Das Magazin für umgebaute Motorräder

American-V2-Magazin

Werbebanner

Schaufel chopper

  • Ja, dass mit der Zulassung is mir bewusst.

    Ich habe zum Glück ein sehr fähigen Ingenieur und vielleicht bekommt der das über ne 21er hin.

    Wenn das nichts wird, fahre ich die trotzdem, dass juckt mich nicht.


    Ja, die Leuchten Rundherum 😉

  • Lenkerendblinker sind bej der EZ zulässig, zumal diese auch eine entsprechende Kennzeichnung dafür haben.

    Gibt maximal eine Mängelkarte, dann werden die Blinker als Einzelblinker einer Anbauüberprüfung unterzogen, die von aaS abgestempelte Mängelkarte bei der Polizei abgegeben.

    Habe als Werkstattleiter/Meister den ordnungsgemäßen Zustand/ Mängelbeseitigung auch schon gestempelt und bestätigt.

  • Lenkerendblinker sind bej der EZ zulässig, zumal diese auch eine entsprechende Kennzeichnung dafür haben.

    Bis welche EZ geht das? Meine mal was von 86 gelesen zu haben...


    Welche weiteren Vorschriften gelten für Blinker im Ochsenaugen-Stil?

    Am Motorrad dürfen Ochsenaugen-Blinker vorne in der Regel nicht alleine verwendet werden. Zusätzlich müssen auch hintere Fahrtrichtungsanzeiger funktionstüchtig sein. Allerdings dürfen Ochsenaugen-Blinker am Motorrad nur vorne, d.h. ohne andere Anzeiger verwendet werden, wenn die Erstzulassung des Kraftrades 1986 oder früher erfolgt ist.

  • Is ne Shovel, die darf schonmal Ochsenaugen, nu kommt noch hinzu, daß die eigentlich gar keine Kennung braucht, er kann einfach "Funktion in etwa nachgewiesen eintragen".

    Meine O-Augen hatten z.B. auch keine Kennzeichnung, bis ich da mal neue Gläser verbaut hab.

    Die Rückleuchten haben meist auch gar nix drauf stehen und wenn ich das noch richtig im Kopf hab, ist das auch bei ner 89er Evo noch so.


    Also, warum sollte das nich gehen?

    Muß eigentlich auch gar nich eingetragen werden.


    Was dagegen spricht, naja, ich find die halt häßlich:grin:

  • Also ich find die gar nicht hässlich, weil man die erst wahr nimmt, wenn sie an sind. Optisch sehr unauffällig, die Lösung gefällt mir. :thumbup: Überleg schon ne Weile wie ich das bei Elvira mache, ohne n paar hundert Glocken hinzublättern. Gar nich so einfach.

    "Falls Du Dich je gefragt hast, was der richtige Zeitpunkt ist: Das war er!" Captain Jack Sparrow

  • Man kann es auch lassen 😉

    Die sind qualitativ Unterste Schiene und die e Nummer ist auch fake.
    Ich zahle lieber die paar Euro mehr und habe etwas mit ein bisschen besserer Qualität.


    In Gegensatz zu Thorsten sehe ich das auch wie Ralph, Hauptsache die sind auf den ersten Blick nicht zu sehen👍

  • Nur so als Hinweis:

    Die Motogadgets gibt es mit 2LEDs -> beide nach vorn und mit 3LEDs -> 2x nach vorn und 1x nach hinten leuchtend.

    Falls man also ohne hintere Blinker auskommen will muss man die 3er-Variante nehmen. Wenn der Lenker nicht schmaler als das Kreuz des Fahres ist werden die, bei BJ. vor 84, problemlos eingetragen.

  • Nur so als Hinweis:

    Die Motogadgets gibt es mit 2LEDs -> beide nach vorn und mit 3LEDs -> 2x nach vorn und 1x nach hinten leuchtend.

    Falls man also ohne hintere Blinker auskommen will muss man die 3er-Variante nehmen. Wenn der Lenker nicht schmaler als das Kreuz des Fahres ist werden die, bei BJ. vor 84, problemlos eingetragen.

    Mit den LEDs is mir neu, wusste nicht das es da unterschiedliche Varianten gibt🤔


    Meine haben vorne 3 und hinten 2.

    Leuchten aber ziemlich gleichmäßig rundherum.

  • War mir bislang auch unbekannt.

    Kannte auch nur die nach vorn und hinten leuchtenden Blinker.

    Nur nach von leuchtend macht bei am Heck montierten Blinkern Sinn, da in dem Fall die Lenkerendblinker nicht nach hinten abstrahlen dürfen, was in der Praxis gelegentlich auch bemängelt wird, ob wohl es zusätzliche Sicherheit bringt...ist halt Do bekloppt in Deutschland...mit vielen Vorschriften, bei denen selbst die Tüver nicht mehr ohne nachzulesen durchsehen.

  • Stehe ja vor dem selben Problem wie Lars. Lenkerumbau steht an mit dem Buckhorn und die jetzigen Ochsenaugen gehen auf gar keinen Fall. Davon mal abgesehen sind da momentan Soffitten drin die man erst in der Dämmerung/Nacht richtig sieht, die Gläser haben keine Nummern geschweige denn überhaupt einen Aufdruck. im FZS steht "Fahrtrichtungsanzeiger u. Schlussleuchteneinheit ohne amtl. Prüfz. in-etwa-Gutachten liegt vor"... Wenn es dann mit diesen Blinkern Probleme geben sollte dann muss man echt am Verstand der Ingenieure zweifeln.

  • mein TÜVler hat mir das mit den Ochsenaugen nur im Lenker so erklärt, daß die zulässig sind, wenn bei vollem Lenkeinschlag die Blinker noch

    von hinten zu sehen sind. Wenn nicht, sind hinten noch welche zu montieren.