Das Magazin für umgebaute Motorräder

American-V2-Magazin

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Seitlicher Kennzeichenhalter für die XVS 1300 CU

  • Will jetzt meine Custom leicht umbauen. So nen anderen schwarzen Auspuff und so, aber das es so schwierig ist Teile herzu bekommen habe ich nicht gedacht. ;(
    Benötige dringend noch ein seitlicher Kennzeichenhalter. Die für die 1300A passt angeblich doch nicht, laut Thunderbike.
    Am liebsten in Schwarz und E-Geprüft.


    Wer kann mir helfen ?(

  • nimm nen 4 oder 5 mm stahl und mach den halter selbst, grob mit der flex, den rest sauber
    mit dem kleinen winkelschleifer und feilen, paar schöne bohrungen rein und gut. abstreifer aus 10mm rundstahl, kann man locker im
    schraubstock selbst biegen und die platte lass vom schlosser auf maß machen.
    15 euro materialeinsatz, 3-4 stunden arbeit, lack drüber, kleine beleuchtung ran und fertig.
    seitlichen mit e-kennzeichen braucht kein mensch.

    freiheit ist, die freiheit zu haben, sich frei zu nehmen!

  • ABE oder son Scheiß brauts dafür nicht. Der KZH muss nur die vorgegebenen Richtlinien einhalten... kopiert aus dem WWW:


    Höhe Kennzeichen: (bei belastetem Fahrzeug).
    - Unterkante vom Kennzeichen min. 200 mm über Fahrbahn.
    - Oberkante vom Kennzeichen max. 1500 mm über Fahrbahn.
    - Sichtbarkeit: (Winkel, aus dem das Kennzeichen voll sichtbar sein muss).
    - 30° nach oben. - 5° nach unten. - 30° seitlich.
    - Neigung des Kennzeichens:
    - Oberkante max. 30° nach vorne
    - Unterkante max. 15° nach vorne
    - Kennzeichen muss beleuchtet sein.
    - Keine Eintragungspflicht


    Quelle


    Also bau Dir z.B. mit Fabtools was nettes und fertig. Ich habe mir da schnell ein eigentliches Provisorium gebastelt... damit fahre ich nun schon paar Jahre. Lediglich eine Verstrebung (den von Lothar genannte Abstreifer) habe ich noch zusätzlich eingeschweißt.


    Micha... H2H

  • ABE oder son Scheiß brauts dafür nicht. Der KZH muss nur die vorgegebenen Richtlinien einhalten... kopiert aus dem WWW:


    sorry, aber das ist nach aktuellen Richtlinien falsch.


    als mindesdokument wird ein materialgutachten verlangt. ein fähiger prüfer begnügt sich aber auch mit dem materialdatenblatt.


    natürlich werden sich auch prüfer finden, die es so eintragen, wenn er stabil genug erscheint

  • nimm nen 4 oder 5 mm stahl und mach den halter selbst, grob mit der flex, den rest sauber
    mit dem kleinen winkelschleifer und feilen, paar schöne bohrungen rein und gut. abstreifer aus 10mm rundstahl, kann man locker im
    schraubstock selbst biegen und die platte lass vom schlosser auf maß machen.
    15 euro materialeinsatz, 3-4 stunden arbeit, lack drüber, kleine beleuchtung ran und fertig.
    seitlichen mit e-kennzeichen braucht kein mensch.


    Denke so wird´s rauskommen. :danke: dir!

  • Da steht auch in den aktuellen Richtlinien nur das eine Begutachtunggemäß § 21 zu erfolgen hat , hab nachgefragt ob sich was geändert hätte diesbezüglich.
    Soll halt nicht rumschlabbern das Teil und ob E bzw. ne ABE oder nicht wär egal weil es eh eingetragen werden müsste, dann würd er halt nur gleich wissen was er schreiben soll. Kennzeichen muß natürlich in der vorgeschriebenen Position sein. ;)

  • OK, Ariak und Thor... ich will Eure Aussagen nicht mies reden... aber habt Ihr einen Gesetzespassus der das Abnehmen und/ oder die Eintragung verlangt?
    Ich meine jetzt nicht Links zu wwag oder so!


    Micha :kuh


    „Das beste Essen ist immer noch das Trinken.“

  • lt. meinem prüfer muss da nur ne kennzeichnung rein,
    also "depp10" mit schlagbuchstaben rein und gut,
    damit die auf dem amt das eintragen können.
    wie das ausserhalb bw gehandhabt wird, hm?

    freiheit ist, die freiheit zu haben, sich frei zu nehmen!

  • Nee , da gibt es gar keinen Gesetzespassus für , laut Gesetz sind nur die Höhe und die Winkel aus denen man das Kennzeichen erkennen (können) muß geregelt und die Beleuchtung . Soweit wär das als völlig egal . ;)


    Aber : In den Vorschriften des TÜV und auch der Dekra steht ,dass eine Abnahme nach §21 erforderlich ist :pillepalle: :tüv:

  • Kannst da vorsichtshalber irgend ne Nummer reinschlagen , dann hat er´s leichter, sollte aber kein Problem sein solange das Kennzeichen richtig plaziert ist.(das ist das einzige was die Stvo verlangt)
    Es ist auch richtig, dass der noch nichtmal eingetragen werden muß , kann aber nicht schaden weil Du sonst beim nächsten TÜV wieder Palaver hast ;)