Hallo Freunde,
kennt ihr eine Aufstellung in welcher die TÜV richtlinien nach BJ stehen?
Man sieht immer wieder Anzeigen "Harley mit Bj XXXX , keine Blinker notwendig" etc. / oder "110db eingetragen" usw.
Danke & Gruß
Hallo Freunde,
kennt ihr eine Aufstellung in welcher die TÜV richtlinien nach BJ stehen?
Man sieht immer wieder Anzeigen "Harley mit Bj XXXX , keine Blinker notwendig" etc. / oder "110db eingetragen" usw.
Danke & Gruß
Folgendes konnte ich dann doch finden. Vllt kann jemand ergänzen und die Grenzwerte hinzufügen?
Baujahr und Erstzulassung
Das Baujahr eines Motorrads gibt an, wann es vom Werk hergestellt wurde. Die Erstzulassung
gibt dagegen an, wann es zum ersten mal für den Verkehr zugelassen
wurde. War es ein Vorjahresmodell, weichen die Angaben voneinander ab.
Dies kann eine Falle beim Gebrauchtkauf sein, wenn man auf ein
bestimmtes Baujahr fixiert ist. Im Laufe der Produktion werden oft
Änderungen an den Motorrädern vorgenommen. Diese lassen sich
normalerweise am Baujahr erkennen.
Beispiele:
StVZO und Erstzulassung
Die StVZO für Motorräder wurde im Laufe der Jahre verändert. Insbesondere hinsichtlich Lärm- und Abgasverhalten,
aber auch hinsichtlich der Platzierung von Blinkern und Spiegeln. Dabei
gilt Bestandsschutz, bereits zugelassene Fahrzeuge bleiben also legal.
So gelten für ältere Motorräder andere Regeln als für neuere. Die machen
alte Baujahre für manche interessant. Es gilt stets das Datum, das im
Fahrzeugbrief eingetragen ist. Dies ist das Datum der Erstzulassung.
Der Fahrzeugbrief gehört zum Rahmen, da beide mit einer Rahmennummer
gekennzeichnet sind. Alle anderen Teile spielen für die StVZO keine
Rolle bei der Betrachtung des Baujahrs. Daher sind alte Rahmen mit Brief
bestimmter Typen oft noch deutlich mehr als ihr Material Wert. Mitunter
wird ein alter Rahmen komplett mit moderner Technik ausgestattet, nur
um bestimmte Eigenheiten der alten StVZO auszunutzen.
Einige relevanten Änderungen an der StVZO sind:
Ausnahmen vom Bestandsschutz
Seit 01.04.2006 müssen alle Motorräder im Rahmen der Hauptuntersuchung zur AU, die nach dem 01.01.1989 zugelassen wurden, obwohl sie das zuvor nicht mussten.