dabai wie immer....
@Grech, wollemer die Braut entführen?????
dabai wie immer....
@Grech, wollemer die Braut entführen?????
weiter geht´s:
Das kleine WiGri in Koestis Garten geht so ab 16:00 Uhr los. Mein Vorschlag: Wir grillieren Hamburger, ich beschaffe dann Getränke, Floisch, Brötchen und das sonstige Zubehör und wir machen das per Umlage. Bitte bis morgen Früh um 10:00 Uhr um die Personenzahl damit ich genug von der Kuh durch den Wolf drehen kann!!!!!!!!!!!
Ich freu mir!
Samstag unter Tags: -6° und Sonne...... @Greg, haste ab 12:00 Uhr Zeit? Machen wir mal einen "Longjob" auf dem Smoker???
Geheimcode "Topper hat ein Rad ab"
Also: Die Sause findet am Samstag, dem 26.01.2013 ab ca. 19:30 Uhr im Jungle in Trohe statt. Wenn jemand schon früher kommen will, wir können auch vorher ein klitzekleines Wintergrillen (oder Winterwokken) bei mir im Garten veranstalten....
Komplette Anschrift für die Navinutzer:
Gaststätte Jungle
Mühlweg 14
35418 Buseck-Trohe
http://joomla.jungle-trohe.de/
Haut rein!!!!!!!!!!!!!!
Gemach, gemach.... die beiden Lokationen liegen auch nur ca. 200 meter auseinander.... Das werd scho passen....
Kurzer Zwischenstand: Mit etwas Glück brauchen wir keine Kneipe sondern ein freundliches Clubhaus steht zu unserer Verfügung..
Die Koordinaten werden dann bei Angabe des geheimen Codewortes an alle Wissenden verteilt...
Die Party soll ja keinen Gewinn abwerfen, die Überschüsse werden ja auch an das Projekt Jail-Mail der BN gespendet....
Vergütungsfreie Veranstaltungen
nach §52 Urheberrechtsgesetz.
Nach § 52 UrhG sind bestimmte Veranstaltungen von einer Vergütungspfl icht freigestellt. Hierbei sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: Die Veranstaltung darf nicht dem Erwerbszweck des Veranstalters oder eines Dritten dienen.
Die Teilnehmer der Veranstaltung müssen ohne Entgelt zugelassen werden.
Ausübende Künstler dürfen keine besondere Vergütung erhalten.
Es muss sich um eine Veranstaltung der Jugendhilfe, der Sozialhilfe, der Alten- und Wohlfahrtspfl ege, der Gefangenenbetreuung oder eine Schulveranstaltung handeln.
Die Veranstaltung muss eine soziale oder erzieherische Zweckbestimmung verfolgen.
Die Veranstaltung darf entsprechend dieser Zweckbestimmung nur einem bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen zugänglich sein.
Wortlaut des Gesetzestextes:
§ 52 Öffentliche Wiedergabe
(1) Zulässig ist die öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes, wenn die Wiedergabe keinem Erwerbszweck des Veranstalters dient, die Teilnehmer ohne Entgelt zugelassen werden und im Falle des Vortrags oder der
Aufführung des Werkes keiner der ausübenden Künstler (§ 73) eine besondere Vergütung erhält. Für die Wiedergabe ist eine angemessene Vergütung zu zahlen. Die Vergütungspfl icht entfällt für Veranstaltungen der Jugendhilfe,
der Sozialhilfe, der Alten- und Wohlfahrtspfl ege, der Gefangenenbetreuung sowie für Schulveranstaltungen, sofern sie nach ihrer sozialen oder erzieherischen Zweckbestimmung nur einem bestimmt abgegrenzten Kreis
von Personen zugänglich sind. Dies gilt nicht, wenn die Veranstaltung dem Erwerbszweck eines Dritten dient; in diesem Fall hat der Dritte die Vergütung zu zahlen.
Alternativ hier die echten "Partytarife":
LG Mannheim, Az:(12) 4 Ns 48/96, Urteil vom 23.01.1997 (aus NJW 1997, 1995ff.)
Sachverhalt: Der Angeklagte war in der Vorinstanz vom Amtsgericht Mannheim
aufgrund der Aussage eines Zeugen wegen falscher uneidlicher Falschaussage
(§ 153 StGB) verurteilt worden. Die hiergegen gerichtete Berufung führte
zum Freispruch des Angeklagten aus tatsächlichen Gründen.
Aus den Urteilsgründen:
Das Gericht glaubte dem Zeugen nicht und führte
aus: „Dies sind jedoch nicht die einzigen Bedenken, die man gegen den
Zeugen haben muß. Er gab sich zwar betont zurückhaltend, schien bei jeder
Frage sorgfältig seine Antwort zu überlegen und vermied es geradezu betont,
Belastungstendenzen gegen den Angeklagten hervortreten zu lassen, indem er
in nebensächlichen Einzelheiten Konzilianz ja geradezu Elastizität
demonstrierte, im entscheidenden Punkt, der - für ihn vorteilhaften -
angeblichen mündlichen Genehmigung des beantragten Urlaubs aber stur blieb
wie ein Panzer.
