Tach Leute
Ich habe ihr ein 106,5 breiten wildbar Lenker liegen mit der Kennung h hb10d weiss einer den Hersteller hab nämlich keine abe
Gruss und schon mal danke gesagt
Tach Leute
Ich habe ihr ein 106,5 breiten wildbar Lenker liegen mit der Kennung h hb10d weiss einer den Hersteller hab nämlich keine abe
Gruss und schon mal danke gesagt
Viel spaß beim tüvler einspurige fahrzeuge dürfen nicht breiter wie 99 cm sein!
Hatte probleme beim tüv da ich einen 99 lenker hatte und dazu noch ochsenaugen blinker, ges. 103.5 cm, tüvler meinte nur ne ne!
gruß andi
ZitatOriginal von Andiw
Viel spaß beim tüvler einspurige fahrzeuge dürfen nicht breiter wie 99 cm sein!
Hatte probleme beim tüv da ich einen 99 lenker hatte und dazu noch ochsenaugen blinker, ges. 103.5 cm, tüvler meinte nur ne ne!
gruß andi
Schnulli....Hab ne LSL Flyerbar 1010mm eingetragen
ZitatOriginal von Andiw
Viel spaß beim tüvler einspurige fahrzeuge dürfen nicht breiter wie 99 cm sein!
Hatte probleme beim tüv da ich einen 99 lenker hatte und dazu noch ochsenaugen blinker, ges. 103.5 cm, tüvler meinte nur ne ne!
gruß andi
was redest
hab den lsl L11 drauf mit kellermann-lenkerendenblinker, ist 1100 mm breit und beides eingetragen
ZitatOriginal von Andiw
Viel spaß beim tüvler einspurige fahrzeuge dürfen nicht breiter wie 99 cm sein!
Hatte probleme beim tüv da ich einen 99 lenker hatte und dazu noch ochsenaugen blinker, ges. 103.5 cm, tüvler meinte nur ne ne!
gruß andi
wo soll das stehen ???
anhänger hinter einspurigen...dürfen nicht breiter als 100cm sein - das kenne ich..aber einspurige selbst?? nö....
Die StVZO sagt:
Auszug:
Zitat...§ 32 Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen. (1) Bei Kraftfahrzeugen und Anhängern einschließlich mitgeführter austauschbarer Ladungsträger (§ 42 Abs. 3) darf die höchstzulässige Breite über alles - ausgenommen bei Schneeräumgeräten und Winterdienstfahrzeugen - folgende Maße nicht überschreiten: 1. allgemein 2,55 m, 2. bei land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten und bei Zugmaschinen und Sonderfahrzeugen mit auswechselbaren land- oder forstwirtschaftlichen Anbaugeräten sowie bei Fahrzeugen mit angebauten Geräten für die Straßenunterhaltung 3,00 m, 3. bei Anhängern hinter Krafträdern 1,00 m, 4. bei festen oder abnehmbaren Aufbauten von klimatisierten Fahrzeugen, die für die Beförderung von Gütern in temperaturgeführtem Zustand ausgerüstet sind und deren Seitenwände einschließlich Wärmedämmung mindestens 45 mm dick sind 2,60 m, 5. bei Personenkraftwagen 2,50 m...
ferner:
Auszug:
Zitat...(9) Abweichend von den Absätzen 1 bis 8 dürfen Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 folgende Maße nicht überschreiten: 1. Breite: a) bei Krafträdern sowie dreirädrigen und vierrädrigen Kraftfahrzeugen 2,00 m, b) bei zweirädrigen Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor jedoch 1,00 m, 2. Höhe 2,50 m, 3. Länge 4,00 m...
Quelle: www.stvzo.de
Also gilt nur für Mofa 1m max. Breite und die müssen doch nicht zum TÜV, oder?
Das sollte der Tüffer doch auch eigentlich wissen.
Das sehr mir auch neu hatte schon mehrere bike mit Lenker über ein Meter egal ob bandit r1 katana aber egal
Ich will mje den gelaub ich eh nicht drauf machen will nur eine Gutachten haben für den Fall der Fälle
Ps ich denke das ich mir ein klein ape und sissybar im Winter draufmachen
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Nur zur info musste ein hagen lenger sein