Das Magazin für umgebaute Motorräder

American-V2-Magazin

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Alte Eintragungen immer gültig ???

  • Amtsschimmel die unter den Pantoffel ihres Eherochen stehen gibt es leider immer wieder.

    Also Fahrzeugbesitzer hat an die Teile und deren Anbauabnahmen teuer bezahlt, ggf. Wurde das Gutachten zudem einbehalten, was fie Tüvver nicht dürften, dann in die Zulasdung eintragen lassen, zurück gebaut auf Original...ein mal umgezogen in Der Straße oder wieder den Mädchenname angenommen, ...Papiere für die Umbauteile eingezogen...ursprünglich eingetragenen Umbauteile anbauen, der Tüver hat kein Bock auf sein Rechner das passende Gutachten rauszusuchen( was durchaus möglich wäre wenn Zeit dafür vorhanden ist)...

    Dann heißt es erst mal wieder Gutachten organisieren und das zweite mal beim TÜV plus bei der Zulassungsstelle ablatzen?

    Wer ist denn so treudoof und macht das...oder lässt es mit sich machen?

    Da blas ich die Kohle lieber durch den Motor...oder in den Motor.

  • Hier ist es so, dass der Prüfer mir keine neue Plakette geben wollte, wenn ich die eingetragenen Ochsenaugen nicht wieder austragen lassen würde.

    Gemacht wurde dann also die Hauptuntersuchung bei der die Plakette nicht aufgeklebt wurde.

    Ich musste zum Straßenverkehrsamt, die Papiere korrigieren lassen und dort wurde die neue Plakette geklebt.


    So sieht Behördenwillkür aus.



    Es kommt hinzu, dass das alles während der Coronazeit stattgefunden hat und die Damen und Herren vom Amt ja soviel zu tun hatten und ich meinen Termin dort in gut 5 Wochen hatte. Da der TÜV bereits im Winter abgelaufen war, konnte ich also fünf Wochen bei schönstem Fühlingswetter nicht fahren!


    Es kommt hinzu, dass die Dame von Ihrem Tresen keine 10 Meter gehen wollte um mir die Plakette direkt auf das Kennzeichen kleben wollte - das Moped stand vor der Tür.

    Geschenk - ich hatte Werkzeug dabei.


    Fakt ist aber nun mal, dass du bei uns keine Doppeleintragungen durch bekommst.

  • Bei mir haben sie die alten Eintragungen gelöscht,als ich fragte bekam ich zu hören das man keine zwei Lenker eintragen kann weil der Anbau vom alten beim Rückbau frisch überprüft werden muss

    Dazu kann ich nur sagen, das ich mich wegen genau dieser Überprüfung bald mal gewaltig auf die Fresse gelegt hätte, der Herr Ing. war scheinbar in der Lage, den Lenker zu lösen um die Nummer besser entziffern zu können, nur fest hat er ihn nicht wieder geschraubt, dafür halt eingetragen und den ordnungsgemäßen Anbau überprüft...

  • rein von der Sache her müsste ich dann wieder einiges dranschrauben was da drin steht...

    Nur damit der inschenör zufrieden ist? Mein Eheweib fährt ihre Streetriple von Anfang an ohne Soziusraste bei normaler Sitzbank und die XV mit Einzelsitz aber angebauten Fußrasten hinten. Hat bis jetzt bei meinem TÜVer keinen Menschen interessiert.

    Bei meinem alten Chopper aus den 90ern hatte ich auch 2 Lenker eingetragen. Und das Rücklicht. Und die Position der Blinker...

    Ich bin da bei Pan53. Hinfahren und nur auf Fragen antworten. Bei uns sagt man im Dialekt:

    "Wer long frogt, geht long ärr(irr)!"


    In diesem Sinne

  • Schön wie sich hier einige verarschen lassen...dann bezahlt halt doppelt und dreifach.

    Das Blöde ist dass der TÜV Süd bei der Eintragung vermerkt dass der vorher verbaute Lenker bei der Eintragung des neuen Lenkers ausgetragen werden muss... entweder du schluckst das oder bekommst den neuen Lenker nicht eingetragen.

  • Jeder TÜVer hat die Möglichkeiten mit der Eintragung neuer Teile ( neuen Lenker) auch in einem weiteren Feld den alten Lenker...im Hinweis für die Zulassungsstelle streichen zu lassen.

    Wer den TÜVer extra darauf hinweist...kann da auch durch einen extra " Bonus", jo einige TÜVer fassen sich dann auch an den Kopf auf welche Extrawünsche einige Fahrzeugtreiber bestehen...was rechtlich sogar vorgeschreiben ist.

  • Ich laß eigentlich eh immer jeden Scheiß eintragen, auch unnötiges, man weiß nie, wie die Rennleitung grad drauf ist und darauf hab ich keinen Bock, da ist ein vollgeschriebener Schein manchmal Gold wert.


    P.S. Mir ist lieber, die fragen mich warum etwas eingetragen ist, als warum es nicht eingetragen ist.;)

  • ...und wenn die nen 3 Seiten vollgeschriebenen Schein sehen, kotzen die meistens eh schon ab.
    Obwohl, ich hatte es mal vor langer, langer Zeit, da haben die echt jede Eintragung samt Nummer etc. kontrolliert aber am Ende NICHTS gefunden was sie beanstanden konnten. Da haben die richtig ins Essen gebrochen ^^

  • Doch, meine Spiegel hatten nen Millimeter zu wenig Durchmesser:facepalm:

    Naja, für die ganz Genauen hab ich jetzt welche die ganz genau passen, nich daß es hernach noch ein Millimeter zuviel is...

  • Ja, das Problem hatte ich auch schon. Süße kleine "Spiegelchen" an der Verkleidung und im Hessischen hat sich einer beschwert. Also gut. Wieder gewechselt und in Mosbach zur Rennleitung. Der sagte auch, das es immer drauf ankommt wie der Andere drauf ist...

  • Hier mal ein Zitat des Users Troy aus dem Streetbob-Forum, scheint sehr bewandert in Motorradfragen zu sein.

    Ich mag seine Beiträge und lese sie gern.


    Allerdings sticht eine Eintragung aus gutem Grund immer alle anderen "Papiere". Egal aus welchem Rechtsgrund die Eintragung stattfand.

    Beispiele:

    - Es wird ein Lenkerumbau begutachtet und Lenker, Lenkerhalter, Bremsleitungen eingetragen. Egal was Du von diesen Teilen jetzt wechselt, beeinflusst das automatisch auch die anderen Teile. Also muss bei einer Rückrüstung auf Originallenker z.B. wieder eine Begutachtung stattfinden und der Sonderlenker ausgetragen werden.

    - Es wurde ein Zubehörluftfilter(gehäuse) eingetragen, dessen Gutachten nach der Originalauspuffanlage verlangt. Mit dieser wurde das Fahrzeug auf vorgeführt. Also trägt der der Prüfingenieur (muss er nicht, kann er aber) auch die Originalschalldämpfer mit Teilenummer des Herstellers ein. Denn eine andere Auspuffanlage wäre mit dem Zubehörteil nicht zulässig. ;-)


    Aber ich bin kein Rechtsanwalt und kann daher nur ohne Garantie mein Verständnis der Rechtslage hier darlegen.


    Micha


    „Das beste Essen ist immer noch das Trinken.“

  • Das ist im Prinzip richtig, aber aus den Papieren geht normaler Weise nicht hervor, welche Eintragung zu welchem Zeitpunkt erfolgt ist, man kann sich noch nicht mal danach richten, in welcher Reihenfolge welcher Lenker eingetragen ist. Welcher Lenker ist also in diesem Fall der zuletzt eingetragene? Das braucht auch nicht der aktuell verbaute zu sein, kann man ja wieder zurück gewechselt haben...

  • Stimmt schon was du schreibst,aber wie gesagt bei uns hier bekommst du den alten ausgetragen ,der nicht mehr verbaut ist.

    Und wenn du dich auch mit dem Amtsleiter anlegst wie ich und der lenkt nicht ein, willst du dann zum Anwalt rennen? oder wie manche hier schrieben (nicht wörtlich übersetzt) das muss drinnen bleiben, die Beamten Husten dir was.Ich spreche von der Zulassungsstelle, die Tüver sind hier geschmeidig.

    Wenn der Amtsschimmel wiehert,gehen manche Uhren eben rückwärts und du hast das nachsehen

  • Da muss ich @VL Kutscher recht geben, was TÜV Süd und der Rhein Neckar Kreis angeht.


    im TÜV Papier (der Eintragung) steht drinnen dass z.B. der zuvor angebaute/eingetragene Lenker ausgetragen werden muss.

    Also kannst du bei der Zulassungsstelle Theater machen wie du möchtest.


    Den TÜV Prüfer drauf angesprochen war die Antwort er müsse das so tun, da in der ABE vom Lenker drinnen steht, dass der ordnungsgemäße Anbau des Lenkers abgenommen werden muss… und falls ich den alten eingetragen Lenker wieder anbaue, ist dies in diesem Moment nicht mehr gewährleistet dass dieser ordnungsgemäß angebaut ist.

    Klingt auch logisch…


    hab bei zwei anderen TÜV stellen angefragt, die gleiche Antwort.


    hab dann gemeint dass bei Kollegen dies nicht so wäre, da war dann die Antwort dass dies wohl ältere Eintragungen sein müssten oder Gefälligkeiten…

  • Das kenn ich auch, ist aber eigentlich totaler Schwachsinn, was sich schon allein aus der Tatsache erklärt, daß der TÜV sonst jede Schraube, die mal gelockert wurde nachkontrollieren müßte, desweiteren, ein Lenker mit ner ABE bedarf sowieso keiner Abnahme seitens des TÜVs und wer kontrolliert da den ordnungsgemäßen Anbau?;)


    Manche stehen halt drauf, sich wichtiger zu machen, als se sind, da ist es oft von Vorteil jemanden zu kennen, der innerhalb der "Organisation" an noch wichtigerer Stelle steht.

    Wenn man einfach alles frisst, was die einem so immer erzählen, wär ja auch nix mit Hilfsrahmen absägen, ist ja der "Rahmen" und da darf man nix ändern, würden jetzt 95% der mir bekannten Ing.s einfach mal erzählen, sind halt zu faul, ihre eigenen Vorschriften zu lesen...


    Mein LSL ist eigentlich nur eingetragen, damit ich die ABE nich mitschleppen muß und nich damit der TÜV den ordnungsgemäßen Anbau beäugt und dann die Klemmung löst, um die Nummer auf dem Lenker besser zu sehen, incl. dem Vergessen des wieder anziehens der Schrauben...