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Hersteller vom h hb10d Lenker gesucht??

  • Tach Leute


    Ich habe ihr ein 106,5 breiten wildbar Lenker liegen mit der Kennung h hb10d weiss einer den Hersteller hab nämlich keine abe


    Gruss und schon mal danke gesagt

    was sich nicht umbauen lässt ist kaputt!!!!

    2 Mal editiert, zuletzt von Goldhelm-ron ()

  • Viel spaß beim tüvler einspurige fahrzeuge dürfen nicht breiter wie 99 cm sein!
    Hatte probleme beim tüv da ich einen 99 lenker hatte und dazu noch ochsenaugen blinker, ges. 103.5 cm, tüvler meinte nur ne ne!
    gruß andi

  • Zitat

    Original von Andiw
    Viel spaß beim tüvler einspurige fahrzeuge dürfen nicht breiter wie 99 cm sein!
    Hatte probleme beim tüv da ich einen 99 lenker hatte und dazu noch ochsenaugen blinker, ges. 103.5 cm, tüvler meinte nur ne ne!
    gruß andi


    Schnulli....Hab ne LSL Flyerbar 1010mm eingetragen

    Achtung !!! Arbeitsschutzhandschuhe schützen nicht vor Arbeit

  • Zitat

    Original von Andiw
    Viel spaß beim tüvler einspurige fahrzeuge dürfen nicht breiter wie 99 cm sein!
    Hatte probleme beim tüv da ich einen 99 lenker hatte und dazu noch ochsenaugen blinker, ges. 103.5 cm, tüvler meinte nur ne ne!
    gruß andi


    was redest ?(
    hab den lsl L11 drauf mit kellermann-lenkerendenblinker, ist 1100 mm breit und beides eingetragen

    freiheit ist, die freiheit zu haben, sich frei zu nehmen!

  • Zitat

    Original von Andiw
    Viel spaß beim tüvler einspurige fahrzeuge dürfen nicht breiter wie 99 cm sein!
    Hatte probleme beim tüv da ich einen 99 lenker hatte und dazu noch ochsenaugen blinker, ges. 103.5 cm, tüvler meinte nur ne ne!
    gruß andi


    wo soll das stehen ???


    anhänger hinter einspurigen...dürfen nicht breiter als 100cm sein - das kenne ich..aber einspurige selbst?? nö....


    "In God We Trust, Vengeance is Mine, Sayeth the Lord, No fear."


    Ironwerk.de

  • Die StVZO sagt:


    Auszug:

    Zitat

    ...§ 32 Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen. (1) Bei Kraftfahrzeugen und Anhängern einschließlich mitgeführter austauschbarer Ladungsträger (§ 42 Abs. 3) darf die höchstzulässige Breite über alles - ausgenommen bei Schneeräumgeräten und Winterdienstfahrzeugen - folgende Maße nicht überschreiten: 1. allgemein 2,55 m, 2. bei land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten und bei Zugmaschinen und Sonderfahrzeugen mit auswechselbaren land- oder forstwirtschaftlichen Anbaugeräten sowie bei Fahrzeugen mit angebauten Geräten für die Straßenunterhaltung 3,00 m, 3. bei Anhängern hinter Krafträdern 1,00 m, 4. bei festen oder abnehmbaren Aufbauten von klimatisierten Fahrzeugen, die für die Beförderung von Gütern in temperaturgeführtem Zustand ausgerüstet sind und deren Seitenwände einschließlich Wärmedämmung mindestens 45 mm dick sind 2,60 m, 5. bei Personenkraftwagen 2,50 m...


    ferner:
    Auszug:

    Zitat

    ...(9) Abweichend von den Absätzen 1 bis 8 dürfen Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 folgende Maße nicht überschreiten: 1. Breite: a) bei Krafträdern sowie dreirädrigen und vierrädrigen Kraftfahrzeugen 2,00 m, b) bei zweirädrigen Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor jedoch 1,00 m, 2. Höhe 2,50 m, 3. Länge 4,00 m...


    Quelle: www.stvzo.de


    Also gilt nur für Mofa 1m max. Breite und die müssen doch nicht zum TÜV, oder?
    Das sollte der Tüffer doch auch eigentlich wissen. ?(

    Das ist schmutzig, falsch und höchst verwerflich!!! .... Bin dabei!!!:thumbup:

  • Das sehr mir auch neu hatte schon mehrere bike mit Lenker über ein Meter egal ob bandit r1 katana aber egal


    Ich will mje den gelaub ich eh nicht drauf machen will nur eine Gutachten haben für den Fall der Fälle



    Ps ich denke das ich mir ein klein ape und sissybar im Winter draufmachen



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    [Blockierte Grafik: http://img5.fotos-hochladen.net/thumbnail/dsc0053vs7qpk8ha6_thumb.jpg]

    was sich nicht umbauen lässt ist kaputt!!!!

    Einmal editiert, zuletzt von Goldhelm-ron ()