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Reifen: Markenbindung austragen

  • soweit ich weiß, kannst du eine reifenmarkenbindung nicht generell austragen, du kannst nur mit einer reifenhersteller freigabe dir einen anderen typ oder marken eintragen lassen, ww. die bescheinigung mitführen, i.d.r. gibt sich die blau/silber fraktion damit meißt zufrieden-allerdings halte ich es für besser wenns in den pap. steht.


    "In God We Trust, Vengeance is Mine, Sayeth the Lord, No fear."


    Ironwerk.de

  • Also ich habe auch REIFEN/Größe/Markenbindung eingetragen und fahre Fischer Alu Felgen. Die eigetragenen metzeler werden nun nicht mehr hergestellt. Rüste jetzt um auf Dunlop gleiche Größe wie vorher nur andere Marke. ich habe von Dunlop die technische bestätigung das die Reifen für meine felgen ausgelegt sind, und von metzeler das Sie meine alten reifen nicht mehr herstellen. Diese bestätigungen führe ich jetzt immer mit, sonst mach ich nix. Hat mir en TÜV Hessen Mann gesagt das ich das so machen soll.

    Einmal editiert, zuletzt von deven ()

  • hi, hätte da auch mal ne frage.
    darf ich zwei unterschiedliche bereifungen auf vorder- und hinterrad fahren, wenn der hersteller der selbe ist? oder müssen vorder- und hinterreifen vom selben hersteller sein und das gleiche modell aufweisen? der hinterreifen, den ich drauf machen will, ist laut einer hersteller-bestätigung für meine felge zugelassen.

  • Zitat

    Original von deven
    Also ich habe auch REIFEN/Größe/Markenbindung eingetragen und fahre Fischer Alu Felgen. Die eigetragenen metzeler werden nun nicht mehr hergestellt. Rüste jetzt um auf Dunlop gleiche Größe wie vorher nur andere Marke. ich habe von Dunlop die technische bestätigung das die Reifen für meine felgen ausgelegt sind, und von metzeler das Sie meine alten reifen nicht mehr herstellen. Diese bestätigungen führe ich jetzt immer mit, sonst mach ich nix. Hat mir en TÜV Hessen Mann gesagt das ich das so machen soll.


    Theoretisch sind Reifenbindungen für Motorräder nicht mehr zulässig! ...theoretisch!!! Also lieber eine Reifenfreigabe vom Motorradhändler oder Reifenhersteller aushändigen lassen und mitführen. Sicher ist sicher! Übrigens: In dem neuen Kfz-Brief (jetzt Zulassungsbescheinigung Teil 2 genannt) werden Reifenbindungen bzw. Alternativbereifungen kaum noch eingetragen. Das hat Vor-, aber auch Nachteile (z.B. bei eingetragenen Sonderbereifungen).


    Hinweis: Wenn ein bestimmter Reifentyp nicht mehr hergestellt wird, darf generell der offiziellle Nachfolger montiert werden.

  • Zitat

    Original von muck
    hi, hätte da auch mal ne frage.
    darf ich zwei unterschiedliche bereifungen auf vorder- und hinterrad fahren, wenn der hersteller der selbe ist? oder müssen vorder- und hinterreifen vom selben hersteller sein und das gleiche modell aufweisen? der hinterreifen, den ich drauf machen will, ist laut einer hersteller-bestätigung für meine felge zugelassen.


    Grundsätzlich nein!!! Der Reifen ist nicht nur Herstellerabhängig, sondern auch Typabhängig (z.B. Profilstruktur bzw. Aufbau der Reifens u.s.w.).


    Das bedeutet, du dürftest z.B. keinen Metzeler MEZ1 vorn mit einem MEZ4 hinten "mischen"! (Es sei denn, es ist so eingetragen/genehmigt)


    Viel wichtiger: Der Index muss zum Fahrzeug passen (Buchstabe und Zahl hinter der Reifengrössenangabe), denn dieser bestimmt zum einen die max. Geschwindigkeit und zum anderen die Traglast des Reifens! (z.B. W 78)

    Einmal editiert, zuletzt von ShadowMan ()

  • Zitat

    Hinweis: Wenn ein bestimmter Reifentyp nicht mehr hergestellt wird, darf generell der offiziellle Nachfolger montiert werden.


    in meinem fall gibt es keinen Nachfolger, für den ME Z2 front Laser metzeler 130/70/ZR17 der auf meine 4x16 felge paßt

  • reifenmarkenbindungen sind bei pkw nicht mehr zulässig oder bindend-bei krad schon noch.
    allerdings wird die verantwortung dadurch das es keine bindung gibt dem fahrer oder halter zugeschustert, denn die reifen müßen geeignet sein-aber woher weiß der das?also reifenhersteller befragen und freigabe erhalten-somit ist der pkw fahrer aus dem schneider dann.
    beim krad ist die bindung nicht aufgehoben soweit ich es weiß.


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  • Zitat

    [i]
    in meinem fall gibt es keinen Nachfolger, für den ME Z2 front Laser metzeler 130/70/ZR17 der auf meine 4x16 felge paßt


    Ein 17 Zoll Reifen passt auf ne 16 Zoll-Felge ? 8o .... die Japaner bauen Sachen :D



    Bei mir steht im Schein .. bzw. anch Ummeldung letzt Woche in der Seite 2 der neuen Zulassungsbescheinigung " Reifenpaarung nur v. einem Hersteller zulässig, Reifenfreigabe mitführen"


    D.h. ich könnte, wenn der Hersteller das erlaubt und der Tragfähigkeitsindex stimmt, auch, wie oben genannt, einen Metzeler Z1 und Z4 kombinieren


    Die ab Werk eingetragenen Reifen mit genauer Modellbezeichnung ( Z.B. Bridgestone BT 020 ) wurden gestrichen ;) .. Info per PN.