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Unternehmerdasein

  • Ich glaube , die meisten wissen es noch garnicht. Aber wir haben mehr Unternehmer unter uns als wir glauben.


    Fahrgemeinschaften sind praktisch, wollen aber geregelt sein: Tun sich mehrere Personen zusammen, um in einem gemieteten oder einem Beteiligten gehörenden Kraftfahrzeug unter Teilung der Kosten eine gemeinsame Autofahrt anzutreten, so liegt eine als Fahrgemeinschaft bezeichnete Gesellschaft bürgerlichen Rechts vor.


    Der Fahrer nimmt die anderen unentgeltlich mit, manchmal wird auch eine kleine "Aufwandsentschädigung" gezahlt. Um jedoch nicht in den gewerblichen Bereich vorzudringen, dürfen die gezahlten Beträge weder kostendeckend sein noch darüber hinausgehen.


    Wenn die Beteiligten sich in gleicher Weise abwechseln, so sind die jeweils anfallenden Kosten nahezu gleich hoch und eine zusätzliche Bezahlung ist nicht erforderlich. Eine Fahrgemeinschaft begründet kein festes Vertragsverhältnis zwischen den Teilnehmern und ist doch mehr als eine reine Gefälligkeit - jedenfalls dann, wenn sie auf eine gewisse Dauer angelegt ist.


    So ähnlich, natürlich mit anderen Worten hat mal das Bundesfinanzgericht geurteilt. AZ habe ich leider nicht mehr. Das Statement ist mir beim aufräumen in die Hände gefallen.