ZitatOriginal von horsepower
Es ist vorgeschrieben, das es nicht möglich sein darf, mit ausgeklapptem Seitenständer mit Motorkraft zu fahren.
Wie das bewerkstelligt wird, ist dem Gesetzgeber piepegal. Eben entweder mechanisch per doppelter (oder entsprechend ausfallsicherer) Feder, so dass der Seitenständer automatisch hochklappt, oder eben elektrisch über den Neutralschalter und Zündunterbrechung (ebenso entsprechend ausfallsicher).
Soviel ich weiss, gibt's dafür auch kein "ab welchem Baujahr". Vielmehr sind auch Altfahrzeuge entsprechend nachzurüsten.
genau so ist das richtig, habe ich mich vor paar Wochen mit nem Tüvi drüber unterhalten.
auch das es kein BJ gibt ab dem das gilt, ist wenn ich mich recht erinnere wird das seit 86 überprüft, weil da n paar schwere auch tödliche Unfälle waren
ist auch Scheisse, ich weiß das leider...
Smoggly