Und wenn du mit dem Schaltplan nicht weiter kommst, nimm dir ne Lüsterklemme und probier es aus
Beiträge von Sidewinder
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Genau, wurde beim Vorbesitzer anscheinend vergessen. Sie ist ez 03.1981, denke da ist es dann von Vorteil das N dahinter stehen zu haben.
Andere Frage: Kann ich mir einfach irgendwelche Tüten dran machen, Hauptsache es ist im Grenzbereich? Muss ich die dann Eintragen lassen?
Danke und Grüße
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Danke für die Infos. Habe eben nochmal im alten Brief geguckt. Da steht hinter den Ziffern ein N. Müsste dir Zulassungsstelle dann hoffentlich in den Schein übernehmen, sobald ich sie zulasse.
Das N bedeutet jetzt das ich 21db + 5db Toleranz aufrechnen kann? Also 113? Damit könnte man ja Arbeiten
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Hey, danke. Das habe ich alles schon gelsen. Nur mit dem verständnis hakt es. Mich wundert es auch das da kein Buchstabe steht. Blicke nicht durch
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Mahlzeit, ich habe hier eine Shovel EZ 03/1981, Geräuschwert sind 87 DB Standgeräsuch und 84DB Fahrtgeräusch. Kommt mir irgendwie wenig vor für so eine Alte Kisten. Wird da irgednwie anders gemessen oder wo liegt der Fehler?
Danke & Grüße
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Hab auch den vom Louis, der langt für den Anfang. Ist fast alles drin. Hab auch noch nen Gutschein von der Messe. 20€ glaub ich. Kann ich dir den Code schicken wenn du willst, --> PN
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Finde es mega, sieht richtig gut aus!
Lenker find ich zu Groß. Hätte da noch was passendes liegen. Falls interesse gerne PN
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oko, hatte auch nicht so viele aber hatte den eindruck es wären immer Harleys drin. Nichts für ungut
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Ist die Sitzanordnung / Position deiner alten Projekte so gewollt (kleiner Fahrer) ?
Wirds bei der neuen auch wieder so ?
Weil optisch, unschön.
Wie meinst du das? Wo soll der sitz denn sonst hin ?
Wurde die VN800 so nicht bei Kleinanzeigen verkauft? Oder täusche ich mich da?
Ja hatte sie mal eingestellt weil ich einfach keine Zeit habe. Die Metalarbeitene etc. abzugeben ist nun der Mittelweg
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.....ich hau mich weg.
Wieso ?
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Gude !
long time no see/hear/read whatever. Hoffe es geht euch gut soweit.
Hab mal was neues in der mache und wollte euch teilhaben lassen.
Der ein oder andere wird meine letzten Projekte vll noch kennen:
Die VN wurde dann auch Verkauft. Aber wie das so, es juckt in den fingern.... Kurzum wieder eine VN gekauft und erstmal den Sommer gefahren ohne etwas zu machen. Davon hab ich leider keine Bilder mehr. Ich sag nur soviel: Der Fliplop Lack brachte mir nicht wenig gelächter ein.
Hab mich dann im Herbst mal ans Choppen gemacht & so stand das Gerät dann seitdem in der Garage:
Vor ca. 2 Wochen ging es dann zu Marcel / Mindwar cycles für die Metalarbeiten, diese wollte ich dieses mal in die Hände eine Profis geben. Klar bekommt man das auch alles in der Garage hin, aber ohne die richtingen Gerätschaften ist es dann doch nicht 100%. Eine Leckerbissen für den Luftfilter hatte Marcel auch noch im Fundus, ich hoffe das klappt alles wie in meiner Fantasie
Wenn alles soweit zusammen ist und der TÜV seinen segen gegeben hat, hol ich die Kiste wieder ab und werde alles Lackieren.
Bleiben Sie dran! Fortsetzung auf diesem Kanal!
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Geiles ding !
Hab die Bikernews am WE auf Messe extra liegen lassen weil da eh immer "nur" Harleys drin sind... Hätte ich das mal gewusst.
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Folgendes konnte ich dann doch finden. Vllt kann jemand ergänzen und die Grenzwerte hinzufügen?
Baujahr und Erstzulassung
Das Baujahr eines Motorrads gibt an, wann es vom Werk hergestellt wurde. Die Erstzulassung
gibt dagegen an, wann es zum ersten mal für den Verkehr zugelassen
wurde. War es ein Vorjahresmodell, weichen die Angaben voneinander ab.
Dies kann eine Falle beim Gebrauchtkauf sein, wenn man auf ein
bestimmtes Baujahr fixiert ist. Im Laufe der Produktion werden oft
Änderungen an den Motorrädern vorgenommen. Diese lassen sich
normalerweise am Baujahr erkennen.Beispiele:
- Die Honda NTV 650
hatte in den Baujahr 1988 bis 1992 einen Stummellenker, in den
Baujahren 1993 bis 1997 einen Rohrlenker. Kaufe ich ein Modell mit
Erstzulassung 1993, kann es sein, dass es trotzdem den Stummellenker
hat, weil es schon ein Jahr beim Händler stand und Baujahr 1992 ist.
StVZO und Erstzulassung
Die StVZO für Motorräder wurde im Laufe der Jahre verändert. Insbesondere hinsichtlich Lärm- und Abgasverhalten,
aber auch hinsichtlich der Platzierung von Blinkern und Spiegeln. Dabei
gilt Bestandsschutz, bereits zugelassene Fahrzeuge bleiben also legal.
So gelten für ältere Motorräder andere Regeln als für neuere. Die machen
alte Baujahre für manche interessant. Es gilt stets das Datum, das im
Fahrzeugbrief eingetragen ist. Dies ist das Datum der Erstzulassung.
Der Fahrzeugbrief gehört zum Rahmen, da beide mit einer Rahmennummer
gekennzeichnet sind. Alle anderen Teile spielen für die StVZO keine
Rolle bei der Betrachtung des Baujahrs. Daher sind alte Rahmen mit Brief
bestimmter Typen oft noch deutlich mehr als ihr Material Wert. Mitunter
wird ein alter Rahmen komplett mit moderner Technik ausgestattet, nur
um bestimmte Eigenheiten der alten StVZO auszunutzen.Einige relevanten Änderungen an der StVZO sind:
- 14.09.1953 Erstmalige Festsetzung eines Geräuschgrenzwertes
- 21.05.1956 Herabsetzung des Geräuschgrenzwertes
- 01.01.1957 Abermals Herabsetzung des Geräuschgrenzwertes
- 01.07.1958 Größere Kennzeichen, anderes Messverfahren bzgl. Lärmemission
- 01.01.1962 Blinker sind Vorschrift, ein Paar reicht (z.B. Lenkerendblinker)
- 13.09.1966 Strengere Lärmvorschriften, Messung in dB statt Phon
- 01.01.1983 Strengere Lärmvorschriften, anderes Messverfahren
bzgl. Lärmemission, Bremsleuchte darf nicht mehr gelb sein sondern muss
rot sein - 01.01.1987 Zwei Blinkerpaare sind Vorschrift
- 01.01.1988 Bremsleuchte ist Vorschrift
- 01.01.1989 AU ist Pflicht bei der TÜV-Abnahme
- 01.01.1990
- Strengere Lärmvorschriften, anderes Messverfahren bzgl. Lärmemission: 82 dB
- rechter Rückspiegel ist Pflicht ab Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h
- Rückspiegel je 60 cm²
- 01.10.1995 Strengere Lärmvorschriften: 80 dB
- 01.01.1998 Rückspiegel je 68 cm²
- 01.01.2007 Strengere Abgasvorschriften (Euro 3), die ohne geregelten Katalysator kaum zu schaffen sind; dadurch hat sich Einspritzung in der Großserie durchgesetzt und Vergaser verdrängt - Ausnahmen nur für Kleinserien
Ausnahmen vom Bestandsschutz
Seit 01.04.2006 müssen alle Motorräder im Rahmen der Hauptuntersuchung zur AU, die nach dem 01.01.1989 zugelassen wurden, obwohl sie das zuvor nicht mussten.
- Die Honda NTV 650
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Hallo Freunde,
kennt ihr eine Aufstellung in welcher die TÜV richtlinien nach BJ stehen?
Man sieht immer wieder Anzeigen "Harley mit Bj XXXX , keine Blinker notwendig" etc. / oder "110db eingetragen" usw.
Danke & Gruß
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Geiles Bike
War der einsendeschluss nicht letzten Freitag? Also ich hab mich extra beeilt und es Mittwoch per Xpress geschickt :doofy:
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Alles klar, danke Jungs! Dann lass ich das besser und warte etwas bis ich mehr ahnung habe. Ist nur immer so schwierig da durch zu blicken...
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Hallo Freunde,
auch auf die Gefahr das mir einer die Koste weg schnappt, wüsste ich gerne eure meinung hierzu:
https://www.ebay-kleinanzeigen…projekt/702427863-305-932
Ein Befreundeter harley experte meinte, das der rahmen nicht zum Motor passt. Ist das ein Sportser Motor auf dem Bild? Ich dachte das wäre ein Shovel ..?
Bitte entschuldigt meine unwissenheit, aber ich sehe das ganze an Lern projekt und allein durch lesen komm ich nicht mehr weiter
Danke & Gruß
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Moped läuft wieder. Zündkerzen waren versifft von der falschen Einstellung... hier ein paar Bilder vom WE
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Ja, habe ich ...
Habe gestern die Zündkerzen Ausgebaut, diese waren sehr dunkel. Gereinigt. Gemischschraube auf 3,5 Umdrehungen raus und alles wieder zusammen geschraubt. Sprang sofort an.
Dann ne stunde später nochmal veruscht. Sprangt nicht jehr richtig an. War aber schon spät und ich wollte die Nachbarn schlafen lassen..
Sehr merkwürdig, ich hab keine ahnung...
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Flexen am Rhamen ist immer so ne sache ... Würde es liebe schrauben (Wie bei meiner VN )