Das Magazin für umgebaute Motorräder

American-V2-Magazin

Werbebanner

Beiträge von VL driver

    Fehlzündungen bei einer VL 1500, BJ 1998, 61000 km



    Hallo Leute,



    ich brauche mal eure Hilfe. Meine VL 1500 hat Fehlzündungen wenn sie im Schubbetrieb läuft. Schubbetrieb
    heißt aber in diesem Fall NICHT bei 100 in den 3. Gang und Gas wegnehmen (dann ist nämlich alles i.O. Sondern bei 60 im 3.Gang und Gas wegnehmen, so das sie nur etwas schiebt.


    Nach dem Gas wegnehmen ist ca-. 2 sec ruhe und dann fängt die Knallerei an.



    Folgendes wurde zu diesem Thema bereits
    unternommen:


    • Werkstatt Nr. 1 sagt Vergaser i.O. Werden wohl die Ventile sein


    • Werkstatt Nr 2 sagt das gleiche


    • Bastellstund Motor raus, zerlegen, Ventile einschleifen lassen, zusammensetzen und ….der gleiche Mist
      wie vorher


    • Krümmerdichtungen getauscht, Fehlzündungen


    • Gespräch mit Suzuki Deutschland ergab des es evt die Schubabschaltung ist. Also neue Membranen
      bestellt. Abends neugierig gewesen, Vergaser raus und die Teile begutachtet (sahen eigentlich ganz gut aus), Vergaser eingebaut, Probefahrt => ganz vereinzelt war mal was zu hören, hätte ich mal so lassen sollen


    • Nächsten Tag Vergaser wieder runter, die neuen -Membranen eingebaut und ….... der gleiche Mist
      wie vorher, eine laute knallerei


    • In der Bucht günstig Teile geschossen, kompletten anderen Vergaser drauf, Fehlzündungen


    • neue CDI verbaut, Fehlzündungen


    • orginal CDI drauf und Map Sensor getauscht ====> KEINE Fehlzündungen, läuft aber total ruckelig
      wegen dem nicht eingestellten Vergaser


    • Vergaser runter, original Vergaser drauf, wieder Fehlzündungen


    • O-Ringe in den Ansaugstutzen getauscht, Fehlzündungen


    Jetzt weis ich nicht mehr weiter und hoffe mal das ihr noch Ideen habt oder eine Werkstatt/Schrauber empfehlen könnt die das Problem in den Griff kriegt (Raum Wolfsburg / Braunschweig


    mau02@arcor.de

    Moin Mämmers,


    habe bezüglich ECE in der Schweiz und in Frankreich mal beim ADAC angefragt,
    hier die Antwort :


    Sehr geehrter Herr Mau,


    vielen Dank für Ihre Anfrage zur Helmpflicht in der Schweiz und in Frankreich.


    In der Schweiz ist die Helmpflicht in Art 57 SVG und Art. 3b VRV geregelt. Danach müssen der Führen, wie auch der Mitfahrer von Motorräder während der Fahrt einen Schutzhelm tragen. Dieser muss den Bestimmung des ECE-Reglements Nr. 22 entsprechen. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift kann mit einem Bußgeld von 60,-- SFr. geahndet werden.


    Auch in Frankreich besteht eine Helmpflicht für Motorradfahrer und Beifahrer. Es ist dabei erforderlich, dass der Helm der ECE-Regelung Nr. 22 entspricht. Wenn also ein deutscher Motorradfahrer einen Helm mit dem ECE-22-Standard verwendet, darf er mit diesem auch nach Frankreich fahren. Die Anwendbarkeit der ECE-Regelung in Frankreich ist in Art. 1 des Arrêté du 14 avril 1995 modifiant l'arrêté du 21 novembre 1975 fixant les normes des casques utilisés par les conducteurs et les passagers des véhicules geregelt.




    Daneben werden in Frankreich auch Helme akzeptiert, die der nationalen französischen Norm NF S72-305 entsprechen (was für Fahrer aus Deutschland weniger von Bedeutung sein dürfte).


    Ein Verstoß gegen die Vorschriften zur Helmpflicht kann mit einem Bußgeld von 135,.. Euro geahndet werden.


    Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft behilflich gewesen zu sein.


    Mit freundlichen Grüßen


    Markus Heberlein



    Markus Heberlein


    ADAC Juristische Zentrale


    Internationales Recht