Das Magazin für umgebaute Motorräder

American-V2-Magazin

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Scheinwerfer ohne Standlicht

  • Moin Jungs, kann mir einer sagen, wo das steht oder wo ich mir das ausdrucken kann, dass ein E geprüfter Scheinwerfer kein Standlicht verbaut haben muss?

    Hab gerade paar Probleme mit den Mehlmützen;)

  • Beleuchtung nach EG -> Standlicht Pflicht

    "" nach STVZO --> keine Pflicht


    Moped alt, kannst du dich entscheiden. Moped mit EG-Zul., dann EG-Lichterei.

    Kein Rosinenpicken, muss dann alles nacht dem jew. Regelwerk

  • Wenn Moped alt, muss aber auch die restlichen Bestimmungen sein. Wenn die Beleuchtung ansonsten nach EG ist, muss es auch eine Standlichtfunktion geben. Rosienen picken ist nicht.

  • Das Standlicht muss aber ja nicht im Scheinwerfer sein. Wenn der SW auf Fern- und Abblendlicht geprüft ist und kein Standlicht verbaut ist, kann man ja was geprüftes extern verbauen... So Positonsleuchten etc.

    Harley Davidson: Denn schlechtes muss nicht billig sein!

  • Ist es doch Ulli ;), er hat ne E-zugelassene Lampe, das beinhaltet nicht zwangsleufig Standlicht das E auf der Lampe bedeutet auch nicht, das alles nach EG Rili sein muß sondern lediglich das der Scheinwerfer zugelassen is, ne EG-ABE sozusagen und wenn die VN noch nen nationale, also STVZO Zulassung hat, braucht die kein Standlicht, wenn aber ne Fassung dafür da ist, muß auch ne Birne drin sein und leuchten können, das darf aber auch zusammen mit dem Abblendlicht sein, muß nicht als Parklicht zu schalten sein, is zwar Schwachsinn, is aber so.


    Ne STVZO Karre darf obendrein alles, was ne EG-Karre auch darf, muß es aber nicht, abweichende Regelungen gelten aber für Blinkerabstände z.B. die müßen weiter der STVZO-Rili entsprechen selbst wenn da ein E auf den Blinkern ist, insofern gibt es kein "wenn, dann alles";)

  • Hallo veehrtes Kollegium,

    ich weiß nicht, wie ein Thema gestartet werden kann, daher versuche ich mein Glück über diesen Weg mit der Hoffnung, dass es auch so funktioniert??!!


    ...nach langer Suche habe ich endlich meinen Traum Chopper gefunden, und alles Papiere die notwendig sind für die Zulassung/Anmeldung einen Zulassungsdienst beauftragt. Dieser Zulassungsdienst ist jedoch beim Straßenverkehrsamt gescheitert, da das Motorrad einen alten Brief besitzt, indem kein achslast eingetragen ist. Die Papiere habe ich per email zurückbekommen, damit ein tüv Ingenieur diese Spalte ausfüllen oder zumindest in einem separierten Schreiben bestätigen kann, was für eine achslast zulässig ist. Bloß auch der Ingenieur konnte mir nicht weiterhelfen, da er wohl das technische Datenblatt benötigt. Daraufhin habe ich den Kawasaki Händler angerufen, der mir jedoch auch nicht helfen konnte...

    ist jemand hier, der eine ähnliche Erfahrung gemacht hat ??

    Wäre über Tipps sehr dankbar - möchte so langsam meinen Chopper genießen :)

    vg

  • Aber war das nicht so, wenn du den Schalter für das Standlicht hast, dann muss da auch Funktion hinter sein?

    Oder wenn das Licht installiert ist muss es auch funktionieren? War doch irgendwie so, oder?:/

    Habe selber keinen Schalter oder Schlüsselstellung. Im Originalscheinwerfer aus den Staaten auch kein Leuchtmittel.

    Im E-geprüften Scheinwerfer habe ich Stand- und Abblendlicht auch gebrückt.

    Das ist schmutzig, falsch und höchst verwerflich!!! .... Bin dabei!!!:thumbup:

  • Hallo veehrtes Kollegium,

    ich weiß nicht, wie ein Thema gestartet werden kann, daher versuche ich mein Glück über diesen Weg


    Des Anstands wegen, wir haben hier ein Board Member 2 Member lies dich ein & verstehe, möglicherweise kommen dann auch Antworten .......

    und nen eigenen Thread aufmachen, kapern eines bestehenden ist hier nicht gern gesehen:!:

  • Die Standlichtbirne darf da wo se vorgeschrieben ist ruhig mit am Abblendlicht hängen, ohne seperaten Schalter, daß ist ja das alberne.

    Normal muß überall, wo eine Standlichtfassung im Scheinwerfer ist, auch ein Standlicht rein, was aber nicht separat leuchten können muß, Ausnahme sind hier Motorräder die z.B. ab Werk kein Standlicht haben, wo aber im Umrüsteinsatz für den deutschen Markt ne Fassung vorhanden ist (Harley z.B.) da muß dann kein Standlicht rein, obwohl, das ja recht leicht zum Abblendlicht zu brücken wär...Alles reichlich albern, genau wie der dämliche kleine rote Rückstrahler unter dem 200x180 großen Weißen.

    :depp:

  • Ganz so einfach ist es leider auch nicht, Thorsten. Zum Beispiel können jetzt ja Positionsleuchten nachträglich angebaut werden. Die dürfen aber nicht in Verbindung mit dem Standlicht leuchten. Bedeutet für z.B. Verkleidungsscheinwerfer Leuchtmittel für Standlicht raus. Geht ja nicht anders. Ist hier aber nicht das Thema.

  • Ist eigentlich sogar noch komplizierter, zu kompliziert jedenfalls für so manchen Rennleiter, die verstehen da oft nicht, was, wie, wann in welcher Kombination darf oder nicht, aber nach mehrfachen Lesen des Bußgeldkatalogs,( er hat den Absatz locker 5 mal gelesen und dann, glaub ich, nur so getan, als hätte er das verstanden), ging's:crylaugh:

  • Abblendlicht:

    • vorgeschrieben
    • Anzahl: 1, nach EG auch 2
    • in der Breite nach EG: bei 2 Scheinwerfer maximaler Abstand zueinander 200 mm, symmetrisch zur Fzg-Längs-mitte
    • in der Breite nach StVZO: maximal 200 mm zum Fernscheinwerfer, symmetrisch zur Fzg-Längsmitte
    • in der Höhe: 500 - 1200 mm, nach StVZO vor EZ 01.01.1988 bis 1000 mm

    Quelle: Louis, Ratschläge vom TÜV


    oder aber hier:

    https://www.dekra.de/media/dek…ber-motorrad-services.pdf

  • Das steht nirgends, eine Standlichtfunktion muss gegeben sein. Kommt natürlich drauf an ob Dein Fahrzeug nach StVO oder EG geprüft worden ist.

    Doch...


    Begrenzungsleuchten und
    Standlicht:
    > nach EG vorgeschrieben, nach
    StVZO zulässig
    > Mindestanzahl: 1, nach EG
    auch 2
    > Anbau: symmetrisch zur Fahrzeug-Längsachse


    Quelle: https://www.dekra.de/media/dek…ber-motorrad-services.pdf

  • Siehe oben, wenn das Moped nach EG Richtlinien geprüft wird, z.B. weil man ja geringere Blinkerabstände will, muss alles EG konform sein.

    Wenn es nach StVo geprüft wird, muss es komplett zu dieser konform sein.

    Bedeutet z.B. aber auch Schutzblech vorn, sowie Schutzblech hinten mit bestimmten Maß.

    Dann kann ohne Standlicht gefahren werden, man muss allerdings mit dem anderen Mist leben.

    Das Prüfer die beiden Richtlinien gerne vermischen ist mir bewußt ABER die Streckenposten gehen nach Regelwerk und da steht nunmal drin, entweder nach StVo oder nach EG.

  • Nein, das Regelwerk kimmt vom KBA und danach muß eben nicht alles nach EG oder Stvzo ausgerichtet sein.

    Vereinfacht ausgedrückt darf die Stvzo Karre alles was die EG Karre auch darf, mit Ausnahme der vorgeschriebenen Beleuchtung und deren Abstände.

    Und EG Karre umgekehrt auch, sofern das Baujahrbedingt zulässig ist.


    Geänderte Anbauteil wie z.B. der Scheinwerfen brauche eine Bauartgenehmigung, also TÜV Gutachten oder ABE, eine EG-BE auf der Funzel macht nicht erforderlich das die ganze Kiste nach EG- Zulassungsbestimmungen umgebaut ist, es ist lediglich ein andere Form der ABE, mehr nicht.


    Was zum Beispiel "ausreichende Radabdeckungen" angeht kann die sehrwohl an dem Stvzo Mopped genauso ausgeführt werden wie am EG Mopped ohne das alles EG Richtlinien entsprechen muß.


    Das hat nichts mit Rosinen rauspicken zu tun sondern ist so nach KBA erlaubt.


    Das manchne Herren von der Rennleitung einem was anderes erzählen wollen, sagt nur etwas über deren fehlenden Sachverstand aus, es gibt aber auch welche, die wollen einem das erzählen obwohl sie das besser wissen, ein Bekannter von mir ist auch son Kandidat, und jedesmal wenn ich dann sag "das stimmt so nicht" kommt die Frage "wieso weißt Du das?"

    Ist nich grad gut für den allgemeinen Ruf der Rennleitung, sowas.