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Nicht zugelassene Auspuffanlage

  • Hi zusammen,


    mich würde mal interessieren, welche Erfahrungen ihr gemacht habt.


    Seid ihr mit einem nicht zugelassenen Pott schon mal kontrolliert worden?


    Welche Massnahmen haben die Grün-Weissen getroffen (Mängelkarte, Stillegung, etc.)?


    Und was hat euch der Spass gekostet?


    Bisher ist mir eine Kontrolle erspart geblieben, ich wüsste aber gerne, was einen so erwartet.

  • Hi


    Ich war mal mit meinem Bike vor 4 Jahren in Ratzeburg. Da stand mein Bock auf dem Parkplatz. Als ich wieder kam standen die Bullen vor meinem Bike und hatten meinem Auspuff angeschaut und notierten sich was . Dieser hatte natürlich keine Zulassung. Das Bike wurde sofort stillgelegt. Ich mußte mich von meinem Kumpel mit Hänger abholen lassen.
    Desweiteren mußte ich mich innerhalb von 10 Tagen bei der Polizeiwache vorstellen und das Bike mit einem zugelassenen Auspuff vortsellen.
    Meinen KfZ-Schein bekam ich zurück und der Spaß kostete mich 87,- DM.

  • MC Grün-Weiß fackelt da nicht lange.


    Komisch wird es, wenn ein Gutachter beauftragt wird. Das kommen schnell Kosten zusammen, da hätte man sich auch etwas "eingetragenes" kaufen können...

  • Irgendwo habe ich mal gelesen, dass die Verhältnismäßigkeit bei solchen Aktionen gegeben sein muss.


    Ein zu lauter Auspuff ist für mich persönlich ein verhältnismäßig geringer Verstoß.


    Daher finde ich die Schikane , die Matthias über sich ergehen lassen musste, ziemlich übertrieben.


    Man fühlt sich ja schon wie ein Schwerverbrecher, wenn man mit 100 Phon durch die Gegend blubbert :boese:


    @Majo: Was Eingetragenes schon, aber ohne den notwendigen Sound :grinsz:

  • @ Stephan


    Ich (und wir) fanden diese Aktion damals auch ganz schön krass, aber diskutieren gilt da nicht.
    Wer Razteburg kennt, weiß auch, das dieses Gebiet als absolute Bikerhochburg der Biker bekannt ist. RZ hat sogar eine Motorrad - Polizeistaffel mit künslerischen Akzent (Pyramidenvorstellung bei Veranstaltungen usw.)


    Aber ich denke heute noch, das ich wegen dem Eastside - Nummerschild kontrolliert wurden.


    Uns Rabauken wollten die einfach nicht haben. :]


    Gruß

  • Man fühlt sich ja schon wie ein Schwerverbrecher, wenn man mit 100 Phon durch die Gegend blubbert :boese:


    Ich käme mir auch blöd vo, wenn ich nur mit 100Phon fahren müßte ;-)


  • Das hat nix mit Eastside-Nummernschild zu tun. Ratzeburg, Pinneberg und Itzehoe sind so die Regionen, in denen Autofahrer nur den ersten Gang benutzen, um ja nicht schneller als 20km/h zu fahren. Diese Jungs fahren auch überall so. Wenn du so einen mal im Hamburger Verkehrsfluß erlebt hast, wünschst du dir nichtssehnlicher, als mit der U-Bahn gefahren zu sein, oder du hoffst auf die nächste rote Ampel und bittest den Fahrer, sein Fahrzeug schnellstens abzustellen und zu Fuß zu gehen. Dann ist der nämlich schneller.

  • Interessantes zum Thema:


    Es gibt mehrere gesetzliche Ermächtigungen die am Anhalteort zur "Einbehaltung" des Krades durch die Polizei führen. Eine Möglichkeit wäre die Sicherstellung zur Gefahrenabwehr, d.h. es soll verhindert werden, dass mit dem verkehrswidrigen Krad weiter am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen wird. Diese Maßnahme kommt jedoch nur in Betracht wenn "mildere Mittel", wie z.B. die Untersagung der Weiterfahrt keinen Erfolg versprechen.
    Eine weitere Möglichkeit ist die Sicherstellung zur "Strafverfolgung" als Beweismittel. Liegt ein hinreichender Anfangsverdacht vor, so kann das Krad zunächst abgeschleppt werden, um anschließend eine entsprechende Untersuchung durch TÜV-Prüfer o.ä. durchführen zu lassen. Auch hier sind die Untersuchungskosten, wie auch Abschleppkosten und Verwaltungsgebühren, bei Beanstandung duch den Halter zu tragen. In Einzelfällen (Selbstbau o.ä.) könnte sogar eine Einziehung des Auspuffs in Betracht kommen.
    Vor Ort wird bei Sicherstellung eine Bescheinigung ausgehändigt, auf der der Grund der Maßnahme vermerkt ist. Somit ist erkennbar, mit welcher Zielrichtung die Einbehaltung erfolgte.
    Vor Ort kann kann gegen die polizeiliche Maßnahme Widerspruch eingelegt werden. Die Form der Inverwahrungnahme wird dann zur Beschlagnahme. Der Widerspruch hat keine "aufschiebende Wirkung", dass bedeutet, dass das Krad auf jeden Fall mitgenommen wird.
    Vor Ort sollte genau erfragt werden, was nach der Sicherstellung mit dem Krad passieren soll. Hilfreich wäre auch eventuell den Namen des Sachbearbeiters zu erfragen, der an den Folgetagen den zeitlichen Ablauf erläutern kann.


    © 2003 by Georg Elsenheimer


    Gefunden bei http://www.georg-elsenheimer.de

  • Ich glaube, dass man zu diesem Thema, einige hier im Forum getrost als GRENZGÄNGER bezeichnen kann :)) ;)

    * Lebe Deinen Traum und träume nicht Dein Leben *

  • Zitat

    Original von Stephan
    Außerdem scheint es auch regionale Unterschiede zu geben. In der Eifel oder in Bayern sollen die Grün-Weißen besonders gründlich sein :fuck:


    Habe ich auch gehört...


    Uns fehlen in Niedersachsen zwar die Kurven, aber dafür können wir es richtig KNALLEN lassen :P


    Gruß
    Mario


  • Nu gib mal nicht so an ;(
    Ansonsten, müsst Ihr zu Strafe, in Zukunft in Bayern beim TÜV vorfahren :P


    Ihr braucht Euch aber keinen Kopf machen, ich organisiere dann ein paar Fahrgemeinschaften, damit Ihr wieder nach Hause kommt :))

    * Lebe Deinen Traum und träume nicht Dein Leben *

  • Zitat

    Original von maze
    Nu gib mal nicht so an ;(
    Ansonsten, müsst Ihr zu Strafe, in Zukunft in Bayern beim TÜV vorfahren :P


    Ihr braucht Euch aber keinen Kopf machen, ich organisiere dann ein paar Fahrgemeinschaften, damit Ihr wieder nach Hause kommt :))


    :kicher: :kicher: :kicher:

  • Zitat

    Original von Stephan
    Hier noch einmal einige Aussagen zum Thema Stilllegung etc.
    Guckst Du hier!


    Sehr aufschlußreicher Artikel.
    Ich glaube, ich muß meinen Auspuff so weit aufmachen, daß ich gar nicht mehr verstehe, was wer von mir will ;-)

  • interessanter artikel... aber ob das wirklich so "klug" ist den polizisten darauf aufmerksam zu machen das er im unrecht ist wenn er das motorrad abschleppen will... ich weiß nicht.. ?(

  • Zitat

    Original von france
    interessanter artikel... aber ob das wirklich so "klug" ist den polizisten darauf aufmerksam zu machen das er im unrecht ist wenn er das motorrad abschleppen will... ich weiß nicht.. ?(


    Da hst Du wohl Recht. Gleich mit seiner AdvoCard rumzufummeln ist bestimmt nicht das Klügste ...