Punkt eins stimmt, kann ich nur beipflichten.
Allerdings die 20% Aufschlag habe nirgendwo niedergeschrieben gefunden....
Bei Baujahr 1985 und EZ 1986 ... würde ich mir gar keinen Kopf mehr machen ....
denn bei den alten Kisten sind wir eh von der Abgasuntersuchung befreit.
Die ASU (AKU) ist erst ab der EZ. 01.01.1989 PflichtQuelle: https://www.kues.de/leistungen/periodische/au/auk.aspx
Somit kannst Du Dir ganz entspannt Universal-Zubehör-Endtöpfe anschrauben, sie sollten nur nicht zu laut sein, und ungefähr den Wert einhalten den für die damalige Original Geräusche mal gültig waren.
Denn nach dem DAMALIGEN Messverfahren, kannst Du noch mal locker 20% mehr aufschlagen + 3% Toleranz .... und Du musst KEINE EU (E) auf den Töpfen haben, weil es diese EU-Norm für 1986 noch gar nicht gab.
Ich selber habe eine Maschine von 1980, und kann immer ganz entspannt grinsen.
heißt hierzulande AUK...und ist mit sicherheit kein Freifahrtschein für alle Zubehörtüten.
Die Umstellung des Messverfahren von phone auf dB/A..erfolgte schon Anfang der 80er...wird auch sehr oft bei wuederinbetriebnahme oder erneuter Zulassung falsch von drn Zulassungsstellen in den Papieren festgehalten.
Zum weiteren wissen viele jüngere Straßenwächter eben bei ner ko trolle nicht mehr..das bis dahin zum eingetragenem standgeräuschwert noch 21 punkte draufgezählt werden müssen, wegen der mehrfachen Umstellung des Messverfahrens.
Kann nur die Empfehlung aussprechen das Geschpäch mit nem fähigen Sachverständigen zu suchen, ihm die miese Teilelage zu erleutern und ihm praktikabe Vorschläge vor der Teilebestellung zu unterbreiten.