Man darf sich hier aber nicht täuschen lassen. Es handelt
sich hier um eine Erscheinung, die speziell für den vorderpfälzischen Raum
typisch und häufig ist, allerdings bedarf es spezieller landes- und
volkskundlicher Erfahrung, um das zu erkennen - Stammesfremde vermögen das
zumeist nur, wenn sie seit längerem in unserer Region heimisch sind.
Essind Menschen von, wie man meinen könnte, heiterer Gemütsart und jovialen
Umgangsformen, dabei jedoch mit einer geradezu extremen Antriebsarmut,
deren chronischer Unfleiß sich naturgemäß erschwerend auf ihr berufliches
Fortkommen auswirkt. Da sie jedoch auf ein gewisses träges Wohlleben nicht
verzichten können - sie müßten ja dann hart arbeiten - versuchen sie sich
„durchzuwursteln“ und bei jeder Gelegenheit durch irgendwelche Tricks
Pekuniäres für sich herauszuschlagen.
Wehe jedoch, wenn man ihnen dannetwas streitig machen will!
Dann tun sie alles, um das einmal Erlangte
nicht wieder herausgeben zu müssen, und scheuen auch nicht davor zurück,
notfalls jemanden „in die Pfanne zu hauen“, und dies mit dem freundlichsten
Gesicht. Es spricht einiges hierfür, daß auch der Zeuge mit dieser
Lebenseinstellung bisher „über die Runden gekommen ist“. Mit Sicherheit hat
er nur zeitweise richtig gearbeitet. Angeblich will er nach dem Hinauswurf
durch den Angeklagten weitere Arbeitsstellen innegehabt haben, war jedoch
auf Nachfrage nicht in der Lage, auch nur eine zu nennen!“
*BRÜLL*
Grüße noch Monnem und LU
Gemach...gemach.... alles in Arbeit
Gestern hat die Kneipe abgesagt...... :-/
Ich kümmere mich mit Herrweller zusammen um eine andere Örtlichkeit (zur Not mein Garten)....
Wolle Harley kaufen....?
[Blockierte Grafik: http://content9.flixster.com/photo/10/98/22/10982267_gal.jpg]
vielleicht fahr'n wir ja zusammen
wenn ich euch zwei sehe, fahre ich immer zusammen.....
ein paar Links für Nachtgäste:
http://www.hotel-kirschberg.de/ ca. 1,5 Kilometer
http://www.alte-schmiede-buseck.de/ ca. 2 Kilometer
http://www.landgasthaus-auenhof.de/ ca. 1,5 Kilometer
http://www.schlosskeller-giess…p?page=landhaus-tannenhof ca. 1,5 Kilometer
Soderle,
Kneipe geht klar
Termine???
19.01.2013
23.01.2013
Sagt was!!!!
Januar klingt nach einem sehr guten Plan!!!!!
Wir hatten vor ewigen Zeiten mal ein sehr lustiges Wintergrillen im Hinterhof der Kneipe in Trohe. Ich könnte mal hören ob wir uns da wieder breitmachen könnten....
Mahlzeit,
vielleicht kann mir einer der DV-Experten hier mal unter die Arme greifen.
Ich telefoniere/internette mit einer Fritzbox 6360. Bin auch sehr zufrieden...
An der Box selbst sind zwei Fritzfone eingebucht, klappt wunderbar.
Im Büro (andere Etage) steht ein HP Officejet 6500. Diesen versuche ich seit drei Stunden mit der Tiptel DECT 50 an die Fritzbox zu hängen. Die Basiseinheit hängt am Phone1 Ausgang der Fitzbox, das Fax an der Gegenstelle. In der Fritzbox habbich den Phone1 Ausgang als Fax eingerichtet. Ich kann das Fax erreichen (empfangen) aber kriege am Fax kein Freizeichen um ein Fax zu senden....
Vielleicht fährt hier ja jemand die gleiche Variante und kann einem alten Mann mal auf´s Fahrrad helfen????
Thx
da wird Juicy wohl doch noch länger unter den Lebenden weilen... Noch drei Folgen, ich bin mal gespannt, wer das Staffelende erlebt.
Am Rande: Ich nehme die verdeutschelte Version in Kabel1 für mein holdes Weib auf, schon faszinierend wie macher Schauspieler in fünf Jahren altert......
Mein Tipp: Tigg und Bobby fallen in dieser Staffel noch
Du meinst vermutlich den "Radaufstandsversatz", also ein aussermittig laufendes Hinterrad.
Errechnen ist da nicht, den kannst du nur messen....
Entweder 100%ig über den Lenkkopf und das Vorderrad per Laser oder "Pi mal Daumen" über die Rahmenmitte direkt auf´s Hinterrad...