Gudn Tach
Die Frage steht ja schon oben in der Überschrift.Fahrzeug ist 2010 außer Betrieb genommen.Ich möchte es wieder frisch machen.Gibt's das noch mit der Vollabnahme nach 7 Jahren? Oder alles schon wieder anders?
Gruß Alex
Gudn Tach
Die Frage steht ja schon oben in der Überschrift.Fahrzeug ist 2010 außer Betrieb genommen.Ich möchte es wieder frisch machen.Gibt's das noch mit der Vollabnahme nach 7 Jahren? Oder alles schon wieder anders?
Gruß Alex
Eine ganz normale HU reicht aus, Vollabnahme nur noch für Fahrzeuge ohne deutsche Papiere.
Eine ganz normale HU reicht aus, Vollabnahme nur noch für Fahrzeuge ohne deutsche Papiere.
Klasse.Danke Dir.
Thor hat's schon geschrieben...
Das hängt stark von deinem Sachverständigen ab, ob normale HU oder eine erweiterte HU welche im Normalfall nach sieben Jahren Stillstand fällig ist.
Das mit den 7 Jahren ist überholt
War schon überholt, bevor Alex die abgemeldet hat, wahrscheinlich haben die irgendwann selbst gemerkt das diese Vollabnahmen Schwachsinn sind, die wurden ja auch langsam immer absurder.
Zuerst mußte man einen neuen Brief beantragen, den bekam man dann Blanko, ist mit dem Ding und dem Fahrzeug zum TÜV, der hat im Prinzip den Brief vollgeschrieben und falls es was einzutragen gab, wurde es eingetragen, egal wieviele Änderungen, der Preis stand fest, ohne war's im eigentlich auch nur ne HU mit mehr Schreibkram.
Als Neuerung wurde dann der Blankobrief direkt zum TÜV geschickt, Rest wie gehabt.
Als nächstes wurde dann beim TÜV die Vollabnahme nur noch in ein TÜV-Formular geschrieben und nicht mehr direkt in den Brief, bzw. war es da schon eine Zulassungsbescheinigung. Der TÜV hat da schon eigentlich nur noch eine HU plus eventuelle Eintragungen vorgenommen als Vollabnahme
Dann haben die wohl gemerkt, wie komisch das ganze langsam wird, seitdem reicht die HU weil die ja eh die Papiere auf dem Amt schreiben und eigentlich alles vorliegen haben.
Außer halt bei Fahrzeugen die nicht in D zugelassen waren, oder für den seltenen Fall, daß man seine Zulassungsbescheinigung verloren haben sollte und das Fahrzeug nicht mehr im System ist (nicht weil gelöscht nach X Jahren, sondern eventuell nich mehr auffindbar) braucht man keine Vollabnahme mehr.
Früher fand ich Vollabnahmen Klasse, die haben auch nicht genauer geschaut als bei ner HU (eher sogar weniger) und man kriegte für 160DM alles in einem Rutsch eingetragen, wenn das viel war, hat sich das richtig gelohnt.
Hab damals für die Vollabnahme vom Käfer Cabrio (waren da noch 1,5 statt 7 Jahre) mit recht vielen Eintragungen 160 DM bezahlt, 20 Jahre später für die von meinem Ovali mit etwa der gleichen Menge Eintragungen leider 800 €.
Das trifft ja fast mein Problem.
Ich soll eine XV750SE Bj 81 bekommen.
Die Maschine steht schon seit mindestens 10 Jahren in einer Werkstatt, in der Ecke.
Leider sind die Papiere verloren gegangen, wie muß oder kann ich jetzt vorgehen?
Gruß Jürgen
technisches Datenblatt, Zulassungskopie ergleichbarer XV
Idealer Weise eidesstattliche Verlusterklärung der Papiiere durch den Vorbesitzer
erweiterte HU
Halterabfrage in Flensburg, sammt neue Papiere anfordern
Zuöassen
Das mit der normalen HU trifft aber auch nur zu wenn Du Brief und Schein hast. Wenn nicht, müssen sämtliche Umbauten neu abgenommen werden.
Genau, in dem Fall wird's ne Vollabnahme