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Retliches zum KAT + Gehirnknoten

  • Vielleicht ist diese Reglung etwas exotisch oder uninteressant, aber vielleicht sucht trotzdem jemand bisschen Lesestoff :morgaehn


    Vorab: Es spielt keine Rolle ob das jemals irgendjemand rausfindet oder cool/uncool ist, sondern rein um die rechtliche Situation.


    Eigentlich eine einfach Aufgabenstellung: Brauche ich bei meinem Moped einen Katalysator, wenn ich eine Zubehörauspuffanlage montiere oder nicht?



    Ich fahre die Zubehöranlage schon länger und hab zum TÜV Termin die originale Anlage draufgeschraubt. Habe zwar damals schon beim Kauf

    hier gefragt und selber geforscht, aber so richtig sicher war ich mir dann doch nicht.


    Daten zum Moped:

    EZ: 27.07.2005

    Typengenehmigung: Dezember 2004

    Emmisonsschlüssel: 0210

    Euro 2

    Original mit KAT im Endschaldämpfer ausgeliefert


    Online konnte ich auswählen:

    Zubehöranlage ohne KAT hat eine ABE für mein Baujahr

    Zubehöranlage mit KAT hat keine ABE für mein Baujahr (erst für die nachfolgenden)


    Bekommen hab ich ein eingeschweißtes Visitenkärtchen mit "Betriebserlaubnis" und mein Model , aber kein Baujahr vermerkt.


    Kurzer Zwischenstand:

    Die Anlage ist schon lange verbaut, hatte vorher nachgeforscht und war mir recht sicher. Wollte jetzt aber trotzdem irgendwas in der Hand haben.



    Also gut, Schritt 1 ab zum TÜV.


    Aussage vom Prüfer "Du zahlst für ein KAT geregeltes Motorrad Steuern, also is nicht."

    Zweite Prüfstelle, wieder TÜV. Selbe Geschichte. Auf die Frage ob ich den KAT einfach austragen kann, sagte er "Die Emmisonsklasse darf sich nicht verschlechtern"

    Ok hätte ich eh nicht gemacht, nur rein aus Interesse. Wie gesagt, der Pott ist schon lange verbaut.


    Zuhause hab ich mir dann erst mal selber eine Gesichts High-Five verpasst, weil mir aufgefallen ist, dass wir 3 Mopeds in der gleichen Hubraumklasse angemeldet haben und

    jeder den gleichen Betrag zahlt. Wobei da das ein oder andere Jahrzehnt dazwischen liegt. Gegoogelt: Ok Prüfer schon mal Blödsinn erzählt. An dieser Stelle brauche dann nicht

    weiterforschen.


    In Foren steht ja viel und die Meinung ist recht klar, aber im Zweifelsfall kann man sich nicht drauf verlassen, also nächster Schritt: Mal direkt Suzuki angeschrieben. Als Antwort kam dann:




    Also gut, dann direkt zum Hersteller. Hierzu muss erwähnt werden, dass ich den Hersteller damals schon vor Kauf angeschrieben habe und diese Email noch im Postfach hatte. Als Antwort bekam ich nur einen Einzeiler und ein Screenshot aus einer Zeitung und den Verweis auf das Kraftfahrtbundesamt.:



    Also gut spaßeshalber noch mal eine Email an Suzuki und das KBA. Suzuki hat sich tatsächlich noch mal die Zeit genommen und geantwortet (Danke geht raus an Suzuki) mit der Bitte ein Foto

    von der Auspuffanlage zu machen. Als Antwort kam dann:



    Ich muss mir daheim meine Zusammenfassung noch einmal genauer durchlesen, aber so wie es aussieht brauch ich wohl einen KAT :muaha Warum ich allerdings nur eine ABE für mein BJ ohne KAT bekomme verstehe ich noch nicht ganz :muaha

    Falls es jemand bis hier hin gelesen hat > :kuh

  • Dan ist Suzuki Motorrad doch noch halbwegs intesseiert und um ihre Kunden bemüht, wob wohl se nach der 14/15er Trude nichts wesentliches Neues mehr an den alten Stückzahlen an den Endverbraucher gebracht haben.


    Richtig erkannt mif der Nichtigkeit der Steuerhinterziehung, jedoch ist mit der Tüpgehmigung auch ein Leistungs, Abgas und Geräuschverhalten hinterlegt worden, was sich mif Zubehöranlagen mit Sicherheit nicht in die Serienstreuung ..auch nach etlichen Jahren im täglichen Einsatz und hohen Kilometerlaufleitungen stand halten...von daher der Verwris Seitens Suzukis an den Akkuhersteller vollkommen korrekt.

  • Euro2 hat keine KAT-Pflicht. War vergessen worden und wurde zur Besitzstandswahrung rausgenommen. Also Serienmoped MIT KAT kann mit zulässiger Tröte OHNE KAT. Ab EURO 3 muss KAT beibehalten werden.

    Abgasgrenzwert CO z.B. max. 4,5% natürlich vorausgesetzt.

  • did alten BMW Motorrädef hatten Anfang der 90er schon G Kat geregelte Syteme verbaut, wo der Rest der Zweiradwelt noch zwanzig Jahre weiter auf Vergaser setzten.

    Ich meine Euro I war nuf ein U Kat...müsse ich mal in meine AU Schulungshandbücher schauen..mach den Quark seid 1990

  • Mal langsam, also, Du zahlst Steuern für dein Mopped, logisch, aber es ist ein Mopped und kein Auto da ist mal eben null Unterschied, zumindest bei dem Baujahr.

    Du hast eine EG-BE für den katlosen Auspuff für dein Mopped, also hat der Gesetzgeber (in dem Fall die EG) den abgesegnet, das kann dem TÜV so ziemlich scheißegal sein.

    Hab gerade zufällig die Triumph in die Halle gefahren, Baujahr 2002, selbes Problem, der wollt jedesmal den Kat dran haben, aber nicht, weil der katlose Pott nicht zulässig wär, sondern weil er sonst angeblich die AU nicht machen könnt weil die Werte ja zu hoch wären, zwei Jahre drauf war ich's leid, hab ihm die Karte in die Hand gedrückt und gesagt, er soll den Auspuff jetzt eintragen und den Kat streichen, steuerlich eh egal, das wußte der Herr Inscheniör, allerdings wollt er nu nen Wisch von Triumph, daß der Auspuff zulässig wäre:facepalm:

    Nebenbei, ne AU hat er gemacht, komisch, die Werte waren auf einmal niedriger als mit Kat, das kannte ich aber schon...

    Der hat zwei Wochen überlegt und kam mir wieder mit ner Freigabe von Triumph, ich bin ja eigentlich höflich, wenn ich was will, aber da, hab ich nur gesagt, das wär mir jetzt auch scheißegal, er solt mir nur schriftlich geben, das der Fahrzeughersteller über dem Gesetzgeber steht, dann kriegt die einfach ein neues Typenschild mit meinem Namen und ich hätte beschloßen, die braucht nie wieder TÜV. Ich dachte,der rastet jetzt aus, aber irgendwie ist ihm sein Fehler ausfgefallen, eingetragen und gut;P

  • Euro2 hat keine KAT-Pflicht. War vergessen worden und wurde zur Besitzstandswahrung rausgenommen. Also Serienmoped MIT KAT kann mit zulässiger Tröte OHNE KAT. Ab EURO 3 muss KAT beibehalten werden.

    Abgasgrenzwert CO z.B. max. 4,5% natürlich vorausgesetzt.

    Das hatte ich ja damals auch gelesen, aber kann ich das auch irgendwo nachlesen? :D


    Thor

    Ja, als mir das daheim aufgefallen ist, habe ich direkt die Anlaufstelle TÜV aus meinen Recherchen gestrichen :D


    Muss zugeben, dass mit dem TÜV geht mir schon lange etwas auf den Senkel. Ich kann ja verstehen, dass sich ständig irgendwelche Regelungen und Gesetzte ändern und Neuerungen dazu kommen und man nicht immer direkt up-to-date sein kann. Aber wenn ich mich als Organisation hinstelle und etwas prüfen will, dann muss ich doch auch sicherstellen das ich weiß was ich prüfe. Und so etwas lapidares wie das ein Moped nur pro Hubraum Steuern zahlt, muss doch bekannt sein. :rolleyes:

  • Nur gut das es auch EU länder gibt, bei denen die Fahrzeuge weder TÜV noch AUK Prüffristen unterliegen....hier werden doch alle die noch irgendwie zahlrn können gemolken und die verwirrrnden gesetzlichen Umstände ..da sehen selbst Durchführenden schwer noch durch.

  • Ist so auch nicht alles korrekt wie es drin steht.

    Def AUK Prüfbericht muss nichg mitgeführt werden, da mit dem TÜV Stempel in der Zulassung die die bestandene HU bestätigt wird, die eine bestandene AUK vorraussetzt.

    Des weiteren drüfen auch für die AUK geschulte Mechaniker und Meister in ihren dafür spezialisierten Betrieben Abgasuntersuchungen bei von der HWK genehmigten Prüferlaubnis durchführen.

    Bei mir wäre das nur ein Zusatzbogen und eine durchgeführe AUK mehr gewesen bei der letzten AU Schulung im November 2019.

    In den Motorradwerkstätten lohnt es allerdings nur bei sehr hohen Werkstattdurchlauf die Anschaffung des Abgasprüfgerätes, deren Wartung, Eichung und. Mitarbeiterschulungen.

  • Im Text steht zB. "Wer darf messen? Die amtlich anerkannten Prüforganisationen wie TÜV, Dekra, GTÜ oder speziell zertifizierte Fachwerkstätten"

    Wenn ich dann nicht ganz dicht bin fahr ich erst zur Werkstatt zur AU und dann zum zb. zum TÜV zur HU.

    Kostet Zeit und auch mehr Geld. :facepalm:

  • Es dürfen rechtlich nicht nur die zugelassenen Prüforganisationen AUK durchführen sodern auch zertifizierte Werkstätten mit entsprechend Befugnisssen. .ggf. auch Fuhrparkbetreiber.

    Ihr sehr das ggf. nur aus Sicht als Endverbraucher....macht auch so kaum nen Unterschied...für die Werkstätten schon.

    Ich habe auch schon AUK und unterschriftsberechtiger und verantwortlichen Meister durchgeführt.


    Von daher ist dieserAbsatz vom Sachverständigen im Link nicht korrekt.

  • Das hatte ich ja damals auch gelesen, aber kann ich das auch irgendwo nachlesen? :D......

    ja..... ....irgendwo hier:

    §§ 47c, 49 StVZO, Krad-EG-TypV, 2002/24/EG


    Ich finde es selbst nicht :patsch:saint:


    Da steht dann als Erläuterung das die vermeintliche Verschlechterung des Abgases NICHT zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt, weil die zulässigen Typgenehmigungswerte auch ohne Katalysator eingehalten werden und sich somit nicht verschlechtert hätten.

    Ab Euro3 wurde dann u.a. die Kennzeichnungspflicht von Schalldämpfern so geändert, das hier das Fehlen des KATs immer gesetzeswidrig wird.


    8)

  • Ist ja selbst so mig gealterter Abgassensorik oder Katalysatoren haben die Buden dann enorm viel Emissionen...an der Nzeigegrenze der Meßgeräte...zieht man da nicht rechtzeitig den Schnorchel raus und hängt den für ne Viertelstunde an die freie Luft...kann sich die Messzelle festfressen.. auf Grund zu hohen HC, CO und Wassereintrag.

    Unser Viergasmeßgerät hat es vermutlich so irreparabel entschäft...unsere TÜVer kotzen über den Mehraufwand bei jedem Fahrzeug ab, neues Abgasmeßgerät erst mal nicht in Aussicht.

  • Ab Euro3 wurde dann u.a. die Kennzeichnungspflicht von Schalldämpfern so geändert, das hier das Fehlen des KATs immer gesetzeswidrig wird.

    Auf den Pötten von Miller und MCJ ist für meine EURO 3 Honda jedoch auch nur eine (9) im Kreis. Die (5) fehlt also. Die ABE für meine Kiste wird trotzdem mitgeliefert... das muss mir jetzt jemand erklären. (soll das also bedeuten ich müsse mich selbst um einen einschub KAT bemühen?)

  • Auf den Pötten von Miller und MCJ ist für meine EURO 3 Honda jedoch auch nur eine (9) im Kreis. Die (5) fehlt also. Die ABE für meine Kiste wird trotzdem mitgeliefert... das muss mir jetzt jemand erklären. (soll das also bedeuten ich müsse mich selbst um einen einschub KAT bemühen?)

    Ähmmmmm.... ....ja.

    Es gibt EinschubKATs mit der 5


    Die ABE ist auch für dein Baujahr? Stehen da Auflagen drin? Z.B. nur in Verbindung mit genehmigtem KAT? Oooooder ist der KAT vor den Austauschpötten im OGINOLkrümmer?


    :tüv:

  • Baujahr gab es bei der 750s ja nur 2010 und 11. In der ABE steht einfach VT750S RC58 (das wäre meine Karre) ob da noch etwas von nur in Verbindung mit Kat. steht weiß ich nicht. Habe die Tüten noch net hier. Mit den Ori krümmern kann ich mir das nicht vorstellen, da die Pötte aufgeschweißt sind und keine Slip-ons. Der Ori. Krümmer ist zudem Doppelwandig und somit 60mm breit. Die Miller Töpfe gehen z.B. nur bis 45mm..

  • Oldschoolsven: Euro3 bedarf einer Regelung, also Lambda-Sonde muss. Und dann macht das ohne KAT keinen Sinn,also so Lösungen mit Abgasrückführung oder sonstwas. Schon gar nicht Honda. X/


    Wenn du eine EG-BE für die Pötte in gültig hast geht das erstmal vor, wobei da aber auch wieder die 9 im Kreis drauf sein müsste ab 2006 getypt.

    Boah! Weiß ich von hier aus nicht. Warte es ab, guck aufs Papier.....


    Von hier aus stimmt da halt was nicht :tüv: Vieleicht sind aber auch EinschubKATs dabei die nur keiner verbaut? :saint:

  • Wenn die Auspuffanlage eine EG-BE hat würde ich mir keine Gedanken mehr machen.

    Guggt sowieso keiner in den Auspuff und bei der AU spielt es auch keine Rolle.