Nun ja, ich sehe zumindest, dass in dem Copforum ne Menge dünpfiff in Bezug auf die Einziehung / Sicherstellung der Auspuffanlage gepostet wird. Nur das Wesentliche sieht dort offensichtlich niemand.
Denn jede polizeiliche Maßnahme ist an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden. Das bedeutet in diesem Falle, dass die Sicherstellung der Auspuffanlage im Verhältnis zu den Folgen (die zu erwartende Strafe) stehen muss. Das wäre bei einem leistungsmäßig offenen Bike nämlich gerade mal 50 Euro und 3 Punkte, die Sicherstellung, ggf. Abtransport des Bikes inklusive folgendem Gutachten beträgt sicher ca. 300 - 500 Euro nur an Verfahrens- / Aufwandskosten. Somit ist die Sicherstellung einer lauten Auspuffanlage nämlich auf keinen Fall verhältnismäßig. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist aus dem im Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes verankerten Rechtsstaatsprinzip entnommen und hat somit Verfassungsrang!
Also sollte meine Auspuffanlage einmal sichergestellt werden, würde ich mir die Kohle für die Verfahrenskosten bei dem Beamten über das Gericht einklagen. Und da der Beamte durch Mißachtung der Verhältnismäßigkeit vermutlich grob fahrlässig gehandelt hat, kann er das ggf. sogar aus eigener Tasche bezahlen
.... der macht dann so nen Shitt sicher nie wieder