Die Geschichte ist wieder etwas anderst.
Der Kerle macht die Drossel raus, und pusht seine Kati von 27 auf 70 PS (ich kenne den Umbau).
Er hat also nichtmal einen Führerschein für das Teil
(ich gehe davon aus, dass er es nicht für´n Spass auf die teureren 27 PS drosselt)
Klar, dass hier der Polizist das Teil beschlagnahmen darf. Es besteht Gefahr für dich Öffentlichkeit, da ungeeignete Fahrerlaubniss und Leistungssteigerung.
Dieses Frühjahr habe ich noch Gerichtsurteile gelesehen, dass eine manipulierte Auspuffanlage (Gräusch und Abgas) nicht zur Beschlagnahmung führen darf; da die "Umweltverschmutzung" dies nicht gerechtfertigt.
Wenn der Fahrer an Ort und Stelle den Wisch unterzeichnete und alles zugibt, gibt es auch keinen Handlungsbedarf.
Der Fahrer wird i.d.R. dazu aufgefordert, innerhalb einer Frist bei einer Polizeistelle mal kurz hallo zu sagen und sein Motorrad vor zu führen.
Wenn der Faherer "nö" sagt, kann es Bike weg sein.
Wenn es eine Leistungssteigerung gibt, kann das Bike auch weg sein.
Nur lauter aber nicht.
Das waren die drei Hauppunkte in dem Urteil... leider habe ich mir keine Kopie gemacht und finde es jetzt nicht... es war auf jeden Fall beim Landesgericht in Reinland-Pfalz. Also zweite Ebene und schon aussagekräftig
Hintergrund war eine große Kontrolle der Polizei, bei der viele Motorräder beschlagnahmt wurden. Die Kläger bekamen fast alle recht.