Folgendes: Ich hab meine hinteren Blinker an meiner SR 500 am Rahmen bzw. der originalen Strebe für die Radabdeckung seitlich besfestigt. Mein TÜV Prüfer hat gesagt, man muss in einem Winkel von 30 Grad den Blinker von der anderen Seite sehen können.
Stimmt das? Hat da jemand nen gesetzlichen Beleg für?
Hab bereits mit der Suche versucht was zu finden, hab aber nix nützliches gefunden. Nur das ganze höhenmäßige, abstandsmäßige Anbringung etc.