Es geht um die Kartensperrgebühr, die die meisten Banken für eben diese "Leistung" bei Verlust
oder Diebstahl berechnen:
Habe gehört, dass laut einem Oberlandesgerichtsurteil diese Gebühren rechtswidrig sind.
Weiß da jemand genaues, z.B. wo dieses Urteil nachzulesen ist?
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