ZitatOriginal von Eifel
Genau so ist es. Da kann der TÜV machen was er will. Chef ist Chef.
No SIr....Die untere Verkehrsbehörde ( Landratsamt/Amt für öfftl.Ordn. usw...) trägt kleinere Kennzeichen nur ein, wenn der TüV diesen Umbau auf kleines Kennzeichen einträgt und entsprechend begründet (technisch und wirtschaftlich) .....