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Fußrastenanlage Einzelabnahme

  • Kurz zur Vorgeschichte....

    Ich habe mir für meine XV1600 eine vorverlegte Fußrastenanlage (von RST) gebraucht gekauft. Dafür habe ich kein Gutachten bzw. es gibt keines, weil es für eine Harley ist. Vom Verkäufer habe ich aber eine Kopie von seinem Schein bekommen, da die Anlage auf seiner XV 1600 eingetragen war. Nun wollte ich die Anlage endlich mal anbringen lassen, doch lese ich im Netz, dass eine Kopie vom Fahrzeugschein nichts bringt. Jetzt habe ich die Dekra hier in Hamburg angeschrieben, wie es aussieht mit der Kopie und als Antwort erhielt ich, dass sie es nicht ohne Gutachten abnehmen dürfen und das dieses nur der TüV Hanse hier in Hamburg machen darf oder der Tüv Nord in Schleswig-Holstein.

    Jetzt zu meiner Frage, weiß jemand zufällig was ca für Kosten auf mich zukommen würden, bei der Einzelabnahme der Fußrastenanlage? Weil ich nun gerade am überlegen bin, ob es dann nicht kostengünstiger ist, sich eine neue Anlage mit Gutachten zu kaufen.


    Grüße

  • Nehme das RTS-Harley Gutachten und versuche es damit.

    Die Bikes liegen in gleicher Gewichts-/Geschwindigkeitsklasse.

    Das sollte im Rahmen von §21 Klappen.

  • Ich habe an meiner XV 1100 die Vorverlegte einer LS 650 Savage dran der Marke Burchard(inkl. Gutachten). Trotz massiven Änderungen zur Anpassung an mein Bike, problemlos eingetragen bekommen nach §21.

    Liegt im Ermessensspielraum des Dipl.Ing`s. Also Mut haben und mit einem Sachverständigen reden.

  • Ich habe an meiner XV 1100 die Vorverlegte einer LS 650 Savage dran der Marke Burchard(inkl. Gutachten). Trotz massiven Änderungen zur Anpassung an mein Bike, problemlos eingetragen bekommen nach §21.

    Liegt im Ermessensspielraum des Dipl.Ing`s. Also Mut haben und mit einem Sachverständigen reden.

    Das macht mir Mut :) - was hast Du für die Eintragung zahlen müssen?

  • Das hab ich neulich auch erlebt. Der Herr Dipl.-Ing. hat einen mit ner VN abtreten lassen, weil er einen seitlichen Kennzeichenhalter dran hatte. War aber eher Arroganz. Der hat sich das Bike nicht mal angeschaut. Meinte nur, dass er davon gar nichts hält und er soll das da abnehmen lassen, wo es angebaut wurde. 😡

    Dafür hat er meine Diva dann nicht angetreten bekommen. 😂

    Die Theorie ist in der Praxis meist anders.

  • ....weil er einen seitlichen Kennzeichenhalter dran hatte. Meinte nur, dass er davon gar nichts hält und er soll das da abnehmen lassen, wo es angebaut wurde.

    Was für eine Rotzigkeit....

    Der soll mal seine persönlichen Animostitäten rauslassen und sich an die Gesetzgebung halten.

  • 😂ja es war die AWO. ...trotzdem peinlich.

    Fahre nie, was du nicht starten kannst.

    hahaha... so mache ich es immer wenn ich bei der dekra bin.

    wenn nach dem üblichen, lichtanlagen, kette, reifen, bremsen gebamsel der

    spruch "dann würd ich jetzt mal eine probefahrt machen" kommt, dann sage

    ich nur "ja, machen sie das. viel spass!" bei taurus, ural, enfield und sr führt es

    dann fast unweigerlich zu einem "ach, die hat keinen e-starter? dann machen sie

    die doch bitte an"

    dazu kann ich nur sagen "wer fahren will, muss auch starten!"

    so komme ich dann meist mit neuer plakette und ohne probefahrt nach hause.^^^^


    rußgruß,

    lukas

  • Den Spruch habe ich mir vorsichtshalber verkniffen und hab sie ihm angekickt. Ich kenne den Kasper nämlich. Er ist dann hundert Meter gefahren mit Füße am Boden...🤦🏻‍♀️😂 Meinte dann: „die alten Dinger sind ja ganz schön , aber...“

    Ja ja schon klar.

    Gruß Anke.

  • Dekra hier in Hamburg angeschrieben, wie es aussieht mit der Kopie und als Antwort erhielt ich, dass sie es nicht ohne Gutachten abnehmen dürfen und das dieses nur der TüV Hanse hier in Hamburg machen darf oder der Tüv Nord in Schleswig-Holstein.

    Also, eigentlich ist es doch allgemein bekannt, dass die Dekra im Westen keine Abnahme nach §21 machen darf. Deswegen ist der Verweis auf den Tüv nur folgerichtig. Für den Westen ist der Tüv zuständig, weil es keine 0815 Eintragung mit Gutachten ist.

  • Also, eigentlich ist es doch allgemein bekannt, dass die Dekra im Westen keine Abnahme nach §21 machen darf. Deswegen ist der Verweis auf den Tüv nur folgerichtig. Für den Westen ist der Tüv zuständig, weil es keine 0815 Eintragung mit Gutachten ist.

    Das die Dekra keine Einzelabnahme machen darf, dass weiß ich. Nur dachte ich bis jetzt, wenn man eine Kopie vom Fahrzeugschein hat von jemanden, der die Sache schonmal eingetragen bekommen hat, dass man diese dann auch bei sich promblemlos eintragen lassen kann, bzw. die Einzelabnahme umgehen kann. Und deshalb habe ich die Dekra angeschrieben - wenn es eh per Einzelabnahme abgenommen wird, dann brauche ich ja auch nicht die Kopie vom Fahrzeugschein.

  • Naja, ganz ist so einfach ist es ja nun nicht. Die schriebst, die Anlage ist von HD. Auch wenn du das Gutachten für die HD hättest, bleibt es immernoch eine Eintragung nach §21, weil die Anlage nicht für deine Yamaha gefertigt wurde. Da dient das Gutachten oder die Kopie auch nur als Anhalt. Das bedeutet für mich, wenn du gar nichts dabei hat, wird dich auch der Tüv wieder vom Hof schicken. Denn ich glaube nicht, dass die Yam so ein frühes Baujahr hat, dass du da irgendwas dranschrauben kannst.

  • Naja, ganz ist so einfach ist es ja nun nicht. Die schriebst, die Anlage ist von HD. Auch wenn du das Gutachten für die HD hättest, bleibt es immernoch eine Eintragung nach §21, weil die Anlage nicht für deine Yamaha gefertigt wurde. Da dient das Gutachten oder die Kopie auch nur als Anhalt. Das bedeutet für mich, wenn du gar nichts dabei hat, wird dich auch der Tüv wieder vom Hof schicken. Denn ich glaube nicht, dass die Yam so ein frühes Baujahr hat, dass du da irgendwas dranschrauben kannst.

    Wie geschrieben, dachte ich, wenn ich mit der Kopie eines Fahrzeugscheins (auch von der XV 1600 der die Anlage eingetragen hat) zum TüV/Dekra gehe, dass es dann problemlos einzutragen geht. Da ich ja auch hier und woanders desöfteren lese, wenn jemand schon etwas bei sich eingetragen hat, jemand anderes mit dem selben Bike und der Kopie vom Fahrzeugschein, dass dann auch bei sich eintragen lassen kann. Aber egal, ich muss mal schauen ob es nicht günstiger ist, die Anlage wieder zu verkaufen und mir eine mit Gutachten für mein Bike zu kaufen um keine Einzelabnahme machen müssen.

  • da frag aber auf jedenfall mal beim tüv nach... und nicht nach dem ersten aufgeben! würde durchaus 2-3 prüfer fragen.

    haben bei uns in düsseldorf auch 2 anläufe gebraucht um einen willigen prüfer zu finden, der hat dann aber problemlos

    sämtliche eigenbauten eingetragen inkl. heckänderung, seitlichem kzh (eigenbau) und diversen anderen änderungen.

    wenn du pech hast, reicht ihm eine sichtung der fussrastenanlage nicht, sondern er besteht auf eine probefahrt, dann

    wird es deutlich teurer (kann also alles kosten von 30€ bis 300€). denke aber wenn du nen vernunftbegabten menschen

    findest, dann reicht eine sichtprüfung und das originale gutachten... ist ja schließlich keine echte zweckentfremdung, reicht

    also eigentlich wenn er überprüft ob alles vernünftig verschraubt und freigängig ist.


    rußgruß,

    lukas

  • ....also da gabs mal was mit 150kg belasten und wenn sich nix plastisch verformt hat dann gut....

    ...Kennzeichnung ist an der Rastenanlage dran.

    Wenn dann die Funktion noch da ist, also sauber schalten und Bremsübersetzung gleich, kann das schon klappen mit dem Blaukittel (§19.2/§21).

    Nimm das Japanergutachten ruhig mit.


    Viel Glück!!!