Hey Leute,
jetzt muß ich mal hier fragen. Habe in der vorletzten Ausgabe der BN gelesen daß seit 01.03.07 die Beleuchtung von Kennzeichen an Motorrädern nicht mehr zwingend erforderlich ist.
Hab auch im Internet was dazu gefunden:
§ 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen
unter Absatz (6)steht unter anderem:
Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die den technischen Vorschriften der Richtlinie 76/760/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. EG Nr. L 262 S. 85) oder der ECE-Regelung Nr. 4 über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichenschild von Kraftfahrzeugen (mit Ausnahme von Krafträdern) und ihren Anhängern (VkBl. 2004 S. 613) in der jeweils geltenden Fassung entspricht und die das ganze Kennzeichen auf 20 m lesbar macht. Die Beleuchtungseinrichtung darf kein Licht unmittelbar nach hinten austreten lassen.
Aber ein Bekannter vom GTÜ wußte letzte Woche noch nix davon...
Weiß jemand mehr oder hat man schon Erfahrungen damit?
Wär ne gute Sache, dann brauche ich mein seitliches Kennz. nicht extra beleuchten und spar mir die Strippenziehrei.