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Rechtsverdreher hier???

  • Zitat

    Original von Zed´s dead


    Gar nicht schlecht, Sabnell. ;-)


    japp ich hab auch ne gute seite...aber psst.


    hab einiges selber durch....recht is ne spannende sache und paragraphen sind aus gummi ;)

  • es gibt aktuell ein interessantes urteil beim landgericht ravensburg, da wurde entschieden, dass die messung unrecht war da sie weniger als 150m nach der beschränkung erfolgte, zumindest steht das in der heutigen samstagsausgabe der schwäbischen zeitung, lokalteil ravensburg.


    gruss snake



    zitiat:


    BAIENFURT Eigentlich sollte Roland Thoma nur 15 Euro zahlen. Am 18. Oktober 2010 war er um 17.42 Uhr in der Niederbieger Straße in Baienfurt mit 28 statt 20 Stundenkilometern geblitzt worden. Aber der 53-jährige Fernmeldetechniker wollte partout nicht zahlen. Zuerst gab er sich als Unschuldsengel: Es ist mir vollkommen rätselhaft, wer () mit 28 Stundenkilometern durch Baienfurt gerast sein soll, schrieb Thoma und schickte den Brief an die Bußgeldstelle im Landratsamt zurück.


    Nach einem Abgleich des verschwommenen Blitz-Fotos mit dem Bild auf seinem Personalausweis kam wieder ein Schreiben vom Landratsamt. Inhalt: Das auf dem Blitzfoto sei zweifellos er. Und zu den 15 Euro Strafe kam eine Gebühr von 20 Euro und Auslagen in Höhe von 3,50 Euro hinzu. Summa summarum 38,50 Euro.


    Jetzt wollte es Roland Thoma, der in der Vergangenheit schon mit Aktionen gegen Radarfallen die Justiz beschäftigte, erst recht wissen: Er weigerte sich zu zahlen. Anfang Dezember informierte das Rechts- und Ordnungsamt des Kreises ihn, dass das Ordnungswidrigkeitenverfahren nun an die Justiz abgegeben worden sei. Ihr Einspruch () konnte () nach einer Prüfung nicht zur Rücknahme des Bußgeldbescheides führen, schrieb das Amt und verwies auf die Staatsanwaltschaft, die nun für den weiteren Verfahrensgang zuständig sei. Und: Selbstverständlich können Sie jederzeit Ihren Einspruch zurücknehmen und damit den Bußgeldbescheid akzeptieren.


    Aber davon wollte Roland Thoma nichts wissen. Ich habe eine Rechtsschutzversicherung, sagt er. Mir konnte also gar nichts passieren. Nichtsdestotrotz feilte der Fernmeldetechniker, der in seiner bisherigen Autofahrerkarriere vielleicht zehnmal geblitzt worden ist, an einer Verteidigungsstrategie: Am 5. Februar schickte er dem Landratsamt und dem Amtsgericht Ravensburg eine Anregung zur Einstellung des Verfahrens. Darin erklärte er, dass sich ein Fahrzeuglenker bei sehr niedrigen Geschwindigkeiten nicht auf den Tacho im Auto verlassen könne. Er beruft sich in seinem Verteidigungsschreiben auf eine EWG-Richtlinie von 1975, wonach es zulässig ist, dass zu Beginn der Skala des Ziffernblattes am Tachometer bis zum Wert 40 km/h die Anzeige weniger beträgt als die tatsächlich festgestellte physikalische Geschwindigkeit.


    Verfahren wurde eingestellt


    Am Tag vor dem anberaumten Gerichtstermin klingelte zu Hause in Fronreute das Telefon. Der Richter war am Apparat und sagte, ich müsse nicht zur Verhandlung kommen. Das Verfahren werde eingestellt, berichtet Thoma.


    Allerdings hatte Richter Klaus Buttschardt eine ganz andere Begründung als Thoma: Die Messung sei unterhalb des Grundsatzabstands im Sinne der Richtlinien für die Geschwindigkeitsüberwachung ausgeführt worden, kritisiert der Richter. Auf Deutsch: Erst 150 Meter nach Inkrafttreten eines Tempolimits darf der Blitzer stehen, was hier offenbar nicht der Fall war. Außerdem sei der Verstoß, so Buttschardt, nur geringfügig.


    Im Landratsamt Ravensburg ist man über den Beschluss (der nicht anfechtbar ist) alles andere als glücklich. Wir sind überzeugt, zu Recht gemessen zu haben, sagt Franz Hirth, Pressesprecher des Landratsamtes. Jetzt müsste mit Juristen geklärt werden, wie man in Zukunft mit solchen Fällen verfahren wird. Es gäbe nämlich durchaus mehrere Stellen, an denen wir dann künftig nicht mehr wie gewohnt blitzen könnten. Der Verkehrssicherheit wäre das sicherlich nicht zuträglich.


    Hirth verweist auch auf begründete Einzelfälle, in denen die 150 Meter Mindestabstand zwischen Tempolimit und Blitzer nicht eingehalten werden muss etwa an Schulen oder Kindergärten.


    Auch dass Richter Buttschardt den Verstoß an sich als geringfügig bezeichnet, stößt im Landratsamt ungut auf. Der Bußgeldkatalog regelt ganz klar, dass eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit ab fünf Stundenkilometer zu ahnden ist, sagt Hirth. In dem Fall seien es acht gewesen. Und ein bisschen was ist da schon abgezogen.


    Und die anderen knapp 50 Autofahrer, die am 18. Oktober in Baienfurt geblitzt worden sind? Die haben Pech gehabt. Wenn der Bußgeldbescheid einmal akzeptiert und bezahlt worden ist, kann das Geld nicht wieder zurückgefordert werden, so Hirth.


    (Erschienen: 03.03.2011 15:55)