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Eintragung Lenker, Riser, Bremsleitung

  • Hallo Chopper-Gemeinde,


    Habe an meine Shadow nen Ape drangebaut, in dem Zuge natürlich noch Riser (von Ritz) und ne längere Stahlflex Bremsleitung.

    Dachte ich mir nix böses, gehste ma heut morgen zum Tüv lässt das Geraffel eintragen, alles mit Tüv-Teilegutachten.
    Soweit so gut, er hat alles eingetragen nach dem ich dann den Lenker erstmal weiter zur Fahrerposition neigen musste :tüv:.
    Dann hat er mir vorab gesagt mit welchen Kosten ich rechnen muss, da ist mir erstmal die Kinnlade aufn boden gefallen.

    Kulanter weise hat er mir die Abnahme der Riser nicht berechnet, bzw mit dem Lenker im Preis zusammengefasst.

    Letztendlich durfte ich stolze 150€ nach "Rabatt" bezahlen.


    Wie viel musstet ihr für solche Eintragungen zahlen, würde mich mal interessieren :?:

  • was hast du davon, zu wissen was andere Tüv für die Abnahme berechnen. Die Prüfer haben Vorgaben und einen Ermessungsspielraum je nach welcher Prüfart >wird berechnet!

  • mal als vergleichwert von Region zu Region :hey:

    Die Vorgaben werden wohl ähnlich sein bei der Eintragung von Teilen mit Teilegutachten, oder nicht? Da es sich um mehrere Teile handelt die im Zusammenhang stehen, wird nach 19/2§ abgenommen.

  • Klingt mir nach nem völlig üblichen Preis. Hat bei mir auch sowas um den Dreh gekostet. Zusätzlich muss ich hier in Hessen den ganzen Krempel noch mal nach Marburg schicken, damit man mir dort eine neue BE ausstellt. Kostet noch mal 40€.


    Warum? Aus Gründen! 🤷‍♂️

  • Gefragt hab ich natürlich vorher, auch bei mehreren Stellen.

    Jedoch habe 3 verschiedene Antworten erhalten bestehend aus:

    1. Nö können wir nich eintragen

    2. Hmm ungern, aber kann teuer werden

    und 3. Ja komm vorbei, kostet zwischen 100 und 300 Euro, pauschal kann man nix sagen.

    Sind doch alles nicht so zufriedenstellende Antworten :patsch

  • Die haben ne Preisliste für sowas, in deinem "von, bis" Rahmen, da sind die 150,- doch ok. Was die davon anklicken, liegt in deren Ermessen, sozusagen nach Nase...

    Der Prüfer scheint ok.

  • Hier in NRW kommen da übrigens nochmal Gebühren beim Straßenverkehrsamt dazu, da dort die Eintragungungen in den Fahrzeugschein erfolgt.

    Ich nenne das immer noch Fahrzeugschein, weil meine Kisten noch Brief und Fahrzeugschein haben.

    Ist aber lange her, dass ich was habe eintragen lassen und ich kenne die aktuellen Preise nicht.

    Ist das in Deinem Bundesland auch so Bruttler76?

  • Nö, bei uns in BaWü bekommste deinen Wisch vom TÜV, den darfst immer dabei haben bis man "bei der nächsten Gelegenheit" die Papiere aufm Amt berichtigen lässt.

    Wenn das im Fahrzeugschein dann eingetragen ist, muss man die TÜV-Bescheinigung nicht mehr mitführen.
    Dass die Papiere direkt ans Amt geschickt werden gibts hier nich, wenn dann wäre mir das neu.
    Wäre mir aber auch neu, dass es heutzutage nicht mehr Brief und Schein gibt .

  • Seit dem 1. OKTOBER 2005 nennt sich das offiziell Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil 2 ( früher Fahzeugbrief).

    Nutz mal Google...

    Trifft natürlich für mich noch nicht, da meine VS 750 1986 ihre Erstzulassung hatte und die VS 1400 ist von 1995.


    Soweit ich das in Erinnerung stand auch früher immer geschrieben, dass eine Änderung und Eintragung in den Fahrzeugschein zeitnah zu erfolgen hat.


    In NRW werden die Papiere auch nicht zum Amt geschickt, da hat der Halter selbst dafür zu sorgen, dass dort die die Eintragungen in die Papiere erfolgen. Das Straßenverkehrsamt lässt sich das auch bezahlen.

  • Bin zwar erst 23, aber für mich ist das auch Brief und Schein :grin:

    Witziger weise war meine "aktuellste" Maschine eine 2004er EZ, vllt deswege.

    Soweit ich das verstanden habe ist es bei uns nicht nötig die Papiere zeitnah zu berichtigen, sondern nur dann wenn es sich anbietet oder man zu viel Zeit hat zum Amt zu rennen.

    Ist aber praktisch, da man falls mehr Eintragungen anstehen nicht jedes mal die Papiere ändern lassen muss, sondern erst dann wenn man sich sicher ist, dass keine Eintragungen mehr dazu kommen

  • Übrigens wenn Du im alten Fahrzeugbrief was ändern lässt, erhält Du automatisch diese Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Zulassungsbescheinigung Teil 2. Der alte Fahrzeugbrief wird ungültig gemacht und der Fahrzeugschein auch. Manche lassen die alten Klamotten dann zur Vernichtung da. Würde ich aber nie machen, sondern die alten Papiere mitnehmen und genau überprüfen, ob die Damen und Herren da auch alle Eintragungen richtig übernommen sind. Das erspart oftmals viel Lauferei und Ärger wenn mal wieder behauptet wird, das läge am Computer.

    Ich traue denen nur soviel wie ich lesen kann und ich kann lesen und verstehe manchmal sogar was ich gelesen habe.;)

  • Bin zwar erst 23, aber für mich ist das auch Brief und Schein :grin:

    Witziger weise war meine "aktuellste" Maschine eine 2004er EZ, vllt deswege.

    Soweit ich das verstanden habe ist es bei uns nicht nötig die Papiere zeitnah zu berichtigen, sondern nur dann wenn es sich anbietet oder man zu viel Zeit hat zum Amt zu rennen.

    Ist aber praktisch, da man falls mehr Eintragungen anstehen nicht jedes mal die Papiere ändern lassen muss, sondern erst dann wenn man sich sicher ist, dass keine Eintragungen mehr dazu kommen

    Da wäre ich vorsichtig, die Gutachten gelten längstens 18 Monate!

    Wenn Du willst, dass es gut wird, dann mach es selbst.

  • Ich könnte jetzt sicherlich leicht nachschauen was für BaWü aktuell rechtlich verbindlich ist, mir hat nämlich jemand erzählt, das könne man wenn man Internet hätte, aber ich habe da im Moment keine Lust zu.:)

  • Dann schau nach oder lass es wenn du keine lust hast!

    Was hat das mit Internet zu tun?

    Solche Sätze mit hat jemand erzählt :patsch:patsch

    Wenn Du willst, dass es gut wird, dann mach es selbst.

  • Um das mal klar zu stellen, Post # 16, war von mir an den Threadersteller gerichtet und sollte eher ein ironischer Hinweis sein.


    Ich habe trotzdem kurz nachgeschaut, weil ich mir nicht vorstellen konnte, das es für BaWü solche Sonderregelungen gibt.

    Ist genau so geregelt wie in NRW....


    Hier nachzulesen. <------

  • Es gibt auch Abnahmebescheinigungen, die unverzüglich im Schein zu ändern sind, wie zum Beispiel Änderung der Bremsanlage. Das steht dann auch so im Bericht drin. Wie da die zeitliche Regelung ist kann ich nicht sagen, würde ich aber nicht riskieren, ansonsten bei normalen 19er Änderungen kenne ich das auch mit 18 Monaten, so wie Eckie geschrieben hat.

  • Dann Zitiere ihn und antworte nicht auf mein Beitrag!

    Das mit den 18 Monaten steht auf der Abnahmebescheinigung der DEKRA

    Das hat nichts mit der Zulassungsstelle zu tun, danach sie dann ungültig ist.

    Hier in NRW kommen da übrigens nochmal Gebühren beim Straßenverkehrsamt dazu, da dort die Eintragungungen in den Fahrzeugschein erfolgt.

    Ich nenne das immer noch Fahrzeugschein, weil meine Kisten noch Brief und Fahrzeugschein haben.

    Ist aber lange her, dass ich was habe eintragen lassen und ich kenne die aktuellen Preise nicht.

    Ist das in Deinem Bundesland auch so Bruttler76?

    Das ist auch überall so,

    Wenn Du willst, dass es gut wird, dann mach es selbst.