Zitat... Brauche ich unbedingt die Blinkanzeige in der Brücke?Ist die Pflicht?
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Blinkeranzeige ist keine Pflicht, wenn an der Schalterstellung zu erkennen ist, ob sie an sind oder nicht.
Zitat... Brauche ich unbedingt die Blinkanzeige in der Brücke?Ist die Pflicht?
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Blinkeranzeige ist keine Pflicht, wenn an der Schalterstellung zu erkennen ist, ob sie an sind oder nicht.
Es ist in D zwar vorgeschrieben, einen ECE-geprüften Helm zu tragen, in der STVO steht allerdings nur, dass man "einen geeigneten Helm" zu tragen hat. Deshalb kann man von den Ordnungshütern nicht belangt werden, wenn man einen nicht geprüften Helm trägt, solange er denen geeignet erscheint.
Ich hatte mal einen bekannten Sheriff danach gefragt. Solange man nicht mit einem Fahrrad- oder Bauhelm herumfährt, interessiert ihn das nicht.
Meine Meinung ist, dass man schon alleine im eigenen Interesse einen vernünftigen Helm tragen sollte.