Als ich das eben laß, fragte ich mich auch, wie er das so messen kann ....
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__49.html
Quelle über googel gefunden:
in der Richtlinie 70/157/EWG, erneuert durch die RiLi 92/97/EWG (für zweispurige Fz) und durch die RiLi 87/56/EWG (für einspurige Fz), bzw. durch die RiLi 97/24/EWG komplett überarbeitet, spricht man ja nur vor den Höchstgrenzen im Fahrgeräuschbereich.
Fahrgeräuschsmessungen werden nur dann vorgenommen, wenn sie zur Erlangung des Bauartgenehmigungsverfahren dienen.
Schallpegelmessungen im Nahbereich (oder auch Standgeräuschmessungen) dienen zur Überprüfung der im Verkehr befindlichen Fahrzeuge
Nun steht aber im § 49 (4) StVZO explizit:
Zitat
Besteht Anlaß zu der Annahme, daß ein Fahrzeug den Anforderungen der Absätze 1 bis 2 nicht entspricht, so ist der Führer des Fahrzeugs auf Weisung einer zuständigen Person verpflichtet, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen
Somit sind Standgeräuschmessungen zulässig und ausreichend, wenn sie ordnungsgem. durchgeführt werden.
Durchführungsvorschriften:
Das Mikrophon ist in der Höhe der Auspuffmündung aufzustellen, in keinem Fall jedoch niedriger als 0,2 m über der Fahrbahnoberfläche.
Die Kapsel des Mikrophons muß gegen die Ausströmöffnung der Abgase gerichtet sein und zu dieser Öffnung einen Abstand von 0,5 m haben.
Die Achse der größten Empfindlichkeit des Mikrophons muß parallel zur Fahrbahnoberfläche verlaufen und einen Winkel von 45° ± 10° zu der senkrechten Ebene bilden, in der die Austrittsrichtung der Abgase liegt.
Mit Bezug auf diese senkrechte Ebene ist das Mikrophon auf der Seite aufzustellen, die den größtmöglichen Abstand zwischen Mikrophon und dem Umriß des Kraftrads (ausschließlich Lenker) zuläßt.
Hat das Auspuffsystem mehrere Mündungen, deren Mittenabstand nicht größer als 0,3 m ist, so ist das Mikrophon der Mündung zuzuordnen, die dem Kraftradumriß (ausschließlich Lenker) am nächsten liegt oder die den größten Abstand von der Fahrbahnoberfläche hat.
Beträgt der Mittenabstand der Mündungen mehr als 0,3 m, so sind getrennte Messungen für jede Mündung vorzunehmen, wobei der größte gemessene Wert festzuhalten ist.Die Drehzahl des Motors ist bei einem der folgenden Werte konstant zu halten:
- >NUM>S >DEN>2, wenn S größer als 5 000 U/min ist,
- >NUM>3S >DEN>4, wenn S kleiner oder gleich 5 000 U/min ist.
"S" steht für die Nennleistungsdrehzahl gemäß Abschnitt 3.2.1.7 der Anlage 1 A.
Nach Erreichen der konstanten Drehzahl ist die Betätigungseinrichtung der Drosselklappe plötzlich in die Leerlaufstellung zurückzunehmen.
Der Schallpegel ist während des Betriebsablaufs, der ein kurzzeitiges Beibehalten der konstanten Drehzahl sowie die gesamte Dauer der Verzögerung umfaßt, zu messen, wobei als Meßwert der maximale Anzeigenwert gilt.
Die Meßwerte sind am Meßgerät abzulesen und auf das nächstliegende ganze Dezibel auf- bzw. abzurunden.Folgt dem Komma eine Ziffer zwischen 0 und 4, wird abgerundet; folgt ihm eine Ziffer zwischen 5 und 9, wird aufgerundet.
Es sind nur Meßwerte zu verwenden, deren Differenz bei drei unmittelbar aufeinanderfolgenden Messungen nicht größer als 2 dB (A) ist.
Als Meßergebnis gilt der höchste dieser drei Meßwerte.....