Der aaS ist dann jedenfalls raus und auch seine Neuzulassung mit noch zu beantragender Einzelbettiebserlaubnis wid zu 100% von einem weiteren aaS nach erfolgter positiver Abnahme nochmals kontrolliert...was in solchen Fällen seid mehreren Jahren eine Standartprozedur zur Qualitätssicherung darstellt...die Arbeiten der eigenen aaS wird somit intern/extern überprüft und bei berechtigtem Zweifel der Rechtmäßigkeit das/die Gutachten teilweise oder komplett aberkannt plus die zuständige Zulassungsstelle plus das KBA in Flensburg darüber informiert.
Ist dann weder für den Fahrzeughalter wid für den durchführenden aaS alles andere wie lustig.
Mir sind mehere solcher Fälle bekannt...ein Beispiel Extrembike mit nem VS 1400 Schwingenumbau in Kleinstserie....wurde alles rückabgewickelt und die Fahrzeughalter mit Androhung binnen 30 Tagen Zwangsstilllegung oder konformen Rück/Umbau zur Handlung angehalten.
Begrenzung auf 15Km/h gabe ich selbst bei nem Versertenumbau bisher noch nie gelesen, gehört.
Bei einer Drehzahlbegrenzung zieht der Motor und dem Gesammtgewicht dann kaum noch ne alte Wurstscheibe vom Teller ...geschweige denn den rutschig Hügel vom Steini hoch...sofern nichg nochmals untersetzt wird.
Der zeitliche Aspekt bis zum Steini/SCCS kommt erschwerend hinzu.
Ich drücke dir die Daumen für dein außergewöhnliches Projekt in dem du viel Zeit schon bisher investiert hast...