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Honda VT1100 SC18 - Auspuffanlage

  • Punkt eins stimmt, kann ich nur beipflichten.

    Allerdings die 20% Aufschlag habe nirgendwo niedergeschrieben gefunden....

    Bei Baujahr 1985 und EZ 1986 ... würde ich mir gar keinen Kopf mehr machen ....
    denn bei den alten Kisten sind wir eh von der Abgasuntersuchung befreit.
    Die ASU (AKU) ist erst ab der EZ. 01.01.1989 Pflicht

    Quelle: https://www.kues.de/leistungen/periodische/au/auk.aspx


    Somit kannst Du Dir ganz entspannt Universal-Zubehör-Endtöpfe anschrauben, sie sollten nur nicht zu laut sein, und ungefähr den Wert einhalten den für die damalige Original Geräusche mal gültig waren.
    Denn nach dem DAMALIGEN Messverfahren, kannst Du noch mal locker 20% mehr aufschlagen + 3% Toleranz .... und Du musst KEINE EU (E) auf den Töpfen haben, weil es diese EU-Norm für 1986 noch gar nicht gab.
    Ich selber habe eine Maschine von 1980, und kann immer ganz entspannt grinsen.

    heißt hierzulande AUK...und ist mit sicherheit kein Freifahrtschein für alle Zubehörtüten.

    Die Umstellung des Messverfahren von phone auf dB/A..erfolgte schon Anfang der 80er...wird auch sehr oft bei wuederinbetriebnahme oder erneuter Zulassung falsch von drn Zulassungsstellen in den Papieren festgehalten.

    Zum weiteren wissen viele jüngere Straßenwächter eben bei ner ko trolle nicht mehr..das bis dahin zum eingetragenem standgeräuschwert noch 21 punkte draufgezählt werden müssen, wegen der mehrfachen Umstellung des Messverfahrens.


    Kann nur die Empfehlung aussprechen das Geschpäch mit nem fähigen Sachverständigen zu suchen, ihm die miese Teilelage zu erleutern und ihm praktikabe Vorschläge vor der Teilebestellung zu unterbreiten.

  • Moin und vielen Dank für die freundliche Aufnahme.

    Danke außerdem für die zahlreichen und produktiven Antworten. Damit habe ich so schnell nicht gerechnet. Ich liebe dieses Forum jetzt schon :grin:


    So nun versuche ich mal auf die wesentlichen Antworten einzugehen:


    Zitat

    Vielleicht kommst du bei denen weiter, ich kenne mich mit den japanischen Dingern nicht aus, aber Boonstra ist recht gut sortiert, da würde ich mal anfragen...


    Boonstra

    über diese Seite bin ich schon mal gestolpert aber nicht fündig geworden. Ich werde aber auf jeden Fall mal ne Mail schreiben. Danke dafür.


    Zitat

    würde mir auch mal Gedanken machen wegen ner Silvertail oder Falcon. Oder sonstiges was der Markt hergibt.

    Packste bei den vier Mille wegen Tüv bei selbstbau und Abnahme noch was drauf hast was mit Ton und einfach nur Eintragen lassen.

    Das ist ja die Sache. "Was der Markt so hergibt" ist leider nicht sehr viel. Oder ich suche einfach falsch. Aber aus diesem Grund bin ich hier.



    Zitat

    Zeig mal ein Bild von deiner jetzigen Auspuffanlage.

    Bei Bj. 1986 dürfte die Eintragung noch relativ einfach sein.

    Die in den NL selbstgebaute Auspuffanlage ist derzeit demontiert und liegt nicht bei mir zuhause. Sobald ich wieder da bin, werde ich mal ein Foto davon machen.



    Zitat

    Bei Baujahr 1985 und EZ 1986 ... würde ich mir gar keinen Kopf mehr machen ....

    denn bei den alten Kisten sind wir eh von der Abgasuntersuchung befreit.


    Somit kannst Du Dir ganz entspannt Universal-Zubehör-Endtöpfe anschrauben, sie sollten nur nicht zu laut sein, und ungefähr den Wert einhalten den für die damalige Original Geräusche mal gültig waren.

    Denn nach dem DAMALIGEN Messverfahren, kannst Du noch mal locker 20% mehr aufschlagen + 3% Toleranz

    Aber kommt denn bei nicht-original-Teilen nicht eine Einzelabnahme auf mich zu? Weißt du zufällig was die ungefähren Geräuschwerte waren und wie ich am besten zuhause messen kann um unnötige Wege zum TÜV zu vermeiden? Habe von verschiedenen Methoden gelesen wie z.B. 7m Abstand zum Fahrzeug im Stand oder 0,5m Abstand im Stand und während der Fahrt.



    Durch euch habe ich wesentlich mehr Hoffnung. Vor allem auf den Bezug, dass die alten Maschinen nach einem Messverfahren geprüft wurden, auf welches heute nochmal 21dB addiert werden. Ich vermute mittlerweile, dass die Auspuffanlage gar nicht über den so zu ermittelnden Wert kommt. Bei Kauf hab ich mal eben via App 96dB gemessen und der Verkäufer war sich sicher, dass ich damit in Deutschland Probleme bekommen kann.

    Ist es also doch weniger schwierig mit dieser selbstgebauten Auspuffanlage durch die HU zu kommen, sofern die Geräuschgrenzwerte eingehalten werden?


    Fragen über Fragen und danke für eure Hilfe.


    Bis dahin wünsche ich einen angenehmen Sonntag

  • meine 94er Trude hatte im LL noch 96dB vor der dB Anhebung mit der Supertrappanlage auch per $21.

    Mach dir kein Kopp..die Honda darf datt wohl locker auch.


    In NL, S, F, GB....gibt ein Kein Tüv auf Motorräder,..somit lass jucken...oder halt hier mit den vertretbaren Suflagen klar kommen oder Schitt drauf.

  • Rede mit dem TÜV, wegen dem Messverfahren und wie man es messen kann ...

    außerdem hast Du nun etwas mehr Hintergrundwissen und Argumente.


    Und er kann Dir auch sagen, wie weit oder nicht es mit der Anlage klappen könnte ... oder ob er damit Probleme hat, wenn Du eine Anlage vom Nachfolgemodell nimmst.

  • Guten Tag zusammen.


    Ich benötige eine Information für die SC18 aus einer deutschen ZBI. Die von Honda können mir da leider nicht weiterhelfen. Vielleicht hat hier ja jemand eine SC18 und kann mir sagen, wieviel dB bei welcher Nenndrehzahl serienmäßig eingetragen sind.


    Gruß