechnen ist da nicht, den kannst du nur messen....


    Entweder 100%ig über den Lenkkopf und das Vorderrad per Laser oder "Pi mal Daumen" über die Rahmenmitte direkt auf´s Hinterrad...