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was muß wann eingetragen werden

  • Hallo,


    habe ja in anderen Bereichen schon mal angemerkt das ich einige Dinge eintragen lassen muß.
    Könnt ihr mir beantworten was ich "sofort" - und was ich "bei nächster Gelegenheit" (sprich HU) eintragen lassen muß.


    Einzutragen sind :
    vorverl. Fußrastenanlage (Gutachten)
    170er Hinterradbereifung (orig. ist 150)
    Lenkerendenblinker mit E-Prüfzeichen
    Flyerbar (Gutachten)
    seitl. Kennzeichen (Gutachten).


    wäre nett , Danke und LG


    Marcus

  • Hallo meines wissens muß alles eingetragen werden!
    Ja und auch sofort da jede veränderung den Tüv vorzuführen ist.
    Bei den Blinker ist die frage ob deine Fahrzeugbreite verändert wird.
    Grüße Dragstyler

  • Zitat

    Original von Dragstyler
    Hallo meines wissens muß alles eingetragen werden!
    Ja und auch sofort da jede veränderung den Tüv vorzuführen ist.
    Bei den Blinker ist die frage ob deine Fahrzeugbreite verändert wird.
    Grüße Dragstyler



    So ist es.
    Jede bauliche Veränderung, die nicht durch ein E-Prüfzeichen oder durch eine ABE abgedeckt ist, muss unverzüglich eingetragen werden (ich red hier jetzt nich von irgendwelchen Bierdosenhaltern oder Aschenbechern).
    Da bringt es dir auch nix, wenn du das TÜV-Gutachten mit dir führst.
    Du musst allerdings die Änderungen nicht sofort in den Brief eintragen lassen. man bekommt ja seit ner Weile ein Schriftstück, dass die Eintragung amtlich macht. Das kannst du bei jeder Verkehrskontrolle vorzeigen.
    Die Änderungen kannst du dann "irgendwann" mal im Brief nachtragen lassen.

  • Moin,
    kleine Ergänzung: Bei den aktuellen Eintragungsbescheinigungen steht drin: die Änderungen sind UNVERZÜGLICH in die Fahrzeugpapiere zu übernehmen.
    Also nix mit "irgendwann mal nachtragen lassen.


    Grüße
    MIKE

  • Hallo,


    bei meiner letzten Eintragung, stand auf der "Bescheinigung" der Eintragung die ich vom TÜV erhalten habe, das ich es nicht eintragen lassen muss. Muss den Wisch halt immer dabei haben, aber es muss net gleich eingetragen werden.
    Denke wenn solch ein Vermerk nicht druaf steht, dann mußt Du es gleich in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen.


    Gruß Dulles