Original von Stephan
Eine verbindliche Aussage habe ich dazu auch noch nicht bekommen.
Schau mal in diesen Thread, da haben wir das Thema schon aufgegriffen. Zusätzlich habe ich noch das hier gefunden:
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Statt des Fahrzeugscheines gibt es dann die "Zulassungsbescheinigung Teil I". Der Fahrzeugbrief wird durch die "Zulassungsbescheinigung Teil II" ersetzt. Steht kein Halterwechsel an, behalten die alten Papiere aber ihre Gültigkeit. "Es besteht keine Umschreibepflicht", betont Stephan Immen, Sprecher des Bundesamtes.
Der Teil I der neuen Dokumente hat das gleiche Format wie der bisherige Fahrzeugschein. Allerdings stehen auf der Vorderseite nicht mehr sofort lesbare Texte zu technischen Daten wie Leistung oder Höchstgeschwindigkeit, sondern nur noch Codes. Die Langtexte sind auf der Rückseite des Dokumentes aufgedruckt. Die Neuerung dient dazu, dass sich der Inhalt des Dokumentes bei Kontrollen im EU-Ausland leichter erfassen lässt, erläutert KBA-Sprecher Immen. Die Codes sind deshalb in allen Ländern der Europäischen Union gleich.
Die Zulassungsbescheinigung Teil II, Ersatz für den Fahrzeugbrief, ist nur noch eine einseitig bedruckte DIN-A4-Seite. Hier sind nach KBA-Angaben lediglich die wichtigsten Fahrzeugdaten aufgeführt. Der Vorteil für den Halter sei, dass jetzt keine gebührenpflichtigen Korrekturen mehr im Brief vorgenommen werden müssen, wenn sich an der Fahrzeugtechnik etwas ändert.
Allerdings sind in Teil II auch nur noch zwei Haltereintragungen möglich, bisher sind es sechs. Schon bei der dritten Umschreibung eines Fahrzeuges muss ein neues Dokument angefordert werden. Das alte wird laut Immen dann von der Zulassungsstelle eingezogen. Für den Käufer eines Gebrauchtwagens lässt sich dadurch weniger gut als bislang zurückverfolgen, durch welche Hände das Auto gegangen ist. "Die Regelung dient vor allem dem Datenschutz", wirbt der KBA- Sprecher um Verständnis. Und zumindest die Zahl der bisherigen Halter könne auch dem neuen Dokument entnommen werden.
Um Autoschiebern ihr Handwerk zu erschweren, wurde besonderer Wert auf die Fälschungssicherheit der neuen Dokumente gelegt. Zu den Sicherheitsmerkmalen gehören unter anderem ein Wasserzeichen in Form eines stilisierten Adlers, fluoreszierende Fasern, Mikroschriften und ein nur unter UV-Licht sichtbarer Bundesadler.
Die Kosten für den Austausch der Dokumente trägt der Halter. Sie steigen laut Immen aber nur unwesentlich. Für Teil I der Bescheinigung werden 70 Cent mehr als für das bisherige Fahrzeugschein-Formular berechnetet. Die Gebühren für Dokument Teil II betragen wie beim bisherigen Fahrzeugbrief-Formular 3,60 Euro.
